Feuchtigkeit in Keller, Schimmel in Wohnung wegen maroder Bausubstanz (unsanierter, nicht gedämmter Altbau): gebotene Abfindung annehmen?

7 Antworten

Zur Haussanierung, nicht Modernisierung, kann kein Vermieter/Eigentümer auch fachanwaltlich nicht gezwungen werden. Zur Renovierung der Wohnung muss gesagt werden: Hat der Vermieter wirksam die Schönheitsreparaturen auf den Mieter im Mietvertrag umgelegt, ist der Mieter auch für diese Reparaturen/Renovierung zuständig.

Den Mietvertrag kennen wir nicht.

Kündigung nach Abschluss eines Mietvertrages in einem anderen Miethaus wäre die einfachste Lösung. Auch eine Ersatzvornahme hinsichtlich defektes Fenster wäre denkbar.

Zur Haussanierung, nicht Modernisierung, kann kein Vermieter/Eigentümer auch fachanwaltlich nicht gezwungen werden.

Doch kann er wenn er unter die EnEv fällt. Bezogen auf den Fall hier, ist jedoch eine vertragliche Absprache getroffen worden. Die hat auch fachgerecht stattzufinden.

Hat der Vermieter wirksam die Schönheitsreparaturen auf den Mieter im Mietvertrag umgelegt, ist der Mieter auch für diese Reparaturen/Renovierung zuständig.

Kommt so gut wie nie wirksam vor, aber ja da kann es tatsächlich sein, gilt aber nicht für die Bausubstanz, deshalb hier auch unerheblich.

Auch eine Ersatzvornahme hinsichtlich defektes Fenster wäre denkbar.

Dat aber find ich schön, zum Ende ein richtiger Satz, zu ergänzen wäre natürlich: Die Aufwendungen sind vom Vermieter zu ersetzen und haben auch hier fachgerecht zu erfolgen.

@lq7ghpre3o4

Ein Fachanwalt kann keinen Zwang auf den Vermieter hinsichtlich einer Sanierung ausüben. Denkbar wäre die Instandsetzungklage des Mieters wegen geminderten Raumklima durch zu hohe Luftfeuchtigkeit und Schimmelbildung aufgrund feuchten Mauerwerkes. Das rechtswirksame Urteil könnte dann den Vermieter zu entsprechenden Baumaßnahmen zwingen. Die Mieterin hatte offenbar die Miete nicht unter Vorbehalt gezahlt.

Dass Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen werden, ist allerortens die Regel!

@Gerhart

Ja nur selten wirksam. Das sage ich und das hier keine Rolle spielt.

@lq7ghpre3o4

Unter Einhaltung der mietvertraglichen gesetzestreuen Vereinbarungen sind Schönheitreparaturen durch den Mieter immer auszuführen.

@Gerhart

Ja dagegen abe ich nichts gesagt. Sie werden nur selten „gesetzestreu“ vereinbart und deshalb tag täglich an den Gerichten gekippt.

Die umfassen aber eben keine baulichen Mängel. Die kann man nicht abbedingen, darum sind die Schönheitsreparaturen hier auch unwichtig.

@lq7ghpre3o4

Der FS sprach u.a. von RENOVIERUNG - das musste richtiggestellt werden.

@Gerhart

Unwichtiges Detail. Da es ja keine Schönheitsreparaturen sind. Das kann man doch erkennen.

@lq7ghpre3o4

lq7 ... liest zuviel google und nimmt zuwenig an der Realität teil. User Gerhart hat da schon recht. Die meisten (!) Renovierungsklauseln sind up to date und verbindlich. Nur wirklich sehr alte Mietverträge enthalten noch unwirksame Formulierungen/Klauseln. In den Medien wird man auch nur die Urteile serviert bekommen die zu Gunsten der Mieter entschieden wurden, dass der Vermieter Recht bekommt ist nicht so medienwirksam, aber häufiger als man als Laie denkt. Es ist außerdem lächerlich bei einem zu reparierenden Fenster die EnEV heranzuziehen, damit werden die verlangten 10 % ganz sicher nicht erreicht ... lol. Das Fenster muss sicherlich auch eher nur eingestellt als gleich ersetzt werden, leider fehlt die Angabe dazu, aber so ist es in der Realität, wie ich unter anderem auch aus unseren eigenen Vermietungen weiß.

