Nicht selbstverschuldeter Schaden - Reparaturkosten höher als Restwert, was nun?
Hallo zusammen, ich hoffe mir kann da evtl sogar jemand einen rechtlichen Tipp geben. Folgendes ist passiert: Vor einer Woche haben wir ein neues gebrauchtes Auto gekauft. Recht günstig, weil es ein Baustellenfahrzeug werden sollte und wir nicht jeden Kratzer bereuen wollten. War aber trotzdem ein gutes Angebot, denn wir haben 2400€ bezahlt und das Auto stand noch da wie ein Neuwagen. Nunja, gestern Abend lagen wir nichtsahnend auf der Couch, als es auf einmal einen Knall gab. Als wir raus gingen sahen wir was passiert ist: Ein 'parkendes' Auto (kein Gang drin und keine Handbremse gezogen) hat sich selbstständig gemacht - ist die halbe Straße runtergerollt und in unser Auto gerast. Der Schaden: Das Heck ist völlig demoliert und die Anhängerkupplung hat den Reifen von der Felge geschlagen. So, die Werkstatt sagt der Schaden beläuft sich auf 4500€ (eine Achsvermessung muss natürlich auch noch gemacht werden, wenn die einen Schaden abbekommen hat, kommt das auch noch dazu). Da der Schaden nun mindestens doppelt so hoch ist, wie der Wiederbeschaffungswert muss die Werkstatt einen Gutachter hinzuziehen. Dieser wird vermutlich sagen, dass eine Reparatur sich nicht lohnt. Kennt sich jemand aus, welche Möglichkeiten wir nun haben? Bleiben wir auf dem Schaden oder den Kosten, die jemand anderes verursacht hat, nun sitzen? Soweit ich weiß zahlt die Versicherung ja nun nur den ermittelten Wert des Autos. Damit bekomme ich aber weder das Auto repariert, noch auf die schnelle ein neues zuverlässiges Auto! Gibt es irgendwelche Tipps und Tricks, wie wir nun noch an so viel Geld wie möglich kommen? Wir könnten mit der riesen Delle im Auto leben, solange es nur optisch ist. Aber dafür, dass wir daran keinerlei Schuld hatten, ist es ja nicht wirklich fair, wenn wir dafür nicht irgendeine Entschädigung bekommen.. Bin für jeden Tipp, wie man nun vorgehen könnte, dankbar. Vielleicht ist ja jemandem schon mal etwas Ähnliches passiert oder kennt sich da sonst irgendwie aus..?
Danke im Voraus, Laura
8 Antworten
Für das rollende Auto wird es eine Kfz-Haftpflicht geben, die Schäden durch ungesichertes Losrollen übernimmt.
Der Gutachter wird den sogenannten Wiederbeschaffungswert, den Restwert nach Unfall sowie eine angemessene Zeit für die Neubeschaffung benennen.
Da bei Euch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, wird die Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert zahlen, da ja davon auszugehen ist, dass Ihr das Wrack zum Restwert (vielleicht auch etwas mehr) verkaufen könnt.
Für die gutachterlich festgelegte Such-Zeit (in der Regel bis 2 Wochen) könnt Ihr wahlweise einen Mietwagen nehmen (sicherheitshalber eine Kategorie kleiner als das bisherige Auto - und keinen unnötig teuren Anbieter) oder für Tage "ohne" eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Und es empfiehlt sich immer, sich nicht darauf zu verlassen, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers ihren Gutachter schickt - wenn Ihr einen "normal bepreisten" nehmt, muss die Versicherung des Schädigers den zahlen.
Im Übrigen steht Euch auch eine anwaltliche Vertretung zu - heißt, dass Ihr einen Anwalt für die Regulierung hinzuziehen könnt und die gegnerische Versicherung den auch zahlen muss. Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, sollte man das auch tun.
Hängt jetzt alles davon ab, wie hoch der Gutachter den Zeitwert vor dem Unfall beurteilt. Wenn der Zeitwert höher als der Kaufpreis war, dann bekommt Ihr dafür eventuell auch wieder einen schönen Ersatz.
Nur wenn der Zeitwert sehr niedrig eingestuft wird und man kein gleichwertiges Fahrzeug bekommt, ist man "gekniffen".
Oft werden auch Totalschäden von speziellen Händlern doch noch angekauft. Die werden dann notdürftig geradegezogen und irgendwo (hoffentlich im Ausland) wieder verkauft. Vielleicht bekommt Ihr also auch ohne Reparatur für das kaputte Auto noch ein paar EUR.
Also der Schaden ist wohl erheblich höher als der Wagen wert ist somit gilt der Schaden als Totalschaden. Die Versicherung wird daher maximal den Zeitwert des Wagens begleichen. Das kann für Dich leider einen Verlust bedeuten. Wenn Du sagst das optische stört Dich nicht dann nimm dass Geld und lass nur richten was gemacht werden muß damit Dein PKW verkehrssicher ist.
Ich denke in Deinem Fall ist das die beste Möglichkeit
Normalerweise ist es so, dass die Versicherungsgesellschaft jemanden der eigenen Leute schickt.
Du solltest dir sogar einen Gutachter suchen.
In solchen Fällen empfehle ich immer den TÜV oder DEKRA.
Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte (also Du) freie Gutachterwahl. Der Gutachter muss von der Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt werden.
Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert, wenn ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird. Der Zeitwert ist nicht immer Ausschlaggebend.
Die Versicherung muss den Wiederbeschaffungswert und das Gutachten bezahlen, wenn Du das "Wrack " der Versicherung überlässt. Alles kein Problem, Du hast den Schaden nicht verursacht.
Mann kann das Auto auch behalten, dann wird der Restwert abgezogen. Dazu kommt es noch drauf an, ob Du über Rechnung reparieren lässt. Reichst Du Rechnungen ein, kann der Schaden 120% reguliert werden. Ohne Rechnung werden 81% vom Schadens-wert ausgezahlt, weil die Mehrwertsteuer nicht mit ausgezahlt wird.
Am besten, fragst Du bei deiner Versicherung nach, die stehen mir Rat und Tat zur Seite.
Das kaputte Auto geht nicht in den Besitz der Versicherung über. Der Versicherung ist prinzipiell egal was man mit dem Auto macht, der Restwert wird immer abgezogen.
Man hat ein Recht darauf, das die Versicherung das Wrack für den Restwert übernimmt.
Man ruft den angegebenen Restwerthändler an, welcher das Auto abholt und einem den Restwert bezahlt...
Nun erklär mir Bitte noch, was ein " Restwerthändler" ist, dann gebe Ich Ruhe.
Die Firma/Privatperson/whatever die im Gutachten angegeben ist und ein verbindliches Kaufangebot für das Fahrzeug gemacht hat...
Dort sind mehrere Angebote aufgelistet, intelligenterweise wendet man sich an den der das höchste Angebot gemacht hat. Denn dieser Wert wird auch von der Versicherung abgezogen.
Sonst müsste man ja einen Kaufvertrag mit der Versicherung machen, die dann anschließend das Auto selber weiterverkauft. Bei solchen Mätzchen spielt kein Versicherer mit.
Danke, so meinst Du das.
Man hat ein Recht darauf, das die Versicherung das Wrack für den Restwert übernimmt.
nein, hat man nicht! und das ist auch gut so
... aber natürlich wird Euch der Schaden ersetzt, was denn auch sonst?
2.400 EUR sowie die Auslagen rollen an, fürchte ich.
Ja sowas befürchte ich. Kennst du dich aus und weißt, ob ich mir einen eigenen Gutachter suchen kann? Oder muss es einer der Versicherung sein?