Verdacht auf eheähnlicher Gemeinschaft

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Hausdurchsuchung mit Fotos ?! Ja, geht's noch ?! - Dass sie alleine wohnt, geht aus ihrer Bescheinigung vom Vermieter hervor bzw. aus ihrer Meldebescheinigung, und du selber hast ja anscheinend auch einen nachweislichen eigenen Wohnsitz, der deinen Lebensmittelpunkt darstellt. Deine Daten und Auszüge gehen das Jobcenter überhaupt nichts an.. und deine Freundin auch nicht. Es gibt keine rechtliche Grundlage, nach der sie solche Auskünfte von dir fordern könnte oder du sie ihr erteilen müsstest; insofern besteht da ihrerseits auch keine sanktionierbare Vorlage - bzw. Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter. Grundsätzlich müsste eine kurze nachweislich schriftliche Erklärung von dir ausreichen, dass du nachweislich nicht bei ihr lebst , sie wirtschaftlich / finanziell nicht unterstützt und ihr mangels Rechtsgrundlage auch keine Auskünfte zu deinem Vermögen oder Einkommen erteilst und der Unterstellung einer Bedarfsgemeinschaft mit ihr ausdrücklich widersprichst.

Sofern ein schriftlicher Bescheid über vorläufige Leistungseinstellung o.ä. kommt (bzw. falls ihr die Leistung ohne Bescheid einfach eingestellt wird), kann sie sich direkt an einen Fachanwalt Sozialrecht wenden (vorher schon mal Beratungshilfeschein holen). Über den Anwalt kann Widerspruch gegen die Leistungseinstellung / -kürzung und die unzulässige Datenerhebung eingelegt werden, ggf. auch beim Gericht Feststellungs- und Eilantrag gestellt werden. (Das alles kann deine Freundin aber auch ohne Anwalt selber machen, wenn sie sich das zutraut.) -

Wieso hat das Jobcenter überhaupt ihre Telefonnummer ? Das ist eine freiwillige Angaben; sie kann jederzeit nachweislich schriftlich die Löschung der Nummer aus den Akten des Jobcenters verlangen. Und wieso drei Weiterbewilligungsanträge abgegeben ? Lässt sie sich die Antragsabgabe nicht (z.B.auf einer mitgebrachten Kopie) mit Stempel und Datum bestätigen oder schickt ihre Anträge per Rückschein- Einschreiben hin ? Sie sollte alles Wichtige mit dem Jobcenter immer nachweislich schriftlich machen u. verlangen. -

Wenn diese Stromüberweisung nur wegen ihrer Kontenpfändung über dein Konto durchgeführt wurde, dann hat sie ja bestimmt auch eine Quittung von dir bekommen,dass sie dir das Geld für den Strom in bar gegeben hat, damit du es für sie überweisen konntest ? Das hätte mit (d)einer finanziellen Unterstützung für sie dann ja nichts zu tun, da du lediglich ihr eigenes Geld für sie an jemanden überwiesen hast. (Wegen ihres Kontos:

http://hartz.info/index.php?topic=6578.0 )

Danke Dir, ich hab das in vielen Punkten auch so gesehen aber kann jetzt echt jede Hilfe und jeden guten Tip gebrauchen Ich bin mal auf den Bescheid gespannt den sie angeblich bekommen soll, selbst der heutige Termin war eine telefonische Einladung vom Freitag (die Telefonnummer hat sie im übrigen soeben löschen lassen)

@Mitrax

Wegen der anonymen Meldung wollen sie ihr bzw. euch jetzt anscheinend eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft anhängen. Da liegt aber (siehe VirtualSelfs Beitrag)die Nachweispflicht bei der ARGE. Nur mal allgemein zu Hausbesuchen: http://hartz.info/dateien/pdf/leitfaden_aussendienst.pdf Sie kann vom Jobcenter eine Abschrift /Kopie des Prüfprotokolls über den Hausbesuch verlangen.

@Larah10

Den Prüfbericht hat sie direkt im Anschluss der Überprüfung angefordert, zugegeben leider auch nicht schriftlich aber ab jetzt wohl so wie alles andere NUR noch schriftlich. Erst hiess es, der Bericht werde zugestellt, auf weitere Anfrage dann, es werde noch bearbeitet und seltsamerweise bei mehrmaligen Anrufen im Servicecenter, es stehe nichts im System (!?) Also wie gesagt ist bei ihr seit November nichts mehr schriftlich gelaufen und so langsam finde ich die Sache schon seltsam

@Mitrax

Die Protokollkopie kann sie immer noch nachweislich schriftlich anfordern.. und auch Antrag auf Akteneinsicht in ihre EDV- und Papierakte nach § 25 SGB X beantragen. Sie kann dann bei der Einsicht ggf. auch Kopien aus ihrer Akte verlangen (wofür das Jobcenter von ihr die Kopierkosten verlangen darf, aber nicht muss). Aber nicht unnötig verrückt machen - noch hat sie ja nichts Schriftliches und auch keine Leistungseinstellung..und ansonsten hilft notfalls der Anwalt.

