Schadensmeldung bei Haftpflicht trotz vermutlicher Unschuld?
Ich (Radfahrer) fuhr ein Auto (Smart) auf dem Rad- und Fußweg an. Ich fuhr maximal 15 km/h. Kurz vor dem Aufprall (ungefähr 10-15 m) wurde ich von Reflektionen der Sonne geblendet. Warscheinlich von Autos auf der Straße. Ich musste somit den Kopf senken, damit mein Basecap die Sonnenstrahlen abdeckte. Ca. 3-5 Meter vor dem Aufprall hob ich meinen Kopf wieder an. Dort merkte ich, dass ein Auto auf dem Fuß- und Radweg, an einer Ein- und Ausfahrt von einer Autowerkstatt steht. Ich hatte keine Zeit mehr um mit einer Bremsung zu reagieren und fuhr in den PKW rein. Platz zum Ausweichen war auch nicht da. Der Wagen hat den ganzen Weg versperrt. Ich hätte höchstens auf die Fahrbahn der Autos ausweichen können, wo aber eine Menge Autos fuhren. Die Fahrerin des PKWs ist eine ältere Dame. Ich schätze mal 80-85 Jahre. Ich bin noch Minderjährig (15 Jahre) und besitze keinen Führerschein. Somit müsste Sie ja wissen, wie man einen solchen Unfall verhindern kann. Als ich gegen den linken Kotflügel des Autos fuhr und über die Motorhaube rollte, landete ich vor dem Auto, auf dem Rücken liegend. Die Dame fuhr sofort mehrere Meter zurück in den Hof der Autowerkstatt und hatte 2 Zeugen bei sich, die auf Ihrer Seite sind. Die konnten nur Den hinteren Teil des Autos sehen und 5 Meter links davon, etwas von Fuß- und Radweg. Diese Zeugen standen im Inneren des Geländes, ca 20-30 m enfehrnt. Ersthelfer waren direkt zur Stelle, dessen Hilfe ich aber leider abwieß, da ich keine Schmerzen oder Einschränkungen beim Aufstehen spürte. Die Dame und ihre Zeugen behaupten nun, dass ich der Verursacher des Unfalls sei. Die meinen auch das die Dame dort schon länger im Weg stand. Was ich aber nicht bestätigen kann. Ich behautete am Anfang auch dass ich schuld sei, doch merkte dann schnell dass ich nicht der Alleinverursacher oder Schuldige bin. Die Dame hat sich ja auf den Radweg gestellt. Und 5 Sekunden vorher war sie ja noch nicht da. Sie hatte ein Smart, weswegen Sie nicht so weit rausfahren musste um Überblick über den Fuß- und Radweg zu haben. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, hat sich aber nur das beschädigte Auto angeschaut und das beschädigte Fahrrad nicht beachtet (so wie ich das augenscheinlich mitbekommen habe). So... ich bin zuhause angekommen, Papa ist nach hause gekommen. Wir haben bei der Versicherung der Unfallgegnerin angerufen. Die wollen den Polizei-Unfallbericht. Wir rufen somit bei der Polizei an. Die wundern sich wieso wir den Bericht anfordern und stimmten am Ende doch so halbwegs zu, bei einer Rechnung von 50 ct/ Seite. Es wurde uns auch direkt mitgeteilt, dass wir eine weitere Anfrage schriftlich per E-Mail einreichen müssen. Der Bericht ist noch nicht da. Meine Frage ist jetzt ob ich, den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melden muss, obwohl ich mich unschuldig fühle.
Ich freue mich über jede Hilfe, am meisten über die eines Anwaltes.
Auch würde ich gerne wissen ob es sich lohnt einen Anwalt zur Seite zu ziehen.
Einen Gutachter für das Fahrrad würde ich warscheinlich auch noch kontaktieren.
6 Antworten
Aus deiner Schilderung hättest du das Auto eher sehen können, wenn dich die Sonne nicht geblendet hätte. Wenn mich aber die Sonne blendet und ich nichts sehe, darf ich nicht einfach mit vollem Tempo weiterfahren. Das ist auf jeden Fall ein Fehler, der zu deinen Lasten geht. Ich vermute, dass du zumindest eine Teilschuld bekommst, wenn nicht schlimmer.
Ja, der Schaden sollte der Haftplicht gemeldert werden, auf die Schuldfrage kommt es erstmal nicht an. Die Versicherung ist ja auch dazu da unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Die Dame und ihre Zeugen behaupten nun, dass ich der Verursacher des Unfalls sei.
Jeder behauptet immer der andere sei Schuld. Zeugen können grundsätzlich nur Aussagen zum Unfallhergang machen, die Schuldfrage ist immer eine rechtliche Würdigung.
Ich (Radfahrer) fuhr ein Auto (Smart) auf dem Rad- und Fußweg an.
Also zunächstmal hat der fließenden Verkehr auf der Straße und auf den Radweg Vorrang gegenüber den Fahrzeugen die in oder aus Grundstücken fahren §10 StVO ist da recht klar.
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Das heißt durch den Unfallort ist a priori die Autofahrerin Schuld und muß Ihnen eine Mitschuld nachweisen. Je weniger Informationen sie der Gegenpartei geben um so besser.
