Wann beginnt die Arbeitszeit und wann beendet diese.?
Mein Mann ist 7:30 in der Firma ,bekommt von der Chefin die jeweiligen Unterlagen um das Auto nach Liste zu laden. Zu vor sortiert er alle Pakete um eine reibungslose Verteilung zu gewährleisten. Bis er mit der Vorarbeit fertig ist sind ca. 1,5 -2 Std vergangen. Der letzte Kunde bekommt oft seine Ware gegen 17:00 oder gar 18:00 Ohne Pause. Doch das ist freiwillig. Um so früher ist er fertig. Stempelkarte gibt es nicht. Gewerkschaft auch nicht. Ist ein Subunternehmer. Meine konkrete Frage wäre, Beginnt die Arbeitszeit 7:30 oder erst wenn er mit dem Fahrzeug vom Firmengelände fährt? Gibt es ein Gesetz oder einen § diesbezüglich. Ich benötige dies um einen Nachweis bei der Firma vorzulegen. Jeder weiß was anderes und ich möchte die Streitfrage endlich beenden. Mein Mann hatte im Monat Sept. 211 gesamt. Std. wenn der beginn 7:30 zählt. Wird nicht ausgezahlt kommt alles auf das Arbeitszeitkonto. Richtig oder falsch? Wenn jemand wissen möchte um was für eine Firma sich handelt, es ist Hermes Versand.
Jetzt schon Danke an alle die mir eine Antwort zu kommen lassen.
9 Antworten
Also grundsätzlich ist das erstmal rechtswidrig, dass er um 7:30 anfängt und um 18:00 aufhört ohne Pause, da der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflicht ist bei 8 std. Arbeit mind. eine halbe Stunde (, wenn nicht sogar mehr) bezahlte Pause zu machen und der Arbeitnehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet dieses zu nehmen. Zudem ist es verständlich, dass dies nicht ausgezahlt wird, da in einer Woche im Durchschnitt nicht mehr als 8 std. Gearbeitet werden darf. Alles drüber sind Überstunden.
Was steht in seinem Vertrag zur Arbeitszeit und dem Stundenlohn? Danach würde sich auch die Bezahlung der Überstunden berechnen.
Dein Mann ist Renter, er ist 73 Jahre alt (Jahrgang 1942), geht jeden Tag von 07:30 (denn dann beginnt die Arbeitzeit, weil er dann den Auftrag von der Chefin bekommt) bis 17:00 oder 18:00 Uhr arbeiten, bekommt dafür 450 € im Monat und das macht er seit 2014 schon. Irgendwie paßt das doch alles nicht zusammen. Er arbeitet dann für 1,80 € die Stunde (wenn man 450 € bei 250 Stunden im Monat rechnet).
Ich würde es an seiner Stelle sein lassen, sofort kündigen und den Rest der Kündigungszeit gleich nicht mehr hingehen. Dein Mann macht das aber gern und wenn er sich so ausbeuten lässt, dann kannst du da wenig machen. Ein Minijob ist das jedenfalls nicht.
Es geht bei diesem Link darum, ob die Zeiten der Umkleidung auf die Arbeitszeit angerechnet wird, aber der letzte Satz dürfte auf deinen Mann zutreffen:
"Arbeitsschutzrechtlich, also nach § 2 Abs. 1 ArbZG, ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Arbeit.
Für den Beginn der Arbeitszeit reicht es nicht aus, dass der Arbeitnehmer das Betriebsgelände betritt. Die Arbeitszeit beginnt vielmehr erst mit Aufnahme der tatsächlichen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz."
Quelle: http://www.arbeitsrecht-beck.de/umkleidezeiten-als-arbeitszeit
Mein Mann braucht sich nicht umziehen.Er hat die Berufsbekleidung von Hermes beim verlassen der Wohnung schon an
Das meinte ich ja auch nicht, sondern verwies auf den Absatz:
"Für den Beginn der Arbeitszeit reicht es nicht aus, dass der Arbeitnehmer das Betriebsgelände betritt. Die Arbeitszeit beginnt vielmehr erst mit Aufnahme der tatsächlichen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz. Und das beginnt doch für deinen Mann für Arbeiten auf dem Gelände, BEVOR er losfährt.
Wenn der Arbeitsvertrag den Beginn der Arbeitszeit festlegt (wovon ich ausgehe, denn sonst dürft man sich ja frei entscheiden) genau zu diesem Zeitpunkt.
Vorarbeiten gehören (Lagertentnahme, Sortierung und Beladung) dann selbstverständlich zur Arbeitszeit.
Aus dem Bekanntenkreis (Auslieferungsfahrer) weiß ich, dass es in der Branche nicht unüblich ist, als "Selbstständiger" beschäftigt zu werden. Heißt man wird für eine Leistung bezahlt (Bezirk abfahren und ausliefern) und nicht für die Arbeitszeit.
Der Druck ist dabei häufig so groß, dass auf Pausen verzichtet wird.
Auch wenn Beratung kostet, solltet Ihr mit dem Vertrag einen Anwalt aufsuchen, ansonsten bleibt nur raten ...
Für gewöhnlich beginnt und Endet die Arbeitszeit mit genau dem Zeitpunkt, der im Arbeitsvertrag vorgegeben ist. Ausnahme ist natürlich, die Zeiten wurden speziell geändert.
211 Stunden sind schon recht viel. Damit kommt er auf über 50 Wochenstunden und das ist normal überdurchschnittlich. Die meisten Jobs haben 38-40 Wochenstunden.
Wenn das ganze nicht dokumentiert wird, ist es natürlich schwer - aber nach welchem Prinzip wird der Lohn denn ausbezahlt?
ob es festgehalten wird,ist nicht sicher.Mein Mann hat noch nie etwas vorgelegt bekommen und er ist schon seit 1.5.2014 dort beschäftigt.Das ganze ist in meinen Augen eine verfahrene geschichte.Er wurde vor kurzen vertröstet das er im neuen Jahr einen Arbeitsvetrag bekommt.Die Chefin und die Steuerberarerin haben mein Mann steht auf 450,00 € basis abgespeist, obwohl bekannt ist, das er als vollrentner unbegrenzt dazu verdienen darf wenn er über den mehrverdienst Steuern abführt.Er wurde sogar als Erwerbsmiderungsrenter eingestuft.Nachweislich ist er es nicht.Er ist Jahrgang 1942.Hier drückt sich die Chefin um ebebfalls an den Staat abgabenzu leisten.Anders kann ich dies mir nicht vorstellen.Habe selbst mit der Chefin rücksprache geführt.Sie sagt ab Januar2016 machen wir einen Vertrag.Wie weden dann die aufgelaufenen Überstunden bezahlt? Es kommen ja jeden Monat einige dazu.Mein Mann könnte ja wochenlang zu hause bleiben.Doch das möchte er nicht,weil es ihm noch spass macht und gern Auto fährt. Das alles ist recht verzwickt in der Firma. Anderen Mitarbeitern geht es eigentlich nicht besser.Doch ich bin mit meinen Mann verheiratet und ich werde kämpfen bis gerechtigkeit siegt.
Gruß Partymeister
wie sollten die Überstunden überhaupt bezahlt werden? Auch mit 8,50€ minus Steuerabzug