Wann darf der Vermieter einen rausschmeißen?
Hallo Fragegemeinde,
ich habe ein ganz nettes Appartement in guter Lage in Aussicht. Der Vermieter ist ein etwas älterer, freundlicher Mann. Er sagte er das die meisten Kandidaten schon am Telefon "abgewimmelt" hätte, da er ein paar Grundfragen stellt und sich einen entsprechenden Eindruck macht. Er möchte einfach nur einen vernünftigen Mieter haben, da er sorge hat das die anderen Mieter sonst ausziehen. Nun ist es so das ich als Hobby sogenanntes Reenactment/Living History betreibe. Dort stellt man die Kleidung und Ausrüstung aus anderen Epochen da. Bei mir persönlich ist das der deutsche Soldat im 2. Weltkrieg. Da das Appartement auch über einen praktischen Innenhof verfügt, würde ich da gerne ab und an mal ein Bild von einer neuen Uniform oder einem neuen Ausrüstungsteil machen. Nun ist es ja so das dann viele immer direkt denken "Nazi" bla bla bla. Kann der Vermieter einen wegen sowas wieder kündigen? Verbotene Symbole (wie z.B. das Hakenkreuz) oder (Deko)waffen bleiben natürlich strikt in der Wohnung.
Gruß
7 Antworten
Ich als Vermieter würde so etwas nicht dulden.. aber das ist die Entscheidung des jeweiligen VM..................
Aber vermeidbaren Ärger kann er Dir trotzdem bereiten.
.... immer dann, wenn ein Mieter dies möchte und der Vermieter den Mieter tragen kann.
An dieses ganze "bla bla bla" denken die Mitbewohner, Besucher und andere, die eine solche Session mitverfolgen (müssen) automatisch, wenn sie vom Zusammenhang und den Hintergründen dafür nichts wissen.Und woher sollen sie es wissen.
Denke auch daran, dass er Hinterhof Bestandteil eines fremden Eigentums ist. Entweder das des Vermieters oder einer Eigentmümergemeinschaft. Zwangsläufig fotografierst Du wohl auch Gebäudebestandteile mit, die dann für immer auf den Bildern festgehalten werden und womöglich auch in öffentlich zugänglichen Bereichen auftauchen. Z. B. im Internet und das bestimmt nicht zum Amusement der Eigentümer.
Aus diesem Grund würde ich das Hobby nicht in dem Innenhof betreiben, sondern andere Locations dafür suchen.
Sollte irgend einer der Mitbewohner oder der Vermieter selbst so eine Session konkret mitbekommen, denkt der natürlich gleich an das "bla bla bla" und wenn er sich davon angepisst fühlt, wird er das seinem Vermieter oder der Verwaltung melden, die dann womöglich auch Schritte unternimmt.
Gleich kündigen kann man Dich deswegen nicht, aber eine Abmahnung mit der Bitte, das künftig zu unterlassen, wäre wohl die Folge. Nach einer Abmahnung, wenn sie nicht befolgt wird, auch die fristlose Kündigung.
Dabei könntest Du es zwar darauf ankommen lassen, dass im Rahmen eines Räumungsprozesses Deine wahren Motive und die ganzen Hintergründe zur Sprache kommen, aber das kann man sich dann wirklich ersparen, wenn man sich vorher schon entsprechend ausrichtet und ob einem das wirklich geglaubt wird, ist eine andere Frage.
Du solltest Dir im eigenen Interesse, im Hinblick auf das Zusammenleben mit Deinen Nachbarn + Deinem Vermieter, für derlei Fotosessions eine andere Kulisse suchen.
Der Vermieter ist ein etwas älterer, freundlicher Mann. Nun ist es so das ich als Hobby
sogenanntes Reenactment/Living History betreibe. Dort stellt man die
Kleidung und Ausrüstung aus anderen Epochen da. Bei mir persönlich ist
das der deutsche Soldat im 2. Weltkrieg.
Na hallo! Das sollt doch dann passen!
Da werden doch Heldenerinnerugnen wach!?! - oder?
Du bist aber nicht mein Vermieter und es geht hier um das rechtliche, denn auch ein Vermieter steht nicht über dem Gesetz.