Erwerbsminderungsrente beantragen oder nicht?

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Hallo evibe,

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Erwerbsminderungsrente beantragen oder nicht?

Ich bin seit Juni 2016 wegen Depression krankgeschrieben, muss jetzt wegen Aufforderung der Krankenkasse eine Reha beantragen. Frist läuft 17.01.17 ab. 

Antwort:

Natürlich müßen Sie den Vorgaben der Krankenkasse Folge in irgendeiner Form Folge leisten, denn Sie müßen Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht nachkommen, sonst gefährden Sie ggf. Ihr Krankengeld!

Aber:

Wenn Sie an Stelle des REHA-Antrags einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt einreichen, schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe!

Wer einen Antrag auf REHA bei der DRV einreicht, der suggeriert, daß er von einer dauerhaften Stabilisierung seiner Leistungsfähigkeit durch eine REHA ausgeht!

Wer einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei der DRV einreicht, der suggeriert, daß er von keiner dauerhaften Stabilisierung seiner Leistungsfähigkeit durch eine REHA ausgeht!

Es gilt ja ohnehin der gesetzlich vorgegebene Grundsatz: 

"REHA geht vor Rente!"

Die DRV wird an Hand Ihrer eigenen Krankenakte prüfen, ob in Ihrem Fall eine REHA überhaupt einen Sinn macht!

Sie müßen nun im weiteren Verlauf der DRV gegenüber an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen, warum und weshalb Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/krankengeschichte-ausarbeiten/

https://www.youtube.com/user/hubkon

Im Mai werde ich 58 und ich wollte mich danach erst arbeitslos melden weil der Anspruch dann 24 Monate beträgt.

Antwort:

Das ist ohne Antrag auf Erwerbsminderungsrente eine Milchmädchenrechnung!

Auch die Agentur für Arbeit wird, genauso wie die Krankenkasse, mit entsprechenden Forderungen auf Sie zukommen, wenn Sie nicht mehr leistungsfähig und nicht mehr vermittelbar sind!

Auch das ALG 1 ist zeitlich individuell befristet!

Die zeitliche Befristung des ALG 1 kann in der Regel nur im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren auf Erwerbsminderungsrente für die Dauer des Antragsverfahrens ausgedehnt werden!

Stichwort:

"Nahtlosigkeitsregelung!"

http://www.vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57086

http://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/bsg-zur-nahtlosigkeitsregelung-des-145-sgb-iii-verpflichtung-zur-fortzahlung-von-arbeitsloseng.html

Vermutlich habe ich die besten Chancen auf EU-Rente bei einem befürwortenden Abschlussbericht der Rehaklinik.

Antwort:

Die Erfahrung zeigt aber ganz im Gegensatz, daß die DRV-REHA-Entlassungsberichte in der Regel zu Gunsten des DRV-Auftraggebers optimiert sind!

Sollten Sie eine REHA antreten müßen, bitte in Ihrem eigenen Interesse unbedingt vor REHA-Antritt vom Hausarzt eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen, denn sonst laufen Sie Gefahr, daß Sie aus der REHA als arbeitsfähig über 6 Stunden entlassen werden!

Ich würde aber gerne zumindest den Anspruch auf ALU noch stellen, denn der Anspruch bleibt mir soweit ich weiß für 4 Jahre erhalten und ich werde nie mehr so viel verdienen, sprich auch weniger ALU erhalten.

Antwort:

Den Antrag auf ALG 1 sollten Sie zeitnah bei Ihrer Agentur für Arbeit einreichen, damit da beim Übergang von Krankengeld zum ALG 1 keine schädlichen Lücken entstehen!

Ihre individuellen Ansprüche auf ALG 1 müßen Sie natürlich mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit klären, diese wird natürlich wie die Krankenkasse versuchen, den schwarzen Peter an die DRV weiterzureichen!

Was wäre denn die geschickteste Vorgehensweise? Wie schwer oder leicht wird die EU-Rente evtl. verlängert? Ich war noch nie in so einer Lage, habe 40 Jahre non stop Vollzeit gearbeitet und drehe jetzt ziemlich am Rad vor lauter Gedanken wie es weitergeht.

