Unsere Balkontür ist defekt. Was nun?

9 Antworten

Der Vermieter hat laut §535 BGB die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Das bedeutet, wenn etwas defekt ist, dann muss er für eine Reparatur sorgen. Zumindest das könnt ihr von ihm fordern.

Zeigt Verständnis, dass er die Fenster nicht austauschen lassen will und sagt ihm, es geht euch lediglich darum geht, dass sich die Türen wieder richtig öffnen und schließen lassen. Und er möchte das bitte reparieren oder eine Firma schicken, die das repariert.

Er wird dann selber sehen, dass das nicht mehr möglich ist, aber dann ist er am Zug, sich etwas einfallen zu lassen. Denn auf das Recht, dass die Türen funktionstüchtig sind, könnt ihr bestehen.

Klar kann man auch Mietminderung geltend machen, aber man muss ja nicht gleich mit der Holzhammermethode kommen sondern kann auch erst mal anderweitig Druck machen um der Gegenseite Gelegenheit zu geben, tätig zu werden.

Wenn ihr sagt, eine andere Wohnung könnt ihr euch nicht leisten, dann dürft ihr euch von eurer mickerigen Miete auch keine Luxusreparatur in Eurer "Loft" erwarten.

Dem Tischler ist es egal, der tendiert zu einer teuren Lösung und hat schon Eurozeichen auf den Augen.

Was euch gesetzlich zusteht ist eine Tür die dicht schließt, egal wie das umgesetzt wird. Wenn nicht könnt ihr die Miete mindern. Überlasst es dem Vermieter, wie er das Problem löst. Das ist nicht eure Sache.

Der Veremiter ist verpflichtet, die ihen vermitere Wohnung im vertraglich zugesicheren zustand zu unterhalten.

Fordern Sei die Reparatur der Mechanik, die Erneuerung der Dichtgunen und den austausch der blind gewordenen Isofenster.

Setzen Sie dafür einen angemessene Frist und kündigen Sie für den fruchtlosen Ablauf dieser Frist Mietminderung an.

Das wäre z.B. ein erster Schritt.

Der Tischler hat ihm schon mehrfach gezeigt das es nicht mehr möglich ist das zu reparieren. Der Vermieter bleibt trotzdem uneinsichtig. ich will ja garkeine luxusreparatur sondern nur das wir die Balkontür wieder benutzen können im Sommer.

Wendet euch mal an den Mieterverein oder an einen Anwalt! Ein Schreiben von dieser Stelle dürfte dem Vermieter vermutlich auf die Sprünge helfen.