Wann kann man einer Behörde Untätigkeit vorwerfen?

9 Antworten

Du solltest denen schon ein bisschen auf den Sack gehen, leider sind auch diese Ämter heillos überfordert ! Setz Ihnen eine Frist oder drohe mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde !!! Bei mir war es auch so, dass die Mitwirkungspflicht bei meinem Ex-Mann sehr zu wünschen übrig lies und der Gang zur Abteilungsleitung notwendig war um etwas zu erreichen !!! Deinen Ex werden Fristen gesetzt und wenn er sich daran nicht hält (liegen max bei 2 Wochen) steht die Unterhaltsvorschuss zu!!!!

Gibt es nicht.Du wartest ja "erst" 2 Monate.............bleib dran und ruf immer wieder an. Wenn sie auf Unterlagen von Deinem Ex warten müssen, zieht sich das natürlich hin.

Du kannst immer eine Sachsstandanfrage stellen und du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und dafür sorgen, dass die Behördenleitung Druck auf den Bearbeiter ausübt.

Deinem Ex Mann wird eine Frist von 4 Wochen gestellt, um Auskunft über seine Einkünfte zu geben. Die Jugendämter haben aber auch andere Möglichkeiten an diese zu kommen, zum Bsp. Arbeitgeberauskunft ect. Danach ergeht ein vorläufiges Urteil gegen deinen Ex. Ruf die einfach an und sag denen, das du eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen willst oder eine Anzeige wegen Untätigkeit. Bei mir war dann innerhalb einer Woche der Bescheid vom UVG da.

Ich weiss nicht, in welchem Bundesland Du wohnst; bei uns gibt's die ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft), vielleicht gibt's eine Sozialberatungsstelle in Deiner Gegend... ich glaube der "Sozialverband Deutschland" kann bei so etwas auch weiter helfen. Google einfach mal.