Abschlagszahlung private Unfallversicherung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Moin moin lieber Jan4334,

du hast doch bestimmt neben deiner Police die AUB (Allg. Unfallbedingungen) zur Hand!?

Da findest du unter dem Punkt "Leistungen" deine Antwort ;-)

wie z.B. folgendermaßen: Wenn wir den Anspruch anerkannt haben, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. Das tun wir auch, wenn wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe des Anspruchs geeinigt haben.

Falls unsere Leistung zunächst nur dem Grunde nach feststeht, zahlen wir angemessene Vorschüsse. Vorausgesetzt, Sie wünschen das...

Für die Invaliditätsleistung gilt zusätzlich im ersten Jahr nach dem Unfall, wenn das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen ist: Sie haben einen Anspruch nur bis zu der Höhe, in der sie eine Todesfall-Leistung mit uns vereinbart haben.

Also dein Versich.vermittler wird hier gerne tätig für dich ;-)

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

"Abschlagszahlungen" in der privaten Unfallversicherung gibt es wenn die Sofortleistung vereinbart wurde. Die greift aber in er Regel nur bei schweren Verletzungen (Querschnittslähmungen, Erblindung, Amputation der Extremitäten,...)

Frage da am besten bei deinem Versicherungsmenschen nach. Stichwort: Todesfallleistung

Ein angemessener Vorschuss ist möglich.

Üblicherweise ist dieser im ersten Jahr nach dem Unfall aber auf die Todesfallleistung begrenzt. Sollte keine Todesfallleistung im Vertrag enthalten sein, gibts dann idR keinen Vorschuss.

Die genaue Vorgehensweise bespricht der Vermittler der deinen Vertrag betreut mit dir.

Wenn bereits jetzt feststeht, dass eine dauerhafte Beeinträchtigung bleiben wird, ist es durchaus möglich, dass deine Unfallversicherung einen Vorschuss zahlt.