Wann hat das Ordungsamt was gegen draußen musizieren?

6 Antworten

In aller Regel wird die Ortspolizeibehöre (Ordnungsamt /Amt f. Öffentliche Ordnung) nichts dagegen haben, wenn keine berechtigten Interessen dagegen stehen (Lärmbelästigung, Verkehrsbehinderung... usw.). Allerdings muss man die Veranstaltung anmelden und sich genehmigen lassen. Das wird mit Kosten verbunden sein. Diese Kosten könnte man mindern oder ganz vermeiden, wenn man z.B. einen Teil der Einnahmen (prozentual anzugeben, z.B. 10%) einer jeweils örtlichen gemmeinnützigen Einrichtung zukommen lassen würde.

Punkt 1) Ihr wollt ein Konzert an einem öffentlichen Ort geben, das muss angemeldet werden. Punkt 2) Ende aus.

P.S. Ja, man glaubt es kaum, auch Flashmobs sind illegal obwohl sie keinen Eintritt kosten

Werden aber selbst von der Telekom und anderen großen Firmen veranstaltet. Mit Genehmigung sind diese durchaus legal, so lange die Öffentlichkeit nicht unnötig gestört, oder behindert wird.

@lackamacka2011

Ja, hab ich ja auch nicht gesagt, Flashmobs sind aber in der Regel oft unangemeldet.. Bestes Beispiel; Thessas Geburtstagsparty in Hamburg :)

Bei eurem Plan handelt es sich, auch wenn kostenlos, um eine öffentliche Veranstaltung, die genehmigt werden muss. Erlaubt sind draußen nur kleine Sessions, sprich: Gitarre+Cajon.... am See, Lagerfeuer usw. Und selbst da kann es ab 22 Uhr Probleme geben.

Sobald ihr eine Beschallungsanlage verwendet, die mehr als nur wenige Quadratmeter beschallt, ist es eine öffentliche Veranstaltung. Kann mit Bußgeld usw geahndet werden.

wir machen so was auch des öfteren, einfach loslegen... und wenn ordnungsamt kommt einfach weiterziehen ^^ prost!

Straßenmusiker dürfen bis zu 30 Minuten an einer Stelle - ohne Genehmigung - ihrer Kunst nachgehen. Dann müssen sie wieter ziehen.

Nach dem Berliner Grünanlagengesetz ist in Parks jedoch jeder Lärm verboten. Daher solltest du unbedingt vorher mit dem zuständigen Grünflächenamt reden. Die können das erlauben. Das Ordnungsamt führt nur die Kontrollen durch. Wenn du eine Ausnahmegenehmigung vom Grünflächenamt hast, ist alles OK.