Antwort:

1)  Formloser Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei der zuständigen          DRV-Rentenanstalt, Kopie des Antrags zu Ihrer Entlastung bei der                    Krankenkasse einreichen!

     Parallel Antrag auf ALG 1 bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit                      einreichen!

2)  Eigene Krankenakte auf Vordermann bringen, denn die meisten Verfahren        werden nach Aktenlage entschieden!

3) Verzichten Sie als juristischer Laie auf gar keinen Fall auf die Hinzuziehung     eines kompetenten Rechtsbeistandes!

    http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

4) Weitere Reaktion der DRV und Agentur für Arbeit abwarten, bei                         Antragsablehnung Widerspruchsverfahren vom VDK abwickeln lassen!

5) Ergänzend einen Antrag auf Schwerbehinderung bei Ihrem zuständigen           Versorgungsamt einreichen, damit Sie in den Genuss von diversen                   Nachteilsausgleichen kommen!

    http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Vielen Dank für die detaillierte Antwort!

Beim VdK bin ich bereits seit einigen Jahren Mitglied, jedoch sprengt es wohl leider deren zeitlichen Rahmen, um  während einem Termin alle meine Fragen zu beantworten.

Wenn eine Rente beantragt wird, lasse ich mich nach der Reha dann weiterhin krankschreiben oder muss ich zwingend ALG beantragen?

Das würde ich allerdings erst nach meinem 58. Geburtstag im Mai angehen. Notfalls bleiben 2-3 Monate ohne jegliche Zahlung, das kann ich überbrücken.
Dann würde mir der Anspruch der 24 Monate abzüglich der bis zur Verrentung vergehenden für den Zeitraum von 4 Jahren doch bestehen bleiben?
Oder erlischt das wegen der Ausgleichszahlung nach Rentengewährung?

Was ist, wenn  nur eine Teilerwerbsfähigkeit gewährt wird? Angenommen 50%, wie viel ALG wird dann gezahlt? Was ist die Berechnungsgrundlage, die gleiche wie für das Krankengeld oder nur die Hälfte von 60% des Krankengeldes?

Wie geht es weiter wenn der Rentenantrag abgelehnt wird?

Läuft das dann mit der Arbeitsmarktrente automatisch, sofern man nicht vermittelt werden kann oder kommt dann der nächste Kampf/Krampf?

 

Antwort:

Die Erfahrung zeigt aber ganz im Gegensatz, daß die DRV-REHA-Entlassungsberichte in der Regel zu Gunsten des DRV-Auftraggebers optimiert sind!

Sollten Sie eine REHA antreten müßen, bitte in Ihrem eigenen Interesse unbedingt vor REHA-Antritt vom Hausarzt eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen, denn sonst laufen Sie Gefahr, daß Sie aus der REHA als arbeitsfähig über 6 Stunden entlassen werden!

 

Da ich zur Zeit bis zur Reha bereits als krank gemeldet bin muss ich doch sicher nicht noch zusätzlich vom Hausarzt krank geschrieben werden?

Mit freundlichen Grüßen

evibe

zum Antrag wirst du zwar durch die Krankenkasse aufgefordert, der Kostenträger ist aber die Rentenversicherung, solange nicht bereits eine volle EM-Rente bezogen wird.

die Rentenversicherung prüft den Antrag, ob eine Reha überhaupt erfolgreich sein wird. wenn sie dies nicht so sieht, dann wird der Reha-Antrag automatisch in einen Rentenantrag umgedeutet und deine Erwerbsfähigkeit wird gutachterlich überprüft. also ob du voll erwerbsgemindert bist oder nur teilweise.

ich selbst habe diesen Prozess bereits durchlaufen und bin teilweise erwerbsgemindert. allerdings habe ich meinen Job noch. kann also zum Vorgehen zwecks Arbeitslosengeld wenig sagen.

mir wurde bei der Rentenversicherung allerdings damals mitgeteilt, dass bei Jobverlust geprüft wird, ob überhaupt noch eine Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt mit der teilweisen Erwerbsminderung möglich ist. wenn dies nicht der Fall ist, gäbe es kein Arbeitslosengeld, sondern die sogenannte Arbeitsmarktrente. aber wie gesagt, da kann ich nicht so 100% Auskunft geben.