@Larah10

Du hast uns schon sehr geholfen und dafür bedanken wir uns, ich werde mich mal melden wenn hier was angekommen ist. Diese ganzen Einschüchterungstaktiken der Arge sind echt mehr als traurig, leider wissen die wenigsten wie sie sich dann verhalten sollen und nehmen alles (insbesondere was in persönlichen Gesprächen vorgegaukelt wird) dann einfach so hin ohne sich zu wehren oder Angst haben vor etwaigen Konsequenzen.

@Mitrax

So ist es.. und genau darauf bauen ja auch sehr viele Jobcenter bzw. Sachbearbeiter. Es gibt sicher auch SB, wo alles so läuft, wie es sein sollte. Aber grundsätzlich ist es angeraten, sich immer einen Beistand als Begleitung zu allen Terminen mitzunehmen, alles nachweislich schriftlich zu machen (und Schriftliches zu verlangen), sich immer gut zu informieren (z.B. http://hartz.info/index.php?board=3.0 ), und nichts zu unterschreiben, ohne es erst mit nach Hause zu nehmen und zu überprüfen bzw.überprüfen zu lassen (das Recht steht einem zu). Bei etlichen Jobcentern läuft sehr vieles (mündlich) ab, was dann nicht unbedingt immer zulässig und rechtens ist.. und ja, es wird auch häufig über die Psycho- Schiene gearbeitet. Da sollte man am besten lernen, das "Persönliche" strikt vom "Sachlichen" zu trennen und sich von diesen Taktiken auch nicht verletzen, angreifen oder irritieren zu lassen. Das geht mit einem Beistand an der Seite meistens etwas besser.. zumal die SB vor einem weiteren Anwesenden im Raum i.d.R. auch etwas vorsichtiger sind, was sie vom Inhalt und Ton her so alles von sich geben.

@Larah10

So sehe ich das auch. Mit einem Beistand der/die nicht auf den Mund gefallen ist und sich da auch etwas auskennt sind die Leute von der ARGE oder auch vom Arbeitsamt etwas vorsichtiger. Es hilft sicher auch, wenn es einem zu bunt wird, zu verlangen, den Dienststellenleiter zu sprechen!Ich wünsch euch alles Gute!

Also 1. das was du da schilderst ist genau das was die auch suchen um zu begründen, dass jemand noch dort wohnt. Jemand der einmal im Monat bei seiner Freundin übernachtet hat sicherlich nicht gleich ne Zahnbürste dort und irgendwelche Kleidungsstücke. 2. Bearbeitungszeiten von ARGEn sind generell ein Trauerspiel. Die verschleppen sogar wirklich wichtige Sachen über Monate und dagegen kann man nichts tun. 3. Nein, deine Kontoauszüge gehen natürlich niemanden etwas an. Sollte es allerdings irgendwie ans Tageslicht kommen, dass Sie über einen dritten noch Leistungen bekommen hat (Wie in dem Fall die Stromrechnung) könnte sie diesen Betrag nachträglich wieder abgezogen bekommen, weil Sie das mit Ihren Mitteln die Sie vom Staat ja auch dafür bekommt selbst bestreiten müsste. Nachdem es nun "kurz vor knapp" ist empfehle ich einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Die Kosten hierfür trägt die ARGE. Wie das genau abläuft erklärt ihr dann der Anwalt bzw. regelt das mit den Kosten u. U. auch direkt mit der Arge.

Danke Dir

Sie hat eine Kontopfändung und kann daher selber keine Überweisung tätigen, sie hat mir das Geld gegeben und ich habe es über mein Konto überwiesen, allerdings auch nicht jeden Monat

@Mitrax

Nach menschlichen Ermessen sollte das eigentlich auch kein Problem darstellen. Aber was ist an der ARGE schon noch menschlich. Rechnen muss man bei denen mit allem möglich und vor allem auch unmöglichen.

