Zweimal Rechtsschutz Selbstbeteiligung zahlen im gleichen Fall?

5 Antworten

Anbieter, Tarif, ARB Version (Jahr) hätte ich gerne.

Grundsätzlich stimmt aber die Aussage insoweit, als dass es 2 verschiedene Rechtsstreitigkeiten sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ich muss doch einen Anwalt einschalten um schadenersatzansrprüche zu verlangen?!?

Nein. Es macht Sinn, das zu tun, aber Du kannst auch einfach selber zur Rechtsantragsstelle Deines örtlichen Gerichts gehen und einen entsprechenden Antrag stellen. Natürlich ist die Gefahr dann groß, dass Du es dann aufgrund juristischer Unkenntnis versaust. Aber gehen tut das, jedenfalls in erster Instanz.

Aber wie ich schon sagte: In der zivilrechtlichen Sache (Schadenersatz) macht ein Anwalt sicherlich Sinn. In der strafrechtlichen (Bußgeld) in Deinem Fall nicht.

auf jeden Fall konnte die Strafe von 145 euro auf 50 Euro runter gehandelt werden...

So, und jetzt rechnen wir mal: Du hast jetzt 50 € Strafe + 150 € SB = 200 € bezahlt. Ohne Anwalt hätteste die volle Strafe bezahlt und wärst mit 145 € weggekommen. Was wäre besser für Dich gewesen?

Gegen Bußgelder vorzugehen muss man schon gute Gründe haben, sonst geht die Rechnung nicht auf.

Guterfrager569 
Fragesteller
 17.10.2018, 05:51

das hat mir die Anwältin nicht gesagt als ich das schreiben wegen Bußgeld bei ihr abgegeben habe... sonst hätte ich es gleich gezahlt und gut wäre es gewesen... hab da auch nichts unterschrieben oder so...

Adolin1  17.10.2018, 05:56
@Guterfrager569

Wenn Du das Schreiben bei Deiner Anwältin abgibst, dann erteilst Du ihr damit einen Auftrag. Dumm wäre sie, ihn abzulehnen. Die will ja schließlich auch von was leben.

Das musst Du selber entscheiden, was Du an Aufträge an Dienstleister vergibst. Bei Deinem Auto überlegst Du Dir auch selber, ob Du die Winterräder selber dranschraubst oder es eine Werkstatt machen lässt. Bringst Du den Wagen zur Werkstatt, dann ist Dir aber auch klar, dass da Kosten dranhängen.

Bei Anwälten zahlst Du pro Verfahren.

EphraimUlk  17.10.2018, 06:25
@Guterfrager569

Deine Anwältin muss dich doch nicht über die Kosten DEINER Rechtsschutzversicherung aufklären!

Guterfrager569 
Fragesteller
 17.10.2018, 09:50

Für mich als normaler Mensch, der sich tagtäglich mit sowas nicht auseinander setzt ist es eun Fall... also, selbst bei Ungewissheit würde ivh sagen, dass ivh sehr schlecht beraten wirden bin, durch Rechtsanwältin.. weil, bezogen auf "beide Fälle" ist nie ein wort von zwei Fällen gefallen.. hieß stattdessen... ach, sie haben ja schon bezahlt die 150€ und damit sind sie durch höhere Kosten geschützt, dabei aber nichy gesagt, dass es zwei fälle sind... allein aus Kulanz sagt man wenigstens, dass es zwei fälle sind und lässt da kein spielraum für späteres geldverlangen.. Die mir ist mir bisschen gierig, wenn ivh mir die Situation so ansehe und auch etwas armselig... aber lieben dank für die antworten an alle

Adolin1  17.10.2018, 18:23
@Guterfrager569

Das ist wahrscheinlich eine Frage unterschiedlicher Perspektiven. Für einen Anwalt ist das eine Selbstverständlichkeit, dass das unterschiedliche Fälle sind. Der denkt wahrscheinlich gar nicht daran, dass Dir das nicht klar sein könnte. Ich befürchte, dass das bei den meisten Anwälten so sein wird, so dass Dir ein Anwaltswechsel mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts bringen wird.

Das einzige, was hilft, ist, immer vorher detailliert nach den Kosten zu fragen, ungeachtet der Tatsache, dass Du eine Rechtsschutzversicherung hast.

Ja, sind ja auch zwei Fälle (Mandate):

  1. Ordnungswidrigkeiten/Bußgeld-Verfahren
  2. zivilrechtliche / außergerichtliche Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner/gegnerische Haftpflichtversicherung.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du meinst, die Schadenersatzforderung des Unfallgegners (also der Rechtsstreit, wer schuld hat und dem anderen den Schaden am Fahrzeug ersetzen muss) und die Strafsache wegen Übertretung der Verkehrsregeln wären ein- und dasselbe Verfahren?

Sorry, aber Deine Rechtsanwältin hat recht. Die Frage ist natürlich, ob es sich für Dich überhaupt lohnt, Dich in der Strafsache anwaltlich vertreten zu lassen. Der Verstoß gegen die Verkehrsregeln dürfte ziemlich deutlich beweisbar sein, und der Strafzettel ist wahrscheinlich billiger als die Verfahrenskosten (zumal Du den trotzdem bezahlen musst, wenn Du verlierst, was ich für wahrscheinlich halte).

In dem Zivilverfahren gegen den anderen Fahrer gebe ich Dir bessere Karten. Da habt ihr nach meiner Einschätzung beide Fehler gemacht, so dass es vermutlich auf eine Teilung der Kosten hinauslaufen wird. Hier kann Deine Anwältin versuchen, Deinen Schuldanteil zu Deinen Gunsten zu optimieren.

Guterfrager569 
Fragesteller
 17.10.2018, 05:37

Guten morgen... ja, ich muss doch einen Anwalt einschalten um schadenersatzansrprüche zu verlangen?!? so bin ich ja gezwungen also doch zu bezahlen.. Wobei der Schaden durch meine Versicherung schon reguliert wurde bei 50%... und die gegnerische Versicherung hat meinen verklagt und ich muss die gegnerische auch verklagen.. auf jeden Fall konnte die Strafe von 145 euro auf 50 Euro runter gehandelt werden...

EphraimUlk  17.10.2018, 06:27
@Guterfrager569

Du brauchst nicht unbedingt einen Anwalt einschalten um deine Schadensersatzansprüche durchzusetzen, nur wenn diese 5000€ überschreiten.

kevin1905  17.10.2018, 06:04
Strafsache

Ordnungswidrigkeitenverfahren...

Selbstverständlich, sind zwei unterschiedliche Mandate, einmal eine zivile Auseinandersetzung mit deinem Unfallgegner/Versicherung und zum Zweiten das Ordnungswidrigkeits-/Bussgeldverfahren.