Nutzungsänderung Keller, Treppenhaus als Fluchtweg?
Situation: Haus mit 9 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten im EG (ohne Zugang zum Keller und dem Treppenhaus der Wohnungen). Einer der Wohnungseigentümer hat seinen Keller (ohne Info der anderen Eigentümer) mit dem Keller eines Ladenlokals verbunden, damit sein Freund als Mieter dort die Genehmigung für ein Sportstudio erhält. Im Keller sollen Duschen und Umkleidekabinen entstehen. Durch die "Fluchttür" würden die Studiobesucher dann Zugang zum Gemeinschaftskeller und dem Treppenhaus der ET-Gemeinschaft erhalten. DAS will die Mehrheit der Eigentümer nicht! Der Mieter ist bereits am renovieren, das Bauamt hat die Auflage für einen Fluchtweg gemacht, hinterfrägt die Situation aber wie ich vermute nicht. Wie gehen wir am besten vor?
2 Antworten
Klären, ob beim Bauamt ein genehmigter (!) Antrag für die Nutzungsänderung vorliegt. Falls nicht, darf er u.U. den ganzen Krempel wieder zurückbauen.
Ein "reines" Wohngebäude in ein Mischgebäude zu verwandeln bedarf einer Genehmigung. Das hat weniger mit der besagten Fluchttür zu tun - aber genau dort würde ich ansetzen.
Selbst wenn bereits Gewerbe im Gebäude angesiedelt ist (wie ich gerade noch gelesen habe), heißt es nicht, dass auch ein - mitunter geräuscheintentsives - Fitness-Studio genehmigt wird.
Grüße, ----->
Der Antrag ist gestellt, die Genehmigung vorbehaltlich der Auflagen (Fluchtweg) erteilt.
Wende Dich an den Hausverwalter mit genauer! Schilderung des Sachverhalts und bitte um Stellungnahme und um die Einberufung einer außerordentlichen ET-Versammlung.
Alles nur schriftlich; keine Vermutungen, keine Anschuldigungen, nur Fakten! Natürlich kannst Du auch fragen, ob die Umbaumaßnahme mit dem Verwalter abgesprochen wurde oder es laut Teilungserklärung, Hausordnung, eines Protokolls erlaubt ist.
Dann Referenz angeben lassen. Schau vorher mal in Deinen Unterlagen nach. Vielleicht gibt es ja tatsächlich eine Vereinbarung. Die Entrüstung der ET ist kein Beleg! Viele wissen oft gar nicht mehr, was sie irgendwann u. U. unterschrieben haben.
Ja, aber das spielt keine Rolle. Im Zweifelsfall muss vom Verursacher der Originalzustand wieder hergestellt werden.
Außerdem brauchst Du Nachweise für evtl. auftretende Bauschäden und Haftungsfragen. Du musst den Verwalter also in Zugzwang bringen. Deshalb noch heute an den Computer setzen und lostippen.
an die außerordentliche Versammlung hab ich schon gedacht...leider ist unser Verwalter eine Trantüte...bis dahin sind Fakten geschaffen worden...