Wann ist das Fernstudium steuerlich absetzbar?

5 Antworten

Generell sei gesgt, dass es meistens Einzelfallentscheidungen der Finanzämter sind, die die Geltenmachung genehmigen oder nicht. Dient das Fernstudium der Weiterqualifizierung, sind die Kosten als Werbungskosten absetzbar. Dies muss dem Finanzamt belegt werden, z.B. durch Arbeitgeberbestätigung. Das ist ja nun bei Dir gar nicht der Fall! Das Fernstudium müsste thematisch auch im Zusammenhang mit dem derzeitigen Beruf stehen.

Wird das Fernstudium vom Finanzamt als Erstausbildung eingestuft, z.B. wenn Du vorzeitig abbrichst, dann kannst Du die Kosten u.U. als Sonderausgaben ansetzen.

Erkundige Dich auf jeden Fall beim Finanzamt oder einem Steuerberater. Viel Erfolg!

Als Ausbildungskosten in einem nichtausgeübten Beruf als Sonderausgaben.

§ 10 abs. 1 Nr. 7 EStG mit höchsten 6.000,- Euro pro Jahr.

Absetzen von Steuern kann nur wer auch Steuern zahlt!

So, nun gibt es den sogenannten Verlustvortrag. Meines Wissens nach gilt das dann aber (bisher) nur für eine 2. oder Mehr-Ausbildung.

Für einen Verlustvortrag müssen die Kosten größer dem zuversteuerdem Einkommen sein.

Eins meiner Kinder hat eine Fortbildung, nebenberuflich, gemacht. Sämtliche Kosten konnten steuermindernd geltend gemacht werden. D.h. die Kosten haben das zuversteuernde Einkommen gemindert. Es mussten also weniger Steuern gezahlt werden.

Ein anderes Kind hat nach der Ausbildung einen weiteren Berufsabschluß, Vollzeit gemacht, auch diese Kosten konnten voll vom zuversteuerndem Einkommen abgesetzt werden. Hier hätte auch fast ein Verlustvortrag generiert werden können, reichte aber nicht ganz, aber zumindest wurden sämtlich gezahlten Steuern erstattet.

(Das ging über 2 Jahre und in diesen Jahren wurde immer ein paar Monate voll gearbeitet).

Das Abbrechen der Ausbildung ändert für dich erstmal garnichts. Wie lange machst du schon die Ausbildung?

Ein Fernstudium ist nur interessant wenn man es nebenberuflich macht. Ansonsten könnte man auch "hauptberuflich" studieren.

Man müsste wissen ob dieses (Fern-)studium vom Bafög gefördert wird, anerkannt ist. Das kann dir der Maßnahmeträger/Anbieter sagen.

Es gibt das sogenannte "Meister-Bafög", damit kann man sich qualifizierende Abschlüssen finanzieren lassen.

Zu berücksichtigen wäre der Kindergeldanspruch (bis Ende des 25. Lj.) und evtl. BAB (nur in betrieblicher Erstausbildung).

Es will alles wohl überlegt sein, denn irgendwie müssen ja auch die Rechnungen bezahlt werden.

Du musst auch bedenken, wenn du einen Vertrag über das Fernstudium abschließt, (Laufzeit, Kosten und Kündigungsmöglichkeiten), Vertrag ist Vertrag und einfach "ich will nicht oder ich kann nicht mehr" geht dann nicht.

Zu einem erfolgreichem Fernstudium gehört auch Disziplin.

Ganz einfach: geh zum Finanzamt. Ich frage auch immer direkt nach und mir wurde immer alles ausführlich erklärt. Zuviel Info im Internet verwirrt nur.