Wann betrügt man eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

12 Antworten

Mein Schlafproblem muss ich denen ja nicht verraten.

Ist so simpel wie grausam. Du hast die Gesundheitsfragen exakt zu beantworten. Wird so genau nicht gefragt, weil Du keine aktuellen Beschwerden hast, keine Medikamente bekommst, seit 5 Jahren nicht behandelt und untersuchst wurdest und 10 Jahre nicht im Krankenhaus warst, dann könnte das durchgehen. Sobald Du aber eine Frage mit JA beantworten musst, ist auch der Grund zu nennen und dann gibt es entweder einen Ausschluß für diese Sache oder eine Ablehnung.

Ein brennendes Haus wird nicht mehr gegen Feuer versichert ;-)

Sternenbande 
Fragesteller
 20.02.2014, 10:38

Gesundheitsfragen beantworten ist ja kein Problem: Ich habe nie eine Diagnose erhalten, war seit Jahren nicht beim Arzt, überhaupt noch nie im Krankenhaus und fühle mich aktuell kerngesund. Mehr wollen die doch gar nicht wissen.

Bleistein  21.02.2014, 13:52
@Sternenbande

Es wird aber auch gefragt, ob man untersucht worden ist. Und wenn Du darauf NEIN antwortest, hängst Du schon am Fliegenfänger

Hallo, ohne jetzt eine Versicherung anzugreifen und da wird mir fast jeder recht geben der normaler Versicherungsnehmer ist, solange Du Beiträge zahlst ist alles gut, soll die Versicherung zahlen, fangen die Probleme an. Es wird jede nur erdenkliche Möglichkeit heran gezogen um einer Zahlung aus dem Weg zu gehen und glaub mir, man kann im Vorfeld nicht jedes Risiko erkennen. Alles in allem, wenn Du nicht 100% gesund bist und fast ohne Risiko lebst, wirst Du es schwer haben. Vg. Maik Strunk

Candlejack  20.02.2014, 09:57
Es wird jede nur erdenkliche Möglichkeit heran gezogen um einer Zahlung aus dem Weg zu gehen

Richtig. Verschwiegene Gesundheitsfragen, nicht versicherte Fälle nach AVB und vorsätzliche Herbeiführung. Versicherungen sind als treuhänderischer Verwalter von Kundengeldern übrigens verpflichtet, genau zu prüfen, ob sie zahlen müssen oder nicht.

wenn Du nicht 100% gesund bist und fast ohne Risiko lebst, wirst Du es schwer haben

da hab ich schon ganz andere Kunden in eine BU bekommen, mit sauber beantworteten und begründeten Gesundheitsfragen.

Sternenbande 
Fragesteller
 20.02.2014, 10:39

Im Grunde bin ich doch aber 100%ig gesund. Jedenfalls haben mir das alle möglichen Fachärzte bestätigt.

Du glaubst gar nicht wie viele Möglichkeiten es für eine Versicherung gibt nicht zahlen zu müssen. Du musst im Versicherungsfall z.B. alle jemals besuchten Ärzte, Kliniken, etc. von der Schweigepflicht entbinden. Dann heißt berufsunfähig auch nicht fähig für einen Vollzeitjob sondern, dass Du überhaupt gar keine Arbeit mehr ausüben kannst.

Also vergiß den Plan und lass lieber die Ursache untersuchen. Kann ja sein, dass Du an Narkolepsie leidest.

Candlejack  20.02.2014, 09:50
Du glaubst gar nicht wie viele Möglichkeiten es für eine Versicherung gibt nicht zahlen zu müssen.

Es gibt drei Möglichkeiten: entweder es ist kein versicherter BU-Fall gemäß AVB oder der Versicherte hat seine vorvertraglichen Anzeigepflichten verletzt und die Gesundheitsfragen nicht richtig beantwortet oder es war vorsätzlich (wobei auch das ein nicht versicherter Fall nach AVB wäre).

alle jemals besuchten Ärzte, Kliniken, etc. von der Schweigepflicht entbinden.

das stimmt doch so einfach nicht. Hast Du solche Fälle begleitet und betreut ?

