Darf man als Frühpensionär in der freien Wirtschaft wieder arbeiten?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Falls Deine Psyche einen anderen Job verträgt, solltest Du arbeiten.

Du solltest aber folgendes beachten: § 53 BeamtVG

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__53.html

Möglicherweise bist Du dienstunfähig geschrieben worden, weil es im Interesse des Dienstherren geschehen ist. So hättest Du überhaupt keine Berufsunfähigkeit.

Bei einer Verdienstgrenze 400,- EURO, würde ich sogar versuchen diese Regelung auf politischen Wege zu kippen. Es gibt viele dienstunfähige Beamte, die haben Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, ua., müssen eine Steuererklärung abgeben,

sind aber dennoch unbehelligt.

pupsipapsi 
Fragesteller
 12.12.2012, 20:03

vielen dank für die antworten!!!!!! auf politischen wege kippen??? wie meinst du das, BraunerBaer123....? was ist wenn ich den job mache und das gehalt auf mein konto geht? kontrolliert doch keiner, ob zu meiner pension noch anderes geld auf mein konto geht,oder?

user2492  12.12.2012, 23:38
@pupsipapsi

Vermutlich gibt es keine Kontokontrolle. Zufällig fällt soetwas auf, wenn Kollegen aufmerksam die Zeitung lesen, Dich zufällig sehen oa...

Auf politischen Wege sollte man soetwas kippen, weil jede Einnahmen versteuert werden müssen. Eine Ungleichbehandlng zwischen Erwerbsarbeit und Vermietung und Verpachtung, ua., darf es da eigentlich nicht geben, weil es sonst Diskriminierung ist.

Das Recht den Beruf frei zu wählen wäre da noch ein passendes Argument, ein Grundrecht, welches man penionierte Beamte nicht absprechen darf.

Man kann auch nicht durch andere Gesetze oder Regelungen dieses Gesetz unbeachtlich lassen.

wg

http://dejure.org/gesetze/GG/19.html

Du solltest Überlegen, ob Dir Entfernung aus dem Beamtenverhältnis drohen könnte und / oder Kürzung der Dienstbezüge .

Da du nicht in Altersrente bist sondern aus ander weiligen Grund, darfst du 400€ im Monat und zweimal im Jahr auch 800€ dazuverdienen. Verdienst du mehr, dann wird die Differenz an die Rentenkasse gemeldet was deine genehmigte Rente mindert um diesen Betrag. Nur wer in Altersrente ist, der darf unbegrenzt dazuverdienen was die Rente betrifft - Steuern und Krankenkasse werden aber immer fällig...

hallo pupspapsi,

nach beamtenrecht darfst du nicht über 74% deiner dienstbezüge mit den bezügen der dienstunfähigkeit zuzüglich privater dienstunfähigkeitsrente kommen, ansonsten wird gegengerechnet.

ob einkünfte aus vermietung und verpachtung gegengerechnet werden, entzieht sich meiner kenntnis. dazu müsste das beamtengesetz/-verordnungen herangezogen werden.

beste grüsse

dickie59

Ich denke, das ist nicht erlaubt! Es würde ja Deine Dienstunfähigkeit unglaubwürdig machen und die Pensionierung könnte aufgehoben werden. Bei 1400 Euro mit 44 Jahren würde ich kein Risiko eingehen, das bekommt so leicht niemand mehr. Bei EU Rentnern ist es z.b. so, daß sie 400 Euro Jobs annehmen dürfen.Könnte mir denken, daß Du so etwas auch machen darfst, mehr aber nicht!

Ich glaube auch, dass mehr als 400,- € (bzw. bei Arbeitsbeginn 01.01. 450,- €) im Monat tabu sind.