Mieter hinterlässt Schrottauto auf Grundstück. Was tun?
Ein säumiger Mieter, dem aufgrund von Mietrückständen gekündigt wurde, ist ausgezogen und hat ein unangemeldetes Schrottauto ohne Kennzeichen auf dem Grundstück des Vermieters stehen lassen. Auf telefonische Anwählversuche reagiert er nicht und auch auf schriftliche Aufforderungen das Auto zu entfernen ebenfalls nicht, wobei ich nicht sicher bin,ob er an der angegebenen Adresse überhaupt wohnhaft ist. Er stellt sich einfach tot. Wie muß ich als ehemaliger Vermieter jetzt mit dem Auto verfahren, wenn ich es vom Grundstück entfernen will, da es a) ein Schandfleck ist und b) Parkraum blockiert.
10 Antworten
Das kenne ich auch, bei uns gehen die zuständigen Ordnungshüter aber ans Telefon, was klappt bei Euch im Rathaus nicht?
Gehe ggf. direkt zum Bürgermeister, wenn sein Personal nicht spurt.
Da hat er Dir noch ein schönes faules Ei ins Nest gelegt, denn ich denke das Du auch die Fahrzeugpapiere nicht hast. Das verhindert nämlich das Du die Karre einfach verschrotten kannst.
Wende Dich zunächst an einen Anwalt.
Setz es in Ebay. Vielleicht holst noch einen hunderter raus.
Er hat kein Interesse mehr daran und blockiert damit anderes Eigentum.
Trotzdem ist es sein Eigentum. Eine Entfernung wäre Diebstahl.
Ist doch egal. Er wird ihn nicht anzeigen, denn er hat kein Interesse mehr an diesem Auto.
es ist nicht Dein Grundstück, deshalb kann es Dir ja egal sein. Der Vermieter hat die A-Karte, wenn dem Ex-Mieter irgendwann mal einfällt, dass da doch noch ein Auto war.
Er solls verkaufen oder verschenken und gut ist. Verstehe das Problem nicht. Wo kein Kläger da kein Richter.
Nachweisbar und schriftlich (Einschreiben ohne Rückschein) den Ex-Mieter auffordern, das Auto bis zum Zeitpunkt x vom Grundstück zu entfernen, da ansonsten eine für ihn kostenpflichtige Entsorgung erfolgt.
Problem: Du gehst für die Entsorgung in Vorleistung, musst danach Deinem Geld hinterherlaufen. Ist aber vermutlich die beste Lösung.
Der ehemalige Mieter muss das Auto auf seine eigenen Kosten enrfernen. Das Problem ist eher, daß der Mieter nicht für die entstehenden Kosten aufkommen wird wahrscheinlich nicht einmal kann.
schlechter Rat. Das ist immer noch Eigentum des früheren Mieters.