Freund zieht zu mir - Ummeldung?

7 Antworten

Kann er sich ummelden ohne dass er mit in meinem Vertrag steht, wenn ich eine Art "Erlaubnis" schreibe oder muss die Erklärung meiner Vermieter vorliegen? 

Du musst den Vermieter um Erlaubnis zum Zuzug Deines Freundes fragen und in der regel kann er das auch nicht verwehren.

Ich möchte ihn nicht zwingend in den Mietvertrag mit aufnehmen, höchstens bestätigt haben, dass er bei mir wohnen darf.

Er muss auch nicht in den Mietvertrag und eine Mieterhöhung darf es auch nicht geben, aber der Vermieter darf die Nebenkosten, die nach Personenanzahl abgerechnet werden, anpassen.

Schufa vom Freund geht den Vermieter auch nichts an, weil der Freund nicht Vertragspartner ist.

Ist ein Untermietvertrag zwingend notwendig oder reicht die Erklärung meiner Vermieter aus?

Zahlt er Dir Mietanteil dann hat er einen Mietvertrag auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt.

Du bist Wohnungsgeber und musst die Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen und ihm geben.

Also teile dem Vermieter mit, dass Dein Freund ab dem .. zu Dir ziehen will.

Hier mal Musterbrief:

https://www.vorlage-musterbriefe.de/lebensgefaehrte-in-zieht-ein-musterbrief-an-den-vermieter/

Hier mal einige Infos:

https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/partner-in-die-wohnung-aufnehmen-genehmigung-vom-vermieter-pflicht

https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/mietrecht/recht-und-urteile/nachzug-des-partners.html


Zunächst brauchst du die Zustimmung deines Vermieters.
Da die Begründung einer Lebenspartnerschaft berechtigtes Interesse darstellt, darf er die nicht verweigern, sofern deine Wohnung ausreichend groß ist und in der Person deines Freundes keine Gründe lägen, dies zu verweigern.

Da schreibt man zugangssicher per Einwurfeinschreiben: "Sehr geehrte/r (Namen aller deiner Vermieter lt. Mietvertrag), hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass mein Lebensgefährte, Herr (Vorname, Name) zum (Datum) bei mit einzieht. Nach der Rechtsprechung des BGH (v. 5.11.2003 – VIII ZR 371/02 -) haben Mieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters zur Aufnahme eines Dritten in die gemietete Wohnung, wenn sie eine nichteheliche Gemeinschaft begründen wollen. Ich darf Sie daher auffordern, mir diese Erlaubnis zeitnah durch Genehmigungsvermerk unter der Kopie dieses Antrags zu erteilen und in beigefügtem Rückumschlag zeitnah an mich zurückzusenden."

Dann stellst du deinem Freund eine sog. Wohnungsbescheinigung aus, die du ausfüllst, den Eigentümer, deinen Vermter angibst, und unterschreibst: https://www.norden.de/media/custom/512_5354_1.PDF?1447340061

In deinen Mietvertrag brauchst du ihn nicht aufzunehmen bzw. dein Vermieter müßte es nicht tun.

Du solltest aber kurz schrfitlich eine Verinbarung mit deinem Freund treffen, wie er sich an den Kosten wie Miete, Haushaltsgeld, Nebenkosten usw. beteiligt.

Viel Glück :-)

G imager761

Dein Freund benötigt eine so genannte "Wohnungsgeberbescheinigung". Die erhält er von Deinem Vermieter, da dieser auch die Zustimmung zum Einzug erteilen muss. Mit dieser Wohnungsgeberbescheinigung geht er dann zum Einwohnermeldeamt, sodass er sich dann ummelden kann. Ob ein Eintrag im Mietvertrag nachträglich nötig ist oder nicht - solltest Du mit Deinem Vermieter abklären.

lg

Dein Freund benötigt eine so genannte "Wohnungsgeberbescheinigung". 

Richtig.

Die erhält er von Deinem Vermieter, da dieser auch die Zustimmung zum Einzug erteilen muss. 

Falsch.

Mit dieser Wohnungsgeberbescheinigung geht er dann zum Einwohnermeldeamt, sodass er sich dann ummelden kann.

Korrekt.

Ob ein Eintrag im Mietvertrag nachträglich nötig ist oder nicht - solltest Du mit Deinem Vermieter abklären.

Nee nicht nötig und erschwert auch bei Trennung den Auszug.

Der Vermieter darf unter bestimmten Voraussetzungen die Nebenkosten anpassen.

@johnnymcmuff

Da habe ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Die Wohnungsgeberbescheinigung kann man natürlich auch vorab schon selbst erhalten und ggf. auch schon ausfüllen. Allerdings ist diesbezüglich auch die Unterschrift vom Vermieter nötig. Oft ist es so, dass der Vermieter die Bescheinigung schon mal selbst erstellt und gleich unterschreibt, sodass man das nicht hin und her reichen muss. Beide Wege sind halt möglich.

lg

Wenn dein Freund dauerhaft bei dir wohnen möchte / soll, musst du zunächst die Zustimmung deines Vermieters beantragen. Ist diese (schriftlich!) erfolgt, kann sich dein Freund auch beim EMA mit deiner Wohnungsgeberbestätigung anmelden. Einen Mietvertrag braucht er nicht.

Mein Freund "wohnt" nun schon seit ein paar Wochen bei mir

Dann ist er kein Besucher mehr, auch wenn diese berühmt-berüchtigten 6 Wochen noch nicht um sind.

Bitte den Vermieter um Zustimmung zum Zuzug deines Freundes. Das kann er so gut wie gar nicht verwehren.

Für die Anmeldung des Freundes beim EMA ist die Wohnungsgeberbestätigung nötig. Die kannst/mußt Du ihm ausstellen. Denn Du bist der Wohnungsgeber. Allerdings mußt Du in der Bestätigung angeben wer Eigentümer der Wohnung ist.