Muss ich dem Nachbarn die Tür öffnen?

14 Antworten

Du musst ihm auch nicht die Tür öffnen. Wenn er dich jeden Tag belästigt, solltest du nochmal ernsthaft mit dem Vermieter sprechen, dass es so nicht mehr weitergehen kann. Ansonsten kannst du die Polizei rufen. Irgendwann wird er vielleicht selbst einsehen, dass er lieber etwas leiser ist, anstatt immer die Polizei vor der Tür zu haben^^

Du musst niemandem die Tür öffnen, wenn du es nicht willst. Du bist Besitzer der Wohnung und hast das Hausrecht. Nur du bestimmst, wer wann Zutritt hat oder wem du an der Tür empfängst. Also: Nicht reagieren, wenns klingelt. Klingel geht auch abzustellen.

1 Du must ihm nicht öfnen aber 1 mal wäre vieleicht noch sinvol damit du ihm ganz klar sagen kanst so nicht mehr entweder er hört das auf eine Vernüftiege Lautstärek und du must dich nicht mit ihm Rumärgern oder er mit dir oder er kann sich schonmal daran gewöhnen das du nicht nur den vermieter informierst sondern auch die Polizei wen er nach 22 uhr so einen krach macht Sag ihm einfach auch du must deine Ruhe haben und kann so einen lärm nicht amchen oder er wird bald eine neue Wohnung brauchen wen der Vermieter ihn fristlos Kündiegen wird deswegen.Weil er Den Hausfrieden so stört.es kann aber auch sein das er endlich einsiet das er so nicht weitermachen kann und sich vieleicht entschuldiegen wohlte aber das kanst du erst wissen wen du mal mit ihm redest-

du könntest von außen ans Fenster klopfen in der Hoffnung, dass er es aufmacht und ihr ordentlich über die Sache sprechen könnt. So besteht auch nicht die Gefahr, dass er dir zu nahe kommt.

Doch wenn das so einer ist, der nie Rücksicht auf andere genommen hat, wird es auch nach einem Gespräch fraglich sein, ob sich da was bessert.

Zieh einfach aus, dann hast du deine Ruhe.

Ich hoffe für dich, dass du nicht vom Regen in die Traufe kommst.

Habe Montags den Vermieter angerufen u. ihn gefragt, ob er mir da helfen kann. Er meinte, das Problem sei ihm bekannt, er würde den Nachbarn verwarnen. 

Der Beweisbarkeit wegen sollte man Mängelanzeigen und Beschwerden immer schriftlich per Einwurfeinschreiben machen und den Vermieter unter genauer Fristsetzung auffordern etwas zu unternehmen.

Ich habe ihn in dem halben Jahr nun oft genug darauf hingewiesen, dass er zu laut ist.. Ich fühle mich nicht verpflichtet, mich NOCHMAL persönlich mit ihm auseinander zu setzen...

Ein persönliches Gespräch sollte der erste Schritt sein, wenn Du Dich nicht wohl fühlst und auch so ist es besser, wenn man ein oder zwei Zeugen dabei hat.

Aber Du bist nicht verpflichtet Dich mit ihm persönlich auseinanderzusetzen.

Was mache ich, wenn er mich jeden Tag "belästigt" und vor der Tür steht..?

Einen netten Briefschreiben, mit der Aufforderung sich an Zimmerlautstärke zu halten und ein bisschen mehr Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen ( Wecker etc.) und dass Du darüber nicht mit ihm reden willst und er das ständige Klingeln sein lassen soll.

Sollten die Ruhestörungen nicht aufhören, dann wie oben beschrieben verfahren. Zusätzlich kann man die Polizei rufen, wenn Zimmerlautstärke überschritten wird. Auch das Ordnungsamt kann man einschalten.

Das wird zwar das Verhältnis zum Nachbarn nicht bessern, aber solche Maßnahmen zwingen den Vermieter entsprechend zu reagieren und sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, ist es gut, wenn die ganzen Ruhestörungen bei der Polizei und dem Ordnungsamt bekannt sind.

LG

johnnymcmuff