Nachweis für beitragspflichtige Pflegeversicherung?

4 Antworten

Hallo,

der Nachweis über die Pflegeversicherung wird meist wie der Nachweis der Krankenversicherung geführt.

Meist gibt es ein Formular der Behörde, auf dem die Krankenkasse dann entsprechende Angaben macht. Ggf. die Anlagen des Antrages durchgehen oder im Internet nach dem Antrag inkl. aller Anlkagen suchen. Evtl. wird die Anlage auch erst zugeschickt, wenn man den Antrag eingereicht hat. Die Fragen beziehen sich normalerweise auf die Zeit ab Schulbeginn. Bis zum 25. Gebuertstag ist meist eine kostenlose Familienversicherung über die Eltern möglich: § 10 sGB V

Gruß

RHW

Bis zum 25. Gebuertstag ist meist eine kostenlose Familienversicherung über die Eltern möglich: § 10 sGB V

Bei geleisteten Wehr- oder Zivildienst sogar um die Zeit des Dienstes über das 25- Lebensjahr hinaus. Bei mir war es auch 25 J + 9 M (hab damals Abi nachgeholt)

@Scaver

Hallo Scaver,

ja, Wehr- oder Zivildienst kann zu einer Verlängerung der Familienversicherung führen.

Ein Freiwilligendienst (z.B. FSJ oder Bufdi), der nach dem 30.6.2011 begonnen wurde, kann auch zu einer verlängerten Familienversicherung führen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

-> Absatz 2 Nr. 3

Gruß

RHW

in dem ich u.a. auch gefragt werde, ob ich beitragspflichtig pflegeversichert bin. Das ist ja der Fall, da die Pflegeversicherung ja eine Pflichtversicherung ist.

Ja, aber von der gesetzlichen Versicherungspflicht in Deutschland gibt es sehr viele Ausnahmen.

Du kannst dir von deiner Krankenkasse eine Bescheinigung darüber ausstellen lassen.

Spreche deine Versicherung an, die stellt dir dann die entsprechende Bescheinigung aus. Die Versicherungen wissen in der Regel genau, welche Bescheinigung du dafür benötigst.

Es reicht wenn du deinen Krankenversicherungsnachweis beifügst. Die Pflegeversicherung folgt immer der KV.

Nur teilweise richtig. Nicht jeder gesetzlich Krankenversicherte ist auch pflegeversichert. Es gibt auch pflegeversicherte, die nicht Krankenversichert sind.

Solche Fälle sind nicht unnormal, kommen aber nur bei Selbständigen oder Höherverdienenden die aus der Versicherungspflicht heraus fallen vor... aber es gibt sie und zwar in Massen.