Dann heißt berufsunfähig auch nicht fähig für einen Vollzeitjob sondern, dass Du überhaupt gar keine Arbeit mehr ausüben kannst.

staatlich gibt es keine Berufsunfähigkeit mehr und für die privaten BUs stimmt diese Aussage einfach nicht, denn dort zählt der "zuletzt ausgeübte Beruf" und nicht "gar keine Arbeit", denn das ist eine Erwerbsunfähigkeit !

Sternenbande 
Fragesteller
 20.02.2014, 10:01

Du musst im Versicherungsfall z.B. alle jemals besuchten Ärzte, Kliniken, etc. von der Schweigepflicht entbinden.>

Nun dann gibt man eben nur die Ärzte an, bei denen man mal wegen einer Grippe oder Prellung war. Nun nein an Narkolepsie leide ich nicht.

VersBerater  20.02.2014, 16:01
@Sternenbande

Im Leistungsfall wirst Du angeschrieben die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, die Du beim Antrag angegeben hast. Evtl. kommt auch noch die Frage dazu, welche Du Ärzte/Krankenhäuser/Kliniken in den letzten Jahren vor Eintritt des versicherten Ereignisses aufgesucht worden sind.

Darüber hinaus wird die lezte und ggf. eben auch alle früheren Krankenkassen angeschrieben und um Auskunft gebeten. Dazu gibt es einen bestimmten AUD-Beleg und schon sehe ich, bei wem Du in den letzten ??Jahren beim Arzt/Krhs/Klinik usw. gewesen bist, und schon kann ich erkennen, ob Di damals, bei Antragstellung , alles richtig angegeben hast. Wenn nicht, das Ergebnis steht in meinem anderen Beitrag auf dieser Seite.

VersBerater  20.02.2014, 15:50

Du musst im Versicherungsfall z.B. alle jemals besuchten Ärzte, Kliniken, etc. von der Schweigepflicht entbinden.

Hallo Marco7Stgt, diese Aussage ist rechtlich grundlegend falsch. Kein Versicherer fragt jemals alle besuchten... ab, denn das wäre ab Geburt. Die meisten heute gestellten Fragen beziehen sich auf die letzten 5 oder 10 Jahre vor Antragstellung. Bei einem korrekt und seriös arbeitenden Menschen in dieser Branche werden solche Anträge wohl nicht auf den Tisch kommen, die den Kunden so ewig benachteiligen könnten. Darüber hinaus gibt es im VVG das verbrieft Recht, dass der VN nicht nur pauschale Entbindungen von der ärztlichen Schweigepflicht erteilen kann, er kann Einzelermächtigungen erteilen, und die binden den Versicherer. So hat der VN die genaue Kontrolle darüber, wen der Versicherer anschreiben will und ggf. auch welche Fragen er stellt. In meiner Kanzlei geht alles vorab über meinen Tisch bevor der Mandant unterschreibt, und so soll es auch sein.

Dann heißt berufsunfähig auch nicht fähig für einen Vollzeitjob sondern, dass Du überhaupt gar keine Arbeit mehr ausüben kannst.

Auch hier irrst Du gewaltig, dazu muss man die Bedingungen genau kennen und es scheint, also ob hier die Bestimmungen der Erwerbsminderungsrente mit der BU verwechselt worden ist.

Hallo, da gibt es eine wirklich ganz einfach Regel zu: Alle Gesundheitsfragen müssen 200%ig richtig beantwortet werden. Keiner, ich wiederhole KEINER, außerhalb des Versicherers ist befugt über die Erheblichkeit oder Bedeutungslosigkeit zu entscheiden. Jeder Versicherer hat eigene Fragen und Annahmerichtlinien.

Es gibt inzwischen hinreichende Urteil, bei denen ganz klar festgestellt worden ist, dass im Zweifel alle Angben für den Versicherer wichtig sind, nach denen er ausdrücklich fragt. Meine ganz spezielle Berufserfahrung auf diesem Gebiet zeigt überdeutlich, dass auch nur der kleinste Anlass einer Nichtangabe dazu hergenommen wird, den Vertrag anzufechten und ab Beginn wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung aufzulösen.

