Räumliche Trennung bei eheähnlicher Gemeinschaft mit Kind

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das einzige, was die Behörden momentan interessiert, ist die Ummeldung. Nur, weil ihr räumlich getrennt seid (und die Beziehung wohl beendet ist), braucht ihr kein Amt, Gericht oder sonstwen zu kontaktieren. Wenn ihr weiterhin miteinander klarkommt, würde ich euch sogar raten, keine "Einmischung" von außen in Anspruch zu nehmen.

Warum ich das so sehe? Wenn es erst mal Regelungen gibt, wird jede Ausnahme zum Problem: du möchtest einen Besuchstermin verlängern? Verschieben? Absagen? Problem! Du möchtest sie mal ein Wochenende lang auf einen (nicht ewig vorhergeplanten) Ausflug entführen? Problem! An euren Einkommensverhältnissen ändert sich was? Problem! Einer findet einen neuen Partner, zieht mit dem (und evtl. dessen Kindern) zusammen? Riesenproblem! Die gemeinsame Tochter möchte zu dir ziehen? Katastrophe! Wer immer sich grade schlecht behandelt fühlt, kramt den "Vertrag" raus und sucht nach den dort aufgelisteten Konsequenzen... Damit macht ihr jeglichen Respekt vor dem anderen kaputt und auch eure Tochter findet irgendwann raus, dass ihr Leben von einem Stück Papier bestimmt wird...

Mein Gegenvorschlag wäre, vor Zeugen oder evtl. auch einem gemeinsamen Anwalt (z.B. als Anwalt eurer Tochter, von euch beiden bezahlt) eine Absichtserklärung abzugeben, wie ihr euch die Zukunft so vorstellt, und wie ihr verfahren werdet, wenn einer damit irgendwann nicht mehr einverstanden ist. Dann könntet ihr den klassischen Weg über Jugendamt usw. ZUM ERSTEN MAL beschreiten, so dass dort auch etwas völlig neues, der Situation angemessenes in Erwägung gezogen würde, statt die bisherige Vereinbarung nur abzuändern.

Kurz: Versucht es im Guten, aber sichert euch ab! Ein Kind sollte kein Aktenzeichen sein!!!

Hallo, das kommt m.E. darauf an, ob ihr euch im Guten oder im Streit getrennt habt. Sicherlich ist es von Vorteil, beim Jugendamt den Kindsunterhalt nach der Höhe deines Einkommens festlegen zu lassen. Somit kann es auch später mal keinen Streit geben, falls die Mutter der Meinung sein sollte, du zahlst zuwenig für die Tochter. Wenn ihr euch im Guten getrennt habt, dann sollte auch die Abstimmung der Besuchszeiten kein Problem sein. Offensichtlich scheint ihr beide einen vernünftigen Umgang zu wollen, von daher solltet ihr diese Dinge in aller Ruhe und vielleicht nach ein paar Tagen Abstand besprechen. Bitte einfach die Mutter zu einem Treffen an einen neutralen Ort (Cafe oder ähnliches) und versucht es einfach.

Johammad 
Fragesteller
 09.06.2014, 22:00

Ja, ich möchte mich in jedem Fall im guten trennen und hoffe auf das Verständnis der Mutter, der es wohl noch schwerer fällt als mir, die neue Situation zu akzeptieren. Aber wenn die Liebe stirbt, ist alles andere Schall und Rauch:-(

claudi166  09.06.2014, 22:12

Dann wünsche ich dir viel Glück dabei. Es ist nicht leicht, wenn sich ein Partner verletzt fühlt. Auf alle Fälle kann ich nur eines raten: versucht einen Streit nicht auf dem Rücken eurer Tochter auszutragen. Wenn ihr als Eltern, auch im Beisein der Tochter, vernünftig und respektvoll miteinander umgeht, dann lernt eure Tochter es nicht anders und akzeptiert die Situation und hilft damit der Mutter vielleicht auch, es leichter zu überwinden. Die Tochter von meinem Lebensgefährten ist selten aber gern bei uns, weil sie auch sieht, dass wir beide sehr liebevoll miteinander umgehen. Ok, ist gerade der umgedrehte Fall, damit will ich auch nur sagen: Kinder bekommen mehr mit, als wir Erwachsenen auch nur ahnen. Du klingst sehr vernünftig und ich bin mir sicher, du schaffst es auch. Ich wünsche dir / euch viel Glück dabei.