Arbeitsbericht arbeitszeit?

3 Antworten

Deine Arbeitszeit beginnt, wenn du die Stechuhr drückst und dann endet sie auch,

Gibt es keine elektronische Erfassung schreibst du genau auf, wann du anfangen sollst (und auch anwesend bist) und wenn du die Firma verlässt, endet deine Arbeitszeit.

Selbstverständlich zählt die Fahrtzeit von einem Kunden zum anderen ebenfalls, und genau so die Rückfahrt zum Betrieb.

Eine elektronische Erfassung haben wir nicht. Wir müssen jeden Tag ein Zettel ausfüllen

Eine Frage hätte ich noch. Von Oktober bis April sind wir auf Bereitschaft wegen dem Winterdienst. Wir müssen täglich erreichbar sein und zur Verfügung stehen. Urlaub dürfen wir auch nur haben mit Einschränkungen. Ist das erlaubt? Bezahlt bekommen wir das auch nicht.

@Shorxe

Auch Bereitschaftsdienst ist mit dem halben Arbeitslohn zu entlohnen.

Da macht der Betrieb es sich ein bisschen zu einfach.

@DerHans

Ok danke kann ich das irgendwo nachlesen in einem Gesetzbuch oder so?

@Shorxe

Darüber gibt es Gerichtsurteile. Da ging es zwar um den Bereitschaftsdienst für Ärzte im Krankenhaus. Aber das ist natürlich für den Arbeitnehmer gleich relevant.

"Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der Bereitschaftsdienst leistet, Anspruch auf eine gerechte Bezahlung und damit seit 2015 auch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das bedeutet: 9,35 Euro brutto die Stunde (Stand: 2020). Das besagt ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2016 (Az.: 5 AZR 716/15)."

@DerHans

Ok danke

Die Rückfahrt vom Kunden zur Firma, sowie daqs Erstellen irgendwelcher Arbei-/Tagesberichte ist zu entlohnende Arbeitszeit.

Beides ist Arbeitszeit