@AchIchBins

Ich habe nur das wiederholt was uner Professor zu den Klauseln gesagt hat.

Du verwechselst da etwas. Ich habe die EnEV hinzugezogen, weil oben stand, dass kein Vermieter/Eigentümer gezwungen werden kann zu sanieren. Und die EnEV ist eben ein Beispiel wo du keine Wahl hast. Ich habe nicht geschrieben das sie hier einschlägig ist.

Schön das du mir Realitätsverlust attestieren willst. Dunhast leider nur ein Beispiel und bekommst wenige Fälle mit. Schönheitsklauseln sind tagtäglich vor Gerichten und fallen ziemlich oft durch die AGB Kontrollen.

na ja Vermieter unter sich. Damit verabschiede ich mich.

@lq7ghpre3o4

Dein Professor in allen Ehren, aber du solltest mal daran denken, dass bei 100 % aller rechtlichen Auseinandersetzungen 50 % falsch liegen :O. Aber seltsam, beide Rechtsanwälte sind doch zu 100% der Ansicht, dass sie Recht haben ... ja wie geht denn das?! Beide gleich gelernt und trotzdem liegt einer falsch ... na sowas.

Gemietet wie gesehen ... selbst Schuld. Kein vernünftiger Mensch zieht auch noch in so eine "Bruchbude" ein, schade um die Zeit und die gezahlte Miete. Ein langes hin- und her gibt es nur, wenn deine Oma nicht auszieht. Mit ordentlicher Kündigung ist sie in spätestens 3 Monaten weg. Die Beschreibung lässt nun wirklich auf eine mehr als marode Substanz schließen, da wären mir persönlich die 750 € egal, Hauptsache eine andere (schimmelfreie) Wohnung. Wieso sollte sie dann auch noch 5 Monate warten um dieses Geld zu bekommen? macht keinen Sinn, nur, dass der Vermieter noch 5 Monate Miete kassiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Gemietet wie gesehen

Erzählt nicht so einen blöden Vermieterunsinn. Kein wunder warum jeder Juraprofessor im Schuldrecht über Vermieter klagt.

Das ist einfach absoluter juristischer Unsinn. Es kommt auf den Vertrag an. Nichts mit gemietet wie gesehen-- denn weißte was? sicher nicht -- der Mietvertrag aus § 535 Abs. 1 S. 2 BGB verpflichtet dich die Mietsache während der Mietzeit für den vertragsgemäßen Gebrauch zu erhalten.

Also nichts wie: gemietet wie gesehen...Absoluter Vermieter Blödsinn.

Zeigt mir hier wieder, zwei Vermieter und beide erfinden sich ihre Gesetze..

Wieso sollte sie dann auch noch 5 Monate warten um dieses Geld zu bekommen?

Muss sie auch nicht, aber sie kann den Vermieter auf Schadensersatz verklagen, dass ist eben seine Befürchtung weshalb der Vermieter hier 750€ anbietet.

Um den Punkt oben aufzugreifen, das ist der vertragsgemäße Zustand:

Vermieter sicherte aber zu, dass er renoviert. Renovierung erfolgte sehr oberflächlich und nicht fachgerecht.

So von wegen gemietet wie gesehen...Na ja Makler sind keine Juristen..

