Wann dürfen wir in unsere neue Wohnung einziehen, Können die jetzigen Mieter nach Mietende noch bleiben, Wie kann man das regeln?

8 Antworten

Das Problem ist das Mietrecht, welches besagt das der Mieter die Mietsache erst nach Mietende zurück geben muß.

Hieße im konkreten Fall am 1.12. um 0 Uhr + 1 Sekunde.

Wir haben heute den 11.10., also noch gut 6 Wochen bis Umzug/Mietbeginn.

Da sollte es doch möglich sein eine gemeinsame Lösung, zwischen Euch, dem Noch-Mieter und Vermieter, zu finden.

Der Vorschlag von Mikkey ist übrigens nicht schlecht.

Danke für die Blumen ;-)

am 1.12. um 0 Uhr + 1 Sekunde

Wobei mit den verschiedenen Regelungen und Rechtssprechung durchaus auch der 1.12. 09:00 herauskommen könnte. Die gilt aber für alle Mieter.

Für den Einzug würde analog herauskommen, dass der neue Mieter am 30.11. 17:00 die Wohnung beanspruchen könnte.

Ergo: Ein Vermieter kann eine Wohnung eigentlich überhaupt nicht ohne kurzen Leerstand vermieten. Komischerweise haben bei meiner Wohnung schon 3 Mieterwechsel problemlos geklappt.

.... nun mal nicht so hastig, kein Vermieter hat um 24.00 h im Mietgegenstand für eine Rücknahme und Übergabe zu erscheinen, so jedenfalls der BGH.

... aber die Rückgabe der alten Wohnung erfolgt doch auch erst am Tag nach Mietende , also am 01.12., und wenn dies ein Wochende ist, sogar am nächsten Werktag. ... und genau deshalb gibt es bei uns einen Mund für eine entsprechende Absprache, Beispiel: Alter Mieter bis 12.00 raus aus dem Mietgegenstand, neuer Mieter ab 12.00 Uhr hinein, und falls möglich gemeinsame Rückgabe/Übergabe/Zählerstandablesung, etc.. In unseren Hütten Alltag!

Richtig: Mietbeginn ist für euch der 01.12. 00:00 Uhr. Könnt ihr erst später in die Wohnung, dann ist euch der Vermieter schadensersatzpflichtig. Er kann sich beim Vormieter die Kosten wiederholen, denn die haben die Wohnung nicht rechtzeitig geräumt.

In der Regel ist es besser, wenn man zeitlich eine Überschneidung zwischen alter und neuer Wohnung hat, dann gibt es diesen Stress nicht. Niemand kann es schaffen, Wohnungswechsel zum 23.59 Uhr (Vormieter) und 00:00 Uhr (Neumieter) machen.

Nun kommt ihr nicht früher rein und habt erstmal das Problem mit eurem alten Vermieter zu lösen. Hat er wirklich schon einen neuen Mieter ab dem 01.12. oder kann er euch noch ein bischen mehr Zeit geben? Für die dafür anfallende Miete - dafür muss eurer neuer Vermieter aufkommen, siehe oben. Ist das aber der Fall (also neuer Mieter will am 01.12. in eure Wohnung einziehen) stellt sich die Frage, ob der noch mehr Zeit hat für den Umzug und sich dann die Lage entspannen würde. Darum würde ich mich also als erstes kümmern.

Hallo, wir haben eine Wohnung zum 1.12. (laut Vertrag) gemietet

somit müssen die Vormieter mind 1 Tag vorher draußen sein. am 1.12 haben sie nichts mehr in der Wohnung verloren

Leider ist es aber so, dass die jetzigen Mieter erst am 1.12. in ihre Wohnung rein können. Es geht auf keinen Fall, dass sie früher raus können.

müssen sie aber da ihr Mietvertrag vorher ausgelaufen ist. Ob sie können kann dir egal sein. Wahrscheinlich haben die auch ab 01.12 eine neue Wohnung und können da erst die Möbel reinstellen. das ist aber dann ihr Pech. daher muss man immer mind 1 Monat Überschneidung mit einen rechnen oder man hat die Möglichkeit die Möbel 1 tag wo unterzubringen (evt im Umzugswagen lassen etc)

Sie teilten uns mit, dass sie am 1.12. bis 12Uhr ihre Sachen raus haben werden, so dass wir rein können

wenn das für euch okay ist - dann geht es natürlich. wenn nicht haben sie wieder Pech gehabt. ab 01.12 zahlt ihr die Miete - sie haben kein recht mehr irgend etwas in der Wohnung zu machen

Kurzfassung: zum Mietende muss jeder seine Wohnung geräumt haben.

Zum Mietanfang darf man offiziell erst wieder in die Wohnung rein

alles andere ist mit dem Vermieter/Mieter zu regeln. Spielen die nicht mit gelten die offiziellen regeln

... zum Glück für die Vermieter sieht dies der BGH total anders und dies ist auch gut so!

somit müssen die Vormieter mind 1 Tag vorher draußen sein. am 1.12 haben sie nichts mehr in der Wohnung verloren

Absolut nicht gesetzeskonform. Nach BGB ist die Wohnung nach Mietende zurückzugeben, hier also am 1.12. Dem neuen Mieter steht lt. Mietvereinbarung das Recht zu, am 1.12. einzuziehen.

Beides geht so nicht. Deshalb sollte zwischen Mietende und Mietbeginn des Folgemieters doch ein zeitlicher Abstand von mindestens 15 Tagen liegen. Diese Zeit braucht auch der Vermieter, um die Wohnung vertragsgemäß herzurichten.

Der fliegende Wechsel schafft nur Probleme ohne Ende. Die Schuld daran trifft eindeutig den Vermieter der auch nicht auf nur einen Tag auf seine Mieteinnahmen verzichten will.

Das zu klären ist Sache deines (neuen) Vermieters. Ihr habt Anspruch am 1.12. ab Null Uhr die Wohnung in Besitz zu nehmen. In der Regal passiert das mindestens einen Tag vor Mietbeginn. Probleme des Vormieters sind nicht euer Bier. Die hätten das mit ihrer Vermietung klären müssen. Ihr habt Anspruch auf Ersatz jeglicher Aufwendungen dafür, dass verspätete Inbesitznahme erfolgt und das gegenüber eurem Vertragspartner, dem Vermieter.

... und die alten Mieter haben das Recht, den Mietgegenstand nach dem Mietende zurückzugeben. Welches Recht ist denn jetzt nach Deiner Auffassung gültig? Muß der Vermieter wirklich um 24.00 Uhr im Mietgegenstand eine Rücknahme nebst Übergabe vornehmen? Deine Behauptung finde ich in keiner Literatur!

@schleudermaxe

Hier stehen die Rechte der alten und der neuen Mieter im Gegensatz. Deshalb sollte der Vermieter von Vornherein den Beginn der Neuvermietung  zeitlich so vereinbaren, dass so etwas nicht passiert. Also Mietbeginn des Nachmieters am 15. des Monats oder am Ersten des Folgemonats. Schließlich bräuchte er ja auch Zeit, die Wohnung in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen,   in diesem hat er die Wohnung dem neuen Mieter zu übergeben. Das sollte so bewerkstelligt werden, dass es nicht während der Mietzeit des Vormieters noch während der Mietzeit des Folgemieters erfolgt. Beide haben darauf einen berechtigten gesetzlichen Anspruch.  Des Übels Wurzel ist also das Ansinnen des Vermieters, die Wohnung auch nicht nur kurz unvermietet zu lassen um seinen Gewinn zu optimieren. In diesem Fall zu Lasten der Mieter.