Wann ist die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten erforderlich?

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Eigentlich bei allen wichtigen Entscheidungen. Erstellung des Kinderpasses bei der Meldebehörde, Kindergarten, Einschulung und bei Operationen falls erforderlich müssen beide Erziehungsberechtigten unterschreiben.

das ist eigentlich relativ selten, meist langt es wenn einer der sorgeberechtigten einwilligt und unterschreibt. aber wenn du z.B theoretisch unterschreiben würdest, dass dein kind ein tattoo bekommen darf ( auch wenns dafür noch zu klein ist ^^) dann könnte er anschließend gegen an gehen, gabs ja schon öfter bei sorgerechtsstreitereien, dass die eltern sich mit sowas gegenseitig fertig gemacht haben, aber theoretisch reicht meist eine unterschrift. erst recht, wenn ihr zusammen seid

geteiltes sorgerecht heisst, das jeder die hälfte der sorge zu tragen hat, somit auch jeder der beiden die unterschrift zu leisten hat! bei der vaterschaftsanerkennung muss er anwesend sein und auch unterschreiben, bei der übergabe der geburtsurkunde sind beide unterschriften erforderlich! erlaubnis muss von beiden eingeholt werden, bei der kitaauswahl, bei aussergewöhnlichen untersuchungen kinderarzt, auch im krankenhaus! die schule möchte dann auch irgendwann von beiden unterschriften haben!!!!

Ich möchte an dieser Frage anknüpfen und erfahren wo steht das, das beide eine Unterschrift leisten müssen. Ist das irgendwo gesetzlich verankert oder kommt der Ursprung aus verschidenen Urteilen?

Seid Ihr verheiratet? Nein. Dann hast Du das Sorgerecht.

Ja. Dann braucht man bei Verträgen fürs Kind beide Unterschriften, außer Du handelst auch für ihn (Vollmacht).