Dann hat man keinen Versicherungsschutz, ist evtl. nun wirklich krank und bekommt keinen neuen Vertrag und hat alle bis dahin eingezahlten Beiträge unwiderruflich verloren. Das sollte einem zu Denken geben. Ich kann nur ganz dringend raten von irgendwelchen Gedankenspielchen des Verschweigens abzuraten. Im Leistungsfall wird der Vermittler dieses Wissen bestreiten und/oder ist garnicht mehr im Vertrieb tätig und man steht total alleine da.

Eine BU sollte ausschließlich mit Fachleuten abgeschlossen werden, die sich seit Jahren auf diesem Gebiet bewegen und nachweislich über eine wirklich ausgezeichnete Ausbildung auf diesem Sachgebiet verfügen.

Sternenbande 
Fragesteller
 20.02.2014, 15:53

und hat alle bis dahin eingezahlten Beiträge unwiderruflich verloren.>

Das ist aber das Einzigste Risiko was ich habe. Das kann ich verkraften.

VersBerater  20.02.2014, 17:57
@Sternenbande

Wenn Du, wie oft genug passiert, der Vertrag bereits mehrere Jahre läuft, dann tut das ordentlich weh. Aber wenn es Dir nichts ausmacht all dieses Geld zu verlieren, mir soll es egal sein. Offensichtlich hast Du aber genug davon.

Du musst Dir auch darüber im Klaren sein, dass diese Anfechtung mit der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und dann dem Versicherungsfall zumindest gedankenmäßig in den Verdacht stellen können, es hier mit einem möglichen Versicherungsbetrüger zu tun zu haben. Aber das ist Dir wahrscheinlich auch egal.

Candlejack  20.02.2014, 21:58
@Sternenbande

hast Du den Part

Dann hat man keinen Versicherungsschutz,

irgendwie überlesen ? Manche suchen so krampfhaft nach einem BU-Schutz und finden tausend Wege, um ihn irgendwie zu kriegen, dass das alles an einer kleinen Gesundheitsprüfung im Leistungsfall platzt :-(

VersBerater  21.02.2014, 18:27
@Candlejack

Sorry, ich weiß nicht genau welche Stelle Du meinst, hilf mir doch auf die Sprünge. Danke.

Candlejack  22.02.2014, 00:01
@VersBerater

Ich meinte damit Sternenbande. Der zitierte Part war von Dir ;-)

Du musst Gesundheitsfragen beantworten. Tust du das nicht wahrheitsgemäß und verschweigst, dass Du deswegen schon mal beim Arzt warst und wirst dann in ein paar Jahren berufsunfähig, werden die Dir daraus einen Strick drehen, nichts bezahlen und Dir den Vertrag auch noch kündigen. Selbst wenn Du aus ganz anderen Gründen berufsunfähig wirst. Du musst jeden verfluchten Schnupfen, jedes schmerzende Kreuz und sonstigen Kramscheiß angeben, weswegen Du innerhalb der letzten 7 Jahre beim Arzt warst. Ist das nicht wahrheitsgemäß, ist die BU umsonst.

Hier auch noch ein Link zum Thema: http://www.finanzen-versicherungen-blog.de/berufsunfahigkeitsversicherung-zahlt-nicht/

Anaxabia  20.02.2014, 11:16

Diese Gesundheitsfragen sind vor allem dafür da um Dein Ausfallrisiko einzuschätzen und damit den Beitrag zu berechnen. Bei manchen Erkrankungen bekommst man letztlich gar keine BU. Ich hab bspw. letztes Jahr eine Risikolebensversicherung abschließen wollen und hab keine bekommen, weil im Jahr zuvor ein Krankenhaus mal als Verdachtsdiagnose Multiple Sklerose gestellt wurde, obwohl die einen Monat später wieder zurückgenommen wurde und gar nichts festgestellt wurde. Ich sollte es nochmal in ein paar Jahren versuchen...

Sternenbande 
Fragesteller
 20.02.2014, 15:15

Die Gesundheitsfragen sind ja kein Problem. Dafür muss ich noch nichtmal lügen.

Anaxabia  21.02.2014, 11:35
@Sternenbande

Ja doch, Du musst ja schreiben, weswegen Du in den letzten bis zu 10 Jahren beim Arzt gewesen bist