Hallo,

beantrage die Reha bei der DRV und warte dessen Ergebnis ab, ob im Rehaentlassungsbericht nicht sogar gleich die Empfehlung ausgesprochen wird. Nimm bitte auch ggfls. die Empfehlung auf der Reha an, diese zu verlängern, das wird vorraussichtlich die Erkenntnis für Erwerbsminderung bekräftigen.

Die Aufforderung der Krankenkasse musst du nachkommen, ansonsten würden sie das KTG einstellen, da du arbeitsunfähig bist, würde das Arbeitsamt nicht leisten.

In wie weit eine Zeitrente dann verlängert wird, kann man aus heutiger Sicht kaum einschätzen, das wird abhängig von deinem Leistungsvermögen sein. Wenn dein Arbeitsverhältnis gekündigt ist, musst du dich umegehnd arbeitslos melden, auch wenn die Reha befürwortet wird. Das kannst du ja mit angeben.

Da ich in der Vergangenheit ähnliche Fälle hate, kannst du mich auch kontakten.

Beste Grüße

Dickie59

Also - ich habe das ganze Theater mit der Erwerbsminderungsrente durch - 5 Jahre Kampf haben meine Nerven oft blank liegen lassen. Noch Jahre später habe ich wegen dieser Fiesheiten Albträume.   Der REHA-Abschlussbericht wird meist nicht befürwortet. Obwohl Du mit Deiner Einschätzung Recht hast. Das wird aber die DRV nicht interessieren, hier geht es nur um Geld. Die wollen einfach nicht zahlen und darum werden mal eben die Tatsachen verdreht. Alleine wirst Du nicht gegen diese Bande gegenankommen. Du musst in einen Sozialverband eintreten, SoVD oder VdK. Mitgliedsbeitrg etwa 6 € im Monat. Die werden Dir helfen.   

Ich kann dir bei deinem geschriebenen nur Recht geben. Mein Mann hatte vor 3,5 Jahren einen Arbeitsunfall und wir kämpfen noch heute um die Rente. Diese wurde abgelehnt und wir klagen bereits dem Sozialgericht, es dauert noch an. Unsere Nerven liegen mittlerweile auch blank. Ich glaube wenn wir alles überstanden haben, schreibe ich darüber ein Buch.

@schnute71

@schnute71: Ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen, haltet durch. Eine Klage vor dem Sozialgericht mit einem anderen Gutachter (nicht einen von der DRV, die sind doch fast alle "gekauft"), sondern einem wirklich neutralen Gutachter wird die DRV meist verlieren. Die gehen wirklich auf´s Ganze und hoffen, Ihr gebt auf. Ich habe eine Bekannte, die hat die Rente auch. Da wurde sogar noch im Gerichtssaal weiter gekämpft, mit völlig an den Haaren herbeigezogenen Argumenten seitens der DRV. Das ging soweit, dass selbst dem Richter die Sache zu bunt wurde und er den Rechtsstreit damit beendete, dass die Bekannte die Rente bekam. Es wird wirklich vollkommen brutal um das Geld gekämpft, im wahrsten Sinne des Wortes. Da mir viel Unrecht widerfahren ist, hab' ich an den berühmten Spruch in der Bibel geglaubt: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Die Gegenseite war mein Todfeind, und den galt es zu besiegen. Was auch gelang.  

 

 

Hallo und lieben Dank für deine Worte. Es ist echt krass und das nennt sich Sozialstaat. Bei uns wurde die Rente 6 Wochen nach Antragstellung abgelehnt. Der Widerspruch über unserer Anwältin wurde ebenfalls abgelehnt. Und das schlimme ist, die Ablehnung erfolgt ohne jegliches Gutachten der DRV. Bei der zweiten Ablehnung lagen der DRV nur die Gutachten der Berufsgenossenschaft vor und die sind ja anders wie die einer DRV. Hier geht es um die MDE in % für die BG Rente und nicht um die Einschätzung ob man arbeitsmäßig unter 6 oder sogar unter 3 h liegt. Einfach krank das deutsche System. Und ja wir halten durch, wir geben nicht auf.

Wende Dich mal an den SovD od. VDK, dort sitzen Fachleute die Dir helfen und für Dich kämpfen. Da braucht man Fachleute für, um für Dich das Beste rauszuholen.