@lq7ghpre3o4

Du bist leider recht ahnungslos, das ist in deinen Kommentaren sofort zu erkennen. Du bist wohl Pippi Langstrumpf, die macht sich die Welt auch wie es ihr gefällt. Ich war als Makler schon als Zeuge geladen (da ich Vermittler war) und muss mir daher so einen "Käse" wie du ihn annimmst nicht ausdenken oder googeln, denn ich war live dabei. Daher weiß ich auch wie Richter das sehen wenn es um einen möglicherweisen (!) zugesagten Zustand geht, träum du schön weiter von deinen Internet-Annahmen al á Google. Du erwähnst das BGB mit "im Zustand erhalten" .... denk mal nach, jupp ... die Wohnung war in einem desolaten Zustand, das ist dann wie es erhalten werden muss. Was der Vermieter so lapidar bzgl. einer evtl. Renovierung gemurmelt hat ist irrrelevant, sofern die Aussage und der Umfang zur Renovierung nicht bewiesen werden können. Der FS schreibt "...Vermieter sicherte aber zu..." von schriftlich steht da nix. Die Mieterin hätte nur (mehr) Druckmittel, wenn es dazu eine schriftliche und ausführliche Vereinbarung (möglichst) innerhalb des Mietvertrages gegeben hätte. Würde die Mieterin nun vor Gericht gehen, würde der Richter fragen ob es nur z.B. um weiße Farbe ging oder doch um goldene Wasserhähne und wie sie nun beweisen könnte was exakt ausgemacht und zugesagt war. Der Vermieter hat etwas getan und wird sagen, ja, das was gemacht wurde war ausgemacht und fertig, mehr nicht. Was die Beurteilung einer fachgerecht ausgeführten Arbeit geht (wie vom FS geäussert), kann ich nur sagen ....ohjee. Das ist wie, "ich hab Ahnung weil der Freund meines Schwager des Onkels mütterlicherseits Architekt ist." Ich bin unserer Firma für die Handwerker und die spätere Übergabe an unsere Käufer zuständig und ich kann dir definitiv sagen, dass weniger als 95 % tatsächlich Ahnung vom Bauen hat, inkl. der einzelnen Gewerke. The real life ist not at the internet ;-)

@lq7ghpre3o4

Soooo, jetzt noch mal recherchiert .... warum hast Du das nicht gefunden und angeführt?! du studierst doch Jura, oder?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.

Das wäre eine Möglichkeit kurzfristig aus dem MV zu kommen. Aber eine Gesundheitsgefährdung müsste auch erstmal noch (offiziell) nachgewiesen sein/werden.

Anmerkung zu meinem vorherigen Kommentar: ich meins nicht so bissig wie ich es geschrieben habe.

Und der Vermieter bietet die 750 € ja auch nur (!) dann an, wenn die Mieterin (erst) in 5 Monaten auszieht! Mal ehrlich, wenn ich Angst um meine Gesundheit hätte wäre ich am nächsten Tag weg und das Geld (als Schadensersatz) egal.

Das ist hier sehr schwer zu beurteilen, wenn man das Haus etc. nicht kennt. Deshalb ist der Anwalt hier gerade die bessere Adresse.

Es kann nämlich sein, das Schadensersatz -- Umzugskosten etc. hier viel mehr als 750€ bringen würden. Muss aber nicht der Fall sein, deshalb kann ich die 750€ schlecht einschätzen.

Was er juristisch macht ist ihr einen Aufhebungsvertrag anbieten. Den muss sie nicht annehmen. Sie soll das weiter mit dem Anwalt machen, wie gesagt in solchen Fällen sind Ortskenntnisse etc. von Vorteil.

Auszug innerhalb fünf Monaten. Dann sollte Deine Oma aber allenfalls noch die Betriebskosten/Nebenkosten für diese 5 Monate zahlen und der Vermieter zahlt zusätzlich noch den kompletten Umzug.

Ist vielleicht ein bisschen spät. Aber 750€ sind lächerlich.

Wir bekommen 10.000€ geboten für unsere 3 Zimmer Wohnung. Verlangen aber 25.000€

Kommt wahrscheinlich eine Einigung auf 18.000€

Aber 750€ finde ich lächerlich. Dafür das man den ganzen Stress hat mit umziehen etc.

Summen zwischen 3.000-15.000€ sind keine Seltenheit.