@Mitrax

Die ARGE hat mit den Anwaltskosten nichts zu tun und übernimmt da auch definitiv nichts. Sie muss sich (mit Personalausweis und aktuellem ALG2- Bescheid) beim zuständigen Amtgericht einen Beratungshifeschein holen und damit zum Fachanwalt Sozialrecht. Für seine Beratung und außergerichtliche Vertretung kostet sie das einen Eigenbeitrag von max. 10 €; im Falle eines Gerichtsverfahrens wird über den Anwalt Verfahrenskostenhilfe beantragt. - Je nachdem, wo sie wohnt: In den Bundesländern Bremen und Hamburg gibt es dafür eine öffentliche Rechtsberatung (statt Beratungsschein vom Amtsgericht/ Anwalt). Hamburg :Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen (ÖRA) , Bremen : Arbeitnehmerkammern. Im Land Berlin kann man zwischen öffentlich.Rechtsberatung und der anwaltlichen Beratungshilfe wählen.

@Mitrax

Stop mal mir fällt gerade noch was ganz ganz wichtiges ein ! Sie kann am Amtsgericht die Kontopfändung AUFHEBEN lassen ! Die braucht nur mit dem HARTZ IV Bescheid da hingehen und schon wird die Kontoöffnung wieder angeordnet. Sie hat ja ein Anrecht auf die Sozialleistungen. Anderenfalls kann es auch passieren, dass die Bank nach ein paar Monaten das Konto komplett kündigt !

@Vienna1000

Das hat sich versucht und auch einen Beschluss vom Amtsgericht, dennoch sagt die Bank sie könne die Pfändung nicht rausnehmen

@Mitrax

Merkwürdig. Aber : Wenn sie dann eh schon mal beim Anwalt ist kann sie ihn dazu auch gleich noch fragen :-)

@Vienna1000

Deine Freundin kann ihr Konto bei der Bank in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen. Goggle mal danach, so wird ihr Konto jedenfalls frei von Pfändungen bleiben und sie kann dann in Ruhe ihr Konto nutzen ohne das andauernd ihr Konto dicht ist. Viel Glück

das ist mies, ich wohne in dem haus von den eltern meines freundes ich wohne allein in der wohnung er noch in seinem zimmer bei den eltern man gab mir nichts weil man mich beschuldigte er wohne hier ich stand auch blöd da habe aber nur eine kurze zeit keine arbeit gehabt nun zahle ich alles wieder selber wenn man auf hilfe angewiesen ist macht die arge leider oft dicht

Telefonisch geht gar nichts.
Die ARGE muss schriftlich anfordern unter Darlegung der Konsequenzen.
Zudem ist, da ihr getrennt gemeldet seid, die ARGE in der Nachweispflicht, dass ihr eine BG seid, da in dem Fall grundsätzlich kein gemeinsamer Haushalt angenommen werden darf, egal wie lange ihr schon befreundet seid.
Dass du ihr Geld überwiesenhast begründet zwar keine BG, ist aber in anderer Hinsicht problematisch. Diese Überweisungen hätte sie angeben müssen und die ARGE hätte entsprechend ihre Regelleistung kürzen dürfen. Unklarheiten in der Abwicklung gehen zu euren Lasten.
Husch husch .. zum Anwalt, denn ohne wird das nichts.

Den Strom bezahlen die Hartz4 Empfänger doch von ihren Regelleistungen, also von dem Geld wo sie von leben soll. Ach hab ja nicht für sie Geld von mir überwiesen, sondern ihr Geld auf mein Konto eingezahlt um eine Überweisung für den Strom zu machen, das im übrigen auch nur 2 Mal mit mehreren Abschlägen zugleich. Das können die nicht kürzen denn für den Strom ist sie selber verantwortlich und nicht die Arge so weit ich weiss. Ich denke ein Anwalt wird wohl echt das beste sein.

@Mitrax

Wenn ein anderer den Strom zahlt, besteht insoweit kein Bedarf - bei Alg2 geht es um Bedarfsdeckung - und daher darf die Regelleistung um die dort pauschaliert eingerechneten Stromkosten gekürzt werden.

ich seh das so; solange du dort nicht gemeldet bist, bildet ihr keine eheähnliche oder bedarfsgemeinschaft.

wenn du dort wohnen würdest und nicht gemeldet wärst, würdest du ja gegen das meldegesetz verstoßen und das tust du nicht.

auch wenn sie dir geld für strom gibt, das du für sie an den energiebetrieb absendest, ist das allein euer vergnügen.

bei ärger mit der arge sollte man schnell zum anwalt gehen.