Nicht selbstverschuldeter Schaden - Reparaturkosten höher als Restwert, was nun?

8 Antworten

Für das rollende Auto wird es eine Kfz-Haftpflicht geben, die Schäden durch ungesichertes Losrollen übernimmt.

Der Gutachter wird den sogenannten Wiederbeschaffungswert, den Restwert nach Unfall sowie eine angemessene Zeit für die Neubeschaffung benennen.

Da bei Euch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, wird die Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert zahlen, da ja davon auszugehen ist, dass Ihr das Wrack zum Restwert (vielleicht auch etwas mehr) verkaufen könnt.

Für die gutachterlich festgelegte Such-Zeit (in der Regel bis 2 Wochen) könnt Ihr wahlweise einen Mietwagen nehmen (sicherheitshalber eine Kategorie kleiner als das bisherige Auto - und keinen unnötig teuren Anbieter) oder für Tage "ohne" eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

Und es empfiehlt sich immer, sich nicht darauf zu verlassen, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers ihren Gutachter schickt - wenn Ihr einen "normal bepreisten" nehmt,  muss die Versicherung des Schädigers den zahlen.

Im Übrigen steht Euch auch eine anwaltliche Vertretung zu - heißt, dass Ihr einen Anwalt für die Regulierung hinzuziehen könnt und die gegnerische Versicherung den auch zahlen muss. Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, sollte man das auch tun.

Hängt jetzt alles davon ab, wie hoch der Gutachter den Zeitwert vor dem Unfall beurteilt. Wenn der Zeitwert höher als der Kaufpreis war, dann bekommt Ihr dafür eventuell auch wieder einen schönen Ersatz.

Nur wenn der Zeitwert sehr niedrig eingestuft wird und man kein gleichwertiges Fahrzeug bekommt, ist man "gekniffen".

Oft werden auch Totalschäden von speziellen Händlern doch noch angekauft. Die werden dann notdürftig geradegezogen und irgendwo (hoffentlich im Ausland) wieder verkauft. Vielleicht bekommt Ihr also auch ohne Reparatur für das kaputte Auto noch ein paar EUR.

Also der Schaden ist wohl erheblich höher als der Wagen wert ist somit gilt der Schaden als Totalschaden. Die Versicherung wird daher maximal den Zeitwert des Wagens begleichen. Das kann für Dich leider einen Verlust bedeuten. Wenn Du sagst das optische stört Dich nicht dann nimm dass Geld und lass nur richten was gemacht werden muß damit Dein PKW verkehrssicher ist.

Ich denke in Deinem Fall ist das die beste Möglichkeit

Laurae 
Fragesteller
 30.11.2016, 16:31

Ja sowas befürchte ich. Kennst du dich aus und weißt, ob ich mir einen eigenen Gutachter suchen kann? Oder muss es einer der Versicherung sein?

Hifrima  30.11.2016, 16:34
@Laurae

Normalerweise ist es so, dass die Versicherungsgesellschaft jemanden der eigenen Leute schickt.

Apolon  30.11.2016, 16:35
@Laurae

Du solltest dir sogar einen Gutachter suchen.

In solchen Fällen empfehle ich immer den TÜV oder DEKRA.

NamenSindSchwer  30.11.2016, 16:37
@Laurae

Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte (also Du) freie Gutachterwahl. Der Gutachter muss von der Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt werden. 

Rockuser  30.11.2016, 16:37

Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert, wenn ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird. Der Zeitwert ist nicht immer Ausschlaggebend.

Die Versicherung muss den Wiederbeschaffungswert und das Gutachten bezahlen, wenn Du das "Wrack " der Versicherung überlässt. Alles kein Problem, Du hast den Schaden nicht verursacht.

Mann kann das Auto auch behalten, dann wird der Restwert abgezogen. Dazu kommt es noch drauf an, ob Du über Rechnung reparieren lässt. Reichst Du Rechnungen ein, kann der Schaden 120% reguliert werden. Ohne Rechnung werden 81% vom Schadens-wert ausgezahlt, weil die Mehrwertsteuer nicht mit ausgezahlt wird.

Am besten, fragst Du bei deiner Versicherung nach, die stehen mir Rat und Tat zur Seite.

NamenSindSchwer  30.11.2016, 16:42

Das kaputte Auto geht nicht in den Besitz der Versicherung über. Der Versicherung ist prinzipiell egal was man mit dem Auto macht, der Restwert wird immer abgezogen.

Rockuser  30.11.2016, 16:47
@NamenSindSchwer

Man hat ein Recht darauf, das die Versicherung das Wrack für den Restwert übernimmt.

NamenSindSchwer  30.11.2016, 16:54
@Rockuser

Man ruft den angegebenen Restwerthändler an, welcher das Auto abholt und einem den Restwert bezahlt...

Rockuser  30.11.2016, 16:57
@NamenSindSchwer

Nun erklär mir Bitte noch, was ein " Restwerthändler" ist, dann gebe Ich Ruhe.

NamenSindSchwer  30.11.2016, 17:02
@Rockuser

Die Firma/Privatperson/whatever die im Gutachten angegeben ist und ein verbindliches Kaufangebot für das Fahrzeug gemacht hat...

Dort sind mehrere Angebote aufgelistet, intelligenterweise wendet man sich an den der das höchste Angebot gemacht hat. Denn dieser Wert wird auch von der Versicherung abgezogen. 


Sonst müsste man ja einen Kaufvertrag mit der Versicherung machen, die dann anschließend das Auto selber weiterverkauft. Bei solchen Mätzchen spielt kein Versicherer mit. 

KfzSVnrw  01.12.2016, 10:52
@Rockuser
Man hat ein Recht darauf, das die Versicherung das Wrack für den Restwert übernimmt.

nein, hat man nicht! und das ist auch gut so

... aber natürlich wird Euch der Schaden ersetzt, was denn auch sonst?

2.400 EUR sowie die Auslagen rollen an, fürchte ich.