Bei deiner Antwort hast du nur auf den Text des Fragestellers keinen Bezug genommen, denn da stand ausdrücklich:
Ca. 3-5 Meter vor dem Aufprall hob ich meinen Kopf wieder an. Dort merkte ich, dass ein Auto auf dem Fuß- und Radweg, an einer Ein- und Ausfahrt von einer Autowerkstatt steht.
Ein stehendes Auto kann einem nicht die Vorfahrt nehmen.
Die Dame und ihre Zeugen behaupten nun, dass ich der Verursacher des Unfalls sei.
Was du selbst mit deinem Text bestätigst.
Du bist auf ein Hindernis aufgefahren das auf dem Radweg stand.
Also bist du der Schadensverursacher und haftest auch für den verursachten Schaden. Wenn deine Eltern eine Privathaftpflichtversicherung haben, sollen sie den Vorfall an ihren Versicherungsvermittler, oder direkt an das Versicherungsunternehmen melden.
Wir haben bei der Versicherung der Unfallgegnerin angerufen.
Die gegnerische Versicherung hat mit dem von dir verursachten Schaden nichts zu tun.
Du solltest mal darüber nachdenken, wenn auf dem Radweg ein 6 jähriges Kind anstatt eines Autos gestanden hätte. Auch dann hättest du die Verletzung des Kindes alleine zu vertreten und vielleicht wäre es dann sogar an den Verletzungen gestorben.
Wenn man im öffentlichen Verkehrsraum mit einem Fahrrad unterwegs ist, darf man nur so schnell fahren, dass man jederzeit einem Hindernis ausweichen kann, bzw. abbremsen kann.
Wenn der Unfall durch die Polizei aufgenomen wurde, haben die auch deine Daten als Beteiligter am Unfall mit aufgenommen.
Ebenso alle Zeigen.
Du solltest einen Durchschlag der Unfallbogens bekommen haben, wo auch die Tagebuchnummer verzeichnet ist.
Hier ist auf alle Fälle einmal zu klären, ob du auf der "richtigen" Seite gefahren bist oder entgegengesetzt der Fahrtrichtung.
Die gesamten Daten fehlen hier um genaueres dazu zu sagen.
Die Polizei stellt anhand des Unfallbildes fest, wer der Verursacher des Unfalls ist.
ok, dann solltest du zu einem Arzt gehen und deine Schäden festhalten lassen. Desweiteren hast du dann ja auch den Durchschlag bekommen, da steht auch drinne, wer nach Ansicht der Polizei der Verursacher war.
Informieren der Haftpflich ist nicht verkehrt, aber die zahlen dann auch nur, wenn du an dem Unfall Schuld haben solltest, was ich so anhand der Schilderung nicht erkennen kann.
Nochmal etwas übersichtlicher: Meiner Meinung nach ist die Frau an dem Unfall schuld, da Sie sich ja in den Weg gestellt hat und dort auch nicht wirklich lange stand. Die Frau meint, dass ich die Schuld trage, da ich in Sie reingefahren bin.
Es kommt auf die Dauer an. Wenn sie da schon länger gestanden hat, hat sie Recht. Wenn sie aber aus der Ausfahrt herausgefahren ist und gehalten hat nicht. Du hättest anhalten können.
Ich weiß dass ich anhalten könnte. Ich wurde aber durch Sonnenreflektionen gelbendet, weswegen ich das Auto nicht rechtzeitig sehen konnte. Das heißt, dass ich nicht vollständig am Unfall schuld bin, oder lieg ich da falsch?
Zumindest kann man dir eine Teilschuld einberaumen.
Die Dame versucht durchzusetzen, dass ich bzw. meine Eltern den kompletten Schaden am Auto zahlen müssen. Mein Vater hat mit ihr telefoniert und ihr empfohlen sich einen Anwalt zu nehmen. Dies lehnte Sie ab und meinte, Sie wolle es privat und so einfach wie möglich klären. Augenscheinlich war Motorhaube und linker Kotflügel beschädigt. Alles Plastik.
Da würde ich mich nicht darauf einlassen. Sie hat ebenfalls eine Teilschuld, da sie dort nicht zu stehen hat. Ansonsten nehmt euch einen Anwalt für Verkehrsrecht und dann wird der sich dieser Sache annehmen.
Das kann durchaus dann auch teurer für die Frau werden.
Okay, vielen Dank für deine Hilfreiche Antwort. Du hast mir auf jeden Fall gut weitergeholfen :)
Wie gesagt, ohne den genauen Ort und Ablauf zu kennen, würde ich auf alle Fälle bei Beiden Beteiligten eine Teilschuld sehen.
Bei dir, da du nicht angehalten hast und bei ihr, das sie dort nicht stehen durfte.
Da Du alt genug bist und eigentlich die Verkehrsregeln kennen solltest, bist Du für Deine Handlungen verantwortlich.
Wer sich im Straßenverkehr bewegt, hat aufzupassen. Lt. Deiner eigenen Beschreibung stand der Wagen schon dort, nur Du hast ihn nicht gesehen, weil Du nicht nach vorn, sondern nach unten gesehen hast. Dein Fehler. Das Alter der Fahrerin ist unwichtig, Auch können Autofahrer nicht permanent für andere Teilnehmer denken.
Steh zu Deinem Fehler, lerne daraus und wiederhole ihn einfach nicht. Bezahl der Fahrerin die Schäden. Dafür hast Du ja eine Versicherung.
Moin, an der Stelle war der Weg in beide Richtungen zulässig.