Wann ist ein Zweitgutachten zulässig?

5 Antworten

wenn der erste Gutachter alle Schäden nachvollziehbar dokumentiert hatte, wird zweiter Gutachter der Versicherung auf gleiche Schadenssumme kommen.

So ein Gutachten ist rechtlich gültig. Falls nun zweiter Gutachter was anderes ermittelt kann gegen diesen ein Verfahren eingeleitet werden da er zu Gunsten der Versicherung sprich nicht neutral bewertet

schleudermaxe  19.06.2020, 22:12

Aber es wird nicht um das Gutachten gehen, das gemeldete Schadenbild wird nicht zum Unfall passen, wie auch ich fast jeden Tag erleben darf.

newcomer  19.06.2020, 22:14
@schleudermaxe

Die Versicherung möchte mein Auto besichtigen. Das will ich aber nicht.

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wenn da alles richtig war, warum diese Ablehnung ?

schleudermaxe  19.06.2020, 22:16
@newcomer

Weil das Schadenbild eben nicht passt.

Beispiel, beim Verursacher ist durch die AHK eine wallnusgroße Beule im Nummernschild, beim Gegner eine Schadenhöhe von fast 10.000 EUR begutachtet worden.

Sie war am Tag zuvor in der Tiefgarage gegen einen Pfeiler gedonnert, was zufällig herauskam.

Es geht um einen Unfall in Höhe von 7000€ [was eigentlich normal ist, alles ist detailliert geschrieben]

Möglich wäre ja, dass Schäden aufgeführt wurden die mit dem Unfall in keinem Zusammenhang stehen.

Und die Versicherung die den Schaden zahlen muss, kann jederzeit ein Gegengutachten erstellen lassen.

Bei Schäden meiner Fahrzeuge, fordere ich immer ein Schadensgutachten des TÜV´s oder der DEKRA an, denn diese arbeiten mit allen Versicherungsunternehmen zusammen und dann bedurfte es bisher nie eines Gegengutachtens

Die Versicherung hat kein grundsätzliches Recht dein Auto nochmal zu besichtigen. Da müsste sie zunächst klar darlegen warum das von dir eingereichte Gutachten ungeeignet ist, dann kann dieses aber ggf. auch nachgebessert werden z.b. wenn ein Bild fehlt.

Du kommst aber nur weiter wenn du die Abwicklung umgehend an einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht übergibst.

Informiere den ersten Sachverständigen, wenn sein Gutachten angezweifelt wird, wird dieser weitere Schritte einleiten.

schleudermaxe  19.06.2020, 22:10

Das Gutachten wird nicht angezweifelt, da bin ich mir sicher. Der behauptete Schaden passt nicht zum Verursacher.

Dann gibt es eben kein Geld, ist doch ganz einfach.

Eine Versicherung hat das Recht, ein vorgelegtes Gutachten am Fahrzeug zu prüfen, wenn der behauptete Schaden nicht zum Unfallgegner passt.

Sei froh, dass die nicht gleich den Staatsanwalt eingeschaltet haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
burak19690 
Fragesteller
 19.06.2020, 22:11

Natürlich gehe ich zum Anwalt um meine Rechte geltend zu machen.
Notfalls vor Gericht...

Werde informieren wenn ich das Geld habe.

Ausserdem pauschalisierst du gerade, dass Ausländer „Versicherungsbetrug“ eingehen würden.

schleudermaxe  19.06.2020, 22:12
@burak19690

Berücksichtige den Staatsanwalt, denn den wird die Versicherung einbinden, da bin ich mir sicher. Schummelei zahlt sich nie aus.

Wer nichts zu verbergen hat, kann doch schauen lassen.

burak19690 
Fragesteller
 19.06.2020, 22:15
@schleudermaxe

Beim Zivilgericht gibt es keine Staatsanwalt?

Wieso sollte ich? Das Gutachten weisst keine Gravierend Schäden.

schleudermaxe  19.06.2020, 22:20
@burak19690

Wer spricht denn vom Zivilgericht bei Betrugsverdacht?

Ein Beispiel aus dem Alltag habe ich geschildert. Bis zum Schluss haben Anspruchsteller und Gutachter versucht zu retten was es nicht mehr gab. Ging in den Freiheitsentzug, für den Anspruchsteller. Natürlich war das gutachten richtig, betraf nur eine andere Angelegenheit..

wattdennnu2  20.06.2020, 08:38
@burak19690

...den Begriff "Ausländer" erwähnst du einzig und allein!