Unfall Bußgeldbescheid, Straße war verschmutzt?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo XZarakiXxx,

ist gestern der Bußgeldbescheid gekommen oder handelte es sich "nur" um den Anhörungsbogen?

Ich gehe ja mal davon aus, dass es sich um den Anhörungsbogen handelt.

In dem Anhörungsbogen würde ich wenn ich an Deiner Stelle währe:

  • ankreuzen, dass Du den Verstoß bestreitest und ich würde mich
  • im Sachverhalt wie  folgt äußern:

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Der Vorwurf, dass ich in den Gegenverkehr geraten bin und es zu einem Unfall kam ist zutreffend.

Ich bin aber aus nicht von mir zu vertretenden Gründen auf die linke Fahrbahn geraten. Meine Geschwindigkeit war an den Fahrbahn.- und Sichtverhältnissen angepasst. Eine für mich beim Einfahren in die Kurve  nicht erkennbare Schmutzschicht verminderte die Reibung zwischen meinen Reifen und der Fahrbahn, so das ich stützte und dadurch auf die linke Fahrbahn geriet. Mich trifft somit keine Schuld, sondern die Schuld trägt der Verursacher der Verschmutzung der seiner Pflicht zur Absicherung der Gefahrenstelle und Beseitigung der Verschmutzung nicht nachgekommen ist.

Somit habe ich weder vorsätzlich noch fahrlässig die vorgeworfene Tat begangen. Ordnungswidrig handelt aber nur derjenige, der die Tat mindestens fahrlässig begeht.

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So würde ich an Deiner Stelle den Anhörungsbogen ausfüllen.

Kommt die Bußgeldstelle anhand der Sachverhaltsschilderung im Anhörungsbogen auch zum Schluss, dass Dir weder ein fahrlässige, noch vorsätzliches Handeln nachweisbar ist, wird das Bußgeldverfahren gegen Dich eingestellt.

Kommt die Bußgeldstelle aber zu dem Schluss, dass Dir sehr wohl ein fahrlässiges Handeln zur Last gelegt wird, wird sie folgenden Bußgeldbescheid laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog erlassen:

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Tatbestandsnummer: 102667

Tatvorwurf: Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A-Verstoß

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Sollte dieser Bußgeldbescheid erlassen werden oder bereits erlassen worden sein, bleibt Dir nur noch den Bußgeldbescheid zu akzeptieren oder dagegen Einspruch einzulegen.

Der Einspruch hat dann wahrscheinlich zur Folge, dass die Angelegenheit vor Gericht landet und ein Richter feststellt, ob der Tatvorwurf zutreffend ist oder nicht.

Hast Du keine Verkehrsrechtsschutzversicherung musst Du im Falle des unterliegens noch zusätzlich die Verfahrenskosten tragen.

Liebe Grüße
TheGrow

Vielen Vielen Dank für die absolut unverbesserlich Antwort. Ich selbst habe schon angefangen an einem Text zu schreiben. Aber der von Ihnen ist..naja Perfekt! Zu einer Gerichts-Verhandlung lasse ich es wegen den 128,50€ nicht kommen.

Nochmals Danke Danke Danke! Sie haben mir sehr geholfen.

Lg.

Hallo Du,

Deine Antworten auf die vielen Anmerkungen der Mitschreiber zeigen eines auf:

Du willst nicht einsehen, das Du Schuld hast. Das ist sehr schade! In Deinem Beitrag vor drei Monaten sagtest Du selbst...

"Die Straße war halt ein wenig Dreckig und meine Reifen waren noch nicht warm, bin dann weggerutscht in einen GTI im Gegenverkehr rein."

Das zeigt aber doch, das Du "zu flott" unterwegs war-mal egal wieviel da erlaubt war.

Sehr erfreulich ist, das Du hier noch schreiben kannst-das meine ich ganz ernst. Gerade Unfälle mit dem Moped können ganz ganz schlimm ausgehen.

Versuche nun doch einfach mal nicht alles auf "den Dreck" (....) zu schieben, sondern erkenne, das evtl. auch ein Fehler von Dir vorliegt.

Warum? Du legst gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein (siehe diverse Rückmeldungen unten). Nehmen wir an: Bussgeldstelle akzeptiert nicht-Du auch nicht-es kommt zur Verhandlung. Meinst Du ein Richter freut sich über die "alle anderen sind schuld (Straße, Pferd das den Mist hinterlassen hat.., Stadt...)-Einstellung von Dir?

Wenn Du in dem GTI gesessen hättest-wäre Dir nicht auch egal-warum der andere Dir reingerutscht ist?

Ergo-lass gut sein-und freu Dich, das Du lebst!

s'Fjolnir

Um eine seriöse Auskunft geben zu können, müsste man den ganzen Sachverhalt inc. Akteneinsicht und die Höhe der Strafe kennen.

KaterKarlo2016

Naja, die Höhe der Strafe kennt man bei dem Tatvorwurf. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für den vorgeworfenen Tatbestand folgenden Bußgeldbescheid vor:

****************************************************************************

Tatbestandsnummer: 102667

Tatvorwurf: Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A-Verstoß

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@TheGrow

Sie haben Recht. Wurde in der Mobilen Abspielung nicht angezeigt die komplette Frage

@TheGrow

Alles klar... um Erlig zu sein ist 128,50€ exakt die Summe die zu zahlen ist, Ihnen kann man nichts vor machen =)

Offenbar beherrschst du nicht nur dein Motorrad ungenügend, sondern ebenso die deutsche Sprache. Davon, dass du auf die Gegenfahrbahn gefahren seist, ist ja nirgends die Rede. Es ist auch völlig belanglos, ob du auf die Gegenfahrbahn fährst, rutschst, fliegst oder schwimmst - du hast da nichts verloren.

