Zahlt Berufsunfähigkeitsversicherung ins Ausland?

5 Antworten

Eine Auszahlung der BU-Rente ist nicht an einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland gebunden. Allerdings verlangen einige Versicherer bei einem Auslandsaufenthalt von z.B. mehr wie 6 Monaten einen Beitragszuschlag von 10-50%.

Am besten vor Abschluss solch einer Versicherung nachfragen, wie bei der jeweiligen Gesellschaft die Auslandsregelungen sind.

Der Zuschlag wird damit gerechtfertigt, dass der Versicherer deutlich höhere Kosten hat, um mit Ihnen im Ausland zu korrespondieren. Desweiteren müssen im Falle der Leistungsprüfung auch ausländische Unterlagen (von Ärzten, Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, etc.) angefordert werden. Diese sind dann erst mal ins Deutsche zu übersetzen.

Bei einer Rückkehr vom Ausland nach Deutschland, wird der Beitrag i.d.R. wieder auf das Normalniveau zurück versetzt.

Allerdings verlangen einige Versicherer bei einem Auslandsaufenthalt von z.B. mehr wie 6 Monaten einen Beitragszuschlag von 10-50%. >

Wie soll denn das gehen? Ich meine, wenn man berufsunfähig ist, dann zahlt man doch nichts mehr an die Versicherung?

@Sternenbande

Nur wenn Sie eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vereinbart haben. Es gibt auch Verträge, die trotz BU-Rente weiterhin bezahlt werden müssen.

@GoldKaufmann

Echt ? Welche sind das ? Habe ich bisher noch nicht getroffen. In den Bedingungen der meisten Anbieter steht seit Jaaaaahren, dass dann die Prämie ausgesetzt wird.

@Candlejack

Upps.... Sie haben natürlich Recht. Ich bin fälschlicherweise von einer kombinierten Renten/Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsrente ausgegangen. Bei einem reinen Risikotarif fällt der Versicherungsbeitrag ab Leistungsbeginn nicht mehr an.

Danke für den (indirekten) Hinweis... :)

Bei Abschluss des Vertrages wird gefragt, ob das Ausland in der nächsten Zeit geplant ist. Reaktion darauf kenne ich noch nicht, wenn das mit ja beantwortet wird. Aber bestehende Verträge bleiben erhalten so lange der Kunde bezahlt(Deutsches Konto) Die Prüfung der Bu wird sicher über einen deutschen Gutachter laufen. Also wird der Besuch in Deutschland notwendig sein, höchstens es ist gesundheitlich eine Reise nach D nicht mehr möglich, das bei der Auswahl des Anbieters prüfen. Die Zahlung bei BU wird auf das deutsche Konto gehen und von dort, wohin auch immer. Gruß constein

Aber bestehende Verträge bleiben erhalten so lange der Kunde bezahlt(Deutsches Konto)>

Wie meinst du das? Wenn man berufsunfähig ist, dann muss man doch nichts mehr zahlen für die Versicherung?

@Sternenbande

Nein, da ist im Leistungsfall eine Beitragsbefreiung enthalten.

hallo,

wir reden hier über den leistungsfall in deutschland und dann ins ausland gehen.

ja, entsprechend dem bedingungswerk kann dann der versicherer eventuell regelmässig die berufsunfähigkeit prüfen. weiterhin ist ein deutsches konto notwendig. von dort aus kannst du einen dauersepaauftrag auf ein ausländisches kono einrichten.

beste grüsse

dickie59

Für den Fall, dass ich tatsächlich irgendwann nicht mehr arbeiten gehen kann würde ich eventuell ins Ausland ziehen. Würde eine BU das Geld dann auch ins Ausland überweisen? Oder muss man dafür einen Wohnsitz in Deutschland haben?

Für diesen Fall ist meines Wissens kein Prämienzuschlag vorgesehen. Fügen Sie diesen Wunsch in die besonderen Mitteilungen des Antrags ein. Dann muss er dokumentiert werden.

Wenn der Versicherer nicht dokumentiert, können Sie immer noch vom Vertrag zurücktreten.

BU-Versicherung zahlen in der Regel weltweit aus. Aber der Versicherer wird regelmäßig eine ärztliche Untersuchung veranlassen - und die wird in D stattfinden.

Prinzipiell also no Prob