Rolladen kaputt, darf Vermieter gegen billiges Rollo tauschen?

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Du hast die Wohnung mit Rollos einer bestimmbaren Qualität und Funktion mit der Wohnung gemietet. Der Vermieter hat in Wahrnehmung einer seiner Hauptpflichten dafür zu sorgen, dass die Mietsache in einem zum vertrgragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten wird. Also: Dem Vermieter nochmals den Mangel schriftlich per Einwurfeinschreiben zur Kenntnis geben, dabei eine angemessene Frist setzen (hier im Winter etwas länger >> evtl. 8 Wochen). Bei Verzug dürftest du dann selbst beauftragen und die Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Ab Inkenntnissetzung des Vermieters von der Mangelhaftigkeit darfst du die Miete um 10% mindern, ausgehend von der Bruttomiete. Gegebenenfalls auch rückwirkend bis zu 6 Monate.

Ein defekter Rolladen ist ein Mietmangel. Mit dem Tag der Meldung kannst du Mietminderung veranschlagen. Der Vermieter ist zur Reparatur verpflichtet, weil du diesen Rollladen im Bestand der Mietsache gemietet hast. Diese Auskunft wirst du auch vom Mieterbund bekommen. Beim Ersatz des Rollladens durch einen neuen hast du Anspruch auch ein gleichwertiges Teil, weil es nicht nur um Lichteintritt ins Schlafzimmer geht sondern auch um Wärmeverluste in deiner Wohnung. Falls der Rollladen im WZ auch schon bei Einzug defekt war, kannst du hier keine Miete mindern. Aber der Vermieter ist auch hier für die Reparatur oder neuwertigen Ersatz verantwortlich. Dieser defekte Rollladen ist auch Bestandteil der Mietsache>> Wärmeverluste!

Wir kloppen uns gerade schon mit der Frau um 6€ Abrecnungskosten. Ob wir da ne Mietminderung durchkriegen auf kurze SIcht, bleibt abzuwarten, die 6€ zieht sie fröhlich weiter ein...

Daher auch der Gang zum Mieterbund.

@Anjes

Eine Mietminderung ist nicht genehmigungspflichtig. Deshalb solltest du die Gesamtmiete einfach um den Betrag von beispielsweise 8 % kürzen, und zwar solange, wie die knausrige Vermieterin die Reparatur nicht ausführen lässt. Falls die Vermieterin die die Mietminderung nicht anerkennen will, kannst du ja den zu kürzenden Anteil unter Vorbehalt bezahlen und eine Instandsetzungsklage androhen. Beispiel: Der Mangel wurde am 15.12.2012 der Vermieterin nachweislich schriftlich gemeldet. Am 16.12.12 setzt die Mietminderung ein. Gesamtmiete = 600€ p.m. Minderung am 4.1.13 (3.Werktag des Januars) 8% für 15 Tage = 24€ und am 4. Februar 13, falls nicht repariert wurde, 48€ usw.

Wenn bei Einzug funktionierende Rollos vorhanden waren muß die Vermieterin sie auch während der Mietdauer instand halten bzw. setzen.

Wenn Nur die Bänder gerissen sind ist das im Allgemeinen kein Problem. Die gibt es um die 30 € im Baumarkt. Sind die Rollos irgend wann mal nachträglich eingebaut worden? Dann könnte das "Einfädeln" neuer Gurte ein Problem dar stellen.

Die Ersatzweise Bereitstellung von Innenrollos ist OK. Die dürfen auch preiswert sein. Hauptsache sie funktionieren.

Sie muss für Reperatur oder Ersatz sorgen. Wenn sie nun anstatt dem Aussenrollo ein Innenrollo besorgt, dann ist das hinnehmbar und völlig in Ordnung!!?

Ein billiges Ding was das Licht durchlässt und hässlich ist? Verschandelt total den Raum!

@Anjes

Rein optische Kriterien sind dafür nicht relevant...

Die Vermieterin will als Ersatz, dass wir uns ein Innenrollo kaufen und montieren, und zwar unter 50€! Ist das rechtens? Haben wir nicht das Recht auf ein bisschen mehr

Anders als bei anderen Dingen wo der Vermieter z.B. nur einen Herd ersetzen muss und ansonsten die freie Wahl hat, wie er ausgestattet ist. muss hier der Vermieter einen gleichwertigen Ersatz stellen da sonst die Wohnqualität eventuell nicht mehr gegeben ist und der Mieter zur Mietminderung berechtigt ist.

Bei gleichwertig sind die wie Dämmung, Einbruchsicherheit und Lichrdurchlääsigkeit zu beachten.


Ein anderer untypischer Vorschlag wäre, Ihr teilt Euch die Differenz zwischen 50 und 170€.

Das könnte man machen, wenn man sich gut mit dem Vermieter versteht und man das Verhältnis nicht trüben will.