Vorname des Kindes bei Geburt ohne Vater bestimmen mit geteiltem Sorgerecht?

4 Antworten

Ja kann sie, es gibt keine Verpflichtung das der Mann für den Namen einverstanden sein muss. Wärt ihr noch zusammen, wäre es natürlich was anderes denn dann sollte man sich gemeinsam entscheiden das beide zufrieden sind. Ansonsten kann sie es alleine entscheiden.

hast du bereits die vaterschaft anerkannt und das gemeinsame sorgerecht beim jugendamt erklärt? wenn nicht, dann bist du derzeit garnichts. wenn doch bestünde die möglichkeit diese entscheidung beim standesamt zu widersprechen

Ja, das darf sie! Sie "durfte" ja auch alleine durch die Schwangerschaft und die Geburt.

Ja, kann sie.