Wann bei Hausverwaltung beschweren?
Folgendes..wohne in einer 2 Zimmer Wohnung...unter mir wohnt eine Familie mit 3 Kindern und 3 Erwachsenen..ebenfalls in einer 2 Zimmer wohnung die baugleich mit meiner ist. Das Haus ist allgemein altbau.Wohne seit einem Jahr in dieser Wohnung..davor wohnte ich im selben haus nur andere Wohnung... Naja aufjedenfall hör ich alles was bei den nachbarn so abgeht..bei jedem Kindergetrampel vibriert meine Wohnung, alle Gespräche höre ich, jedes Geschreie und vorallem am aller schlimmsten das Türen knallen. Mehrmals pro Stunde werden die Türen so zugedroschen dass meine komplette Wohnung vibriert und wackelt..mir fielen Teilweise die Bilder auf den schränken deswegen schon um. In letzter zeit hat die familie meistens sehr früh um 8 Uhr schon so laut musik gehabt dass ich schlagartig davon aufgewacht bin. Zwei mal als sowas war, bin ich runter und hab mich wegen der Musik UND dem Türen knallen beschwert.Musik wurde dann leiser gemacht, Türen knallen ist aber nach wie vor..ich weiß nicht ob die mich verstanden haben weil die Ausländer sind..die zwar eigentlich deutsch können aber naja.. Ich weiß dass die Familie schon länger hier wohnt, aber ich gehe mal davon aus dass der Hausverwalter nicht weiß dass die inzwischen so viele Kinder haben weil die alle noch sehr klein sind. Nun war meine Frage, kann ich mich bei dem Hausverwalter beschweren auch wenn ich mich "nur" zwei mal persönlich bei der Familie beschwert hab? Oder sollte ich sie ein drittes oder gar viertes mal darauf ansprechen? Seit 3 Tagen führe ich zudem ein Lärmprotokoll..da ist inzwischen schon eine Seite voll mit lauter Türen knallen und rumgeschreie...
Danke für die hilfe. :)
2 Antworten
Such dir eine andere Wohnung.
Denn so wie du die Situation beschreibst ist das Haus sehr hellhörig. Da können deine Nachbarn nicht unbedingt etwas dafür. Es wäre wohl in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer hier Schallschutzmaßnahmen zu treffen.
Wenn kleine Kinder dort wohnen, genügt es vollkommen, wenn die Eltern die Kinder ermahnen, leise zu sein und die Tür nicht zuzuschlagen. Tun sie es dennoch, haben die Eltern ihrer Pflicht genüge getan. Sie können die Kinder schließlich nicht wegschicken.
Fazit: Dein Lärmprotokoll ist zwar der richtige Weg um Ruhestörung zu unterbinden, aber in der Rechtsprechung kommt es auch auf den Anlaß und die Zeit der Ruhestörung an. Und hier ist die Rechtssprechung zu Recht eindeutig auf Seiten der Kinder und deren Familie. Daher dürfte das ganze für dich wohl ausgehen, wie das Hornberger schießen. Darum solltest du einen Wohnungswechsel in Betracht ziehen.
Naja das komische war, als ich in der anderen wohnung wohnte im selben haus hab ich von dem unter mir absolut null mitbekommen. Und türen schlagen tun die eltern schon selber, bekomm es täglich mit wenn ich runter oder rauf gehe dass die selber ihre Türen zuknallen wie sonst noch was..Ich finde halt dass das nicht unbedingt ein sachgemäßer gebrauch der wohnung ist wenn man jede Stunde die türen knallt..und das fängt um 6 Uhr morgens an und hört Mitternacht mal auf.
Sofort beschweren. Warum Rücksicht nehmen, wenn du keine Rücksicht zu erwarten hast. Ausserdem hast Du Dich schon zwei Mal beschwert, es kommt also nicht aus heiterem Himmel. Finde ich völlig in Ordnung!
Ich hab halt immer etwas schiss wenn man sich direkt bei der Verwaltung beschwert weil ich damals bei meiner Mutter live mitbekommen hab wie man durch sowas terrorisiert werden kann..Ich werde jetzt das Wochenende nochmal abwarten, vorallem weil die Hausverwaltung Freitag Mittag schluss macht, und dann Montag oder Dienstag anrufen...bis dahin mein Protokoll noch erweitern...^^