Wenn Dreck auf der Straße liegt, muss man halt schon vorher langsam genug unterwegs gewesen zu sein, um den Dreck rechtzeitig wahrzunehmen und richtig zu reagieren. Gerade als Motorradfahrer liegt das schon im ureigensten Interesse und nicht nur in dem des Entgegenkommenden, der es wenig prickelnd findet, wenn ihm auf seiner Fahrbahn ein Kradist in 90° Schräglage entgegen rutscht.

Die Deutsche Sprache beherrsche ich sehr gut und mein Motorrad ebenfalls, nur um das fest zu halten =)

@XZarakiXxx

Warum stürzt du dann in den Gegenverkehr?

@Havenari

Weil dort Dreck war, und ich hätte 30kmh fahren müssen, um ihn zu sehen. was wiederum eine Verkehrsbehinderung ist wenn ich in jeder Kurve so langsam fahre.

 Auf der Straße Lag Dreck und ich bin auf meiner Straßenseite auf dem Dreck weggerutscht und so in den Gegenverkehr "GERUTSCHT"!! und nicht gefahren, ich hatte also keine Kontrolle mehr.

Ob du gefahren oder gerutscht bist, interessiert doch niemanden.

Du bist von deiner Fahrbahn abgekommen und hast den Unfall verursacht.

Zumindest hast du gegen den § 1 der Straßenverkehrsordnung verstoßen:

2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

und natürlich den § 2 nicht vergessen:

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

bedeutet fahren und nicht rutschen !

Ich habe mich nun eben so Verhalten dass ich keinen Unfall verursache. Wenn dort Dreck liegt kann ich da auch nichts für richtig? ich bin schon 20kmh under Erlaubter Geschwindigkeit gefahren, weil ich immer mit Dreck in Kurven rechne..aber nicht mit Hinterlassenschaften von Pferden!

@XZarakiXxx

 Wenn dort Dreck liegt kann ich da auch nichts für richtig?

Bedeutet, du bist zu schnell gefahren und hast die Straßenverhältnisse außer acht gelassen.

Nehmen wir dazu doch einmal den § 3 der STVO:

1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

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Du solltest mal die §§ der STVO richtig lesen, damit du in Zukunft weißt, wie du dich im öffentlichen Verkehrsraum zu verhalten hast.

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Nun, es kann immer mal was passieren womit man nicht rechnet. Dann sollte man aber nicht immer mit Ausreden kommen und ganz einfach das Bußgeld akzeptieren.

Ich hatte vor Jahren auch mal einen Unfall mit Totalschaden meines Autos.  Sonnentag ohne Regen 30 °, bei Dämmerung fuhr ich außerhalb einer Ortschaft in einer Kurve mit ca. 70 km/h. Mein Fahrzeug kam ins Schleudern rutschte auf die Wiese und überschlug sich seitlich.

Polizei war kurz danach da und teilte mir mit, dass ich für den Unfall selbst nichts konnte, da an der Stelle Schlamm und Öl auf der Straße war. Ich bekam allerdings ein Bußgeld von 20 € - da ich meine Geschwindigkeit nicht an die Straßenverhältnisse angepasst hatte. Was ich auch akzeptierte. Warum sollte ich solch einen Aufstand machen, wie du es gerade tust ?

Gruß N.U.

@Apolon

Aus einem ganz einfachem Grund: Ich habe das Geld nicht und finde diese Regelung absolut bescheuert, denn dann kann ich ja nur noch 30 fahren in solchen kurven...mal sehn was die Kollegen hinter mir dazu zu sagen haben, werde dann wohl wieder (was tatsächlich öfters passiert) von einem Auto in der Kurve überholt!! Oder im Kreisverkehr. 

Übrigens was das Belegt ist: 

§ 3 StVO - Geschwindigkeit

(2)

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern

Nunja.. klar bin ich zu schnell gefahren, sonst wäre es nicht zu dem Unfall gekommen, allerdings was es keine Landstraße wo Pferde lang reiten o.ä.. An einer Solchen stelle ist so etwas normaler weise nicht vor zu finden. Tut mir Leid, aber ich sehe es einfach nicht ein...da fehlt definitiv etwas im Gesetzestext.

@XZarakiXxx

 Aus einem ganz einfachem Grund: Ich habe das Geld nicht und finde diese Regelung absolut bescheuert,

Dann melde dein Motorrad bei der Zulassungsbehörde ab, dann sparst du Geld.

 Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge

Richtig - aber der Grund für dich war da, denn sonst wäre der Unfall ja auch nicht passiert. Ich habe den Eindruck, du verstehst die Gesetze nicht. Bedeutet dann wohl auch, da du dich an die jeweiligen Verkehrsvorschriften nicht hältst, dass du für die Fahrten mit einem Kfz nicht geeignet bist.

@Apolon

Mein Motorrad hat einen Totalschaden und ist weg.... Und es war definitiv KEIN triftiger Grund vor der Kurve erkennbar, wie schon erwähnt...sonst müsste ich ab jetzt durch jede Kurve wo 100 ist mit 30 oder weniger durch fahren, und dann ist da kein Dreck und ich bin ohne triftigen Grund zu langsam gefahren und behindere den Straßenverlauf. Das Gesetz ist Sch**** Vormuliert...ich werde ja sehen was es ergibt. Da bin komplett Schwerzbefreit und Stur. Ich habe meine Meinung und nur weil die Stadt Geld braucht mir das aus der Tasche zu ziehen sehe ich einfach nicht ein! Ich habe genug Buße getan...