Sind veranstaltungen der Geschäftsführung Arbeitszeit?

6 Antworten

Sofern es sich nicht um eine Pflichtveranstaltung handelt, bist Du nicht zu Teilnahme verpflichtet.

Ist es aber eine Pflichtveranstaltung, bist du - sofern es dabei nicht um dringende (!!) betriebliche Belange geht - nur insoweit zur Teilnahme verpflichtet, als die Veranstaltung innerhalb Deiner regulären Arbeitszeit liegt; eine darüber hinausgehende Teilnahme ist dann zusätzliche Arbeitszeit.

Bei einer freiwilligen Veranstaltung, die teilweise (wie wohl hier) oder ganz innerhalb der regulären Arbeitszeit liegt, muss der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmern, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen wollen, sondern bis zum Ende ihrer regulären Arbeitszeit arbeiten wollen, Gelegenheit zur Arbeit einräumen.

Tut er das nicht (indem er zum Beispiel mit Beginn der Veranstaltung noch während der regulären Arbeitszeit z.B. den Betrieb schließt, Maschinen abstellt usw.), so dass diejenigen Arbeitnehmer, die - statt an der Veranstaltung teilzunehmen - "normal" arbeiten wollen, kommt er mit der Annahme der Arbeitsleistung dieser Arbeitnehmer in Verzug und muss sie trotzdem so bezahlen, als hätten sie tatsächlich gearbeitet (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko").

So weit die Rechtslage; ob es im konkreten Fall angebracht ist, darauf zu bestehen, ist dann noch eine andere Frage.

Hallo,

es kommt darauf an, zu welchem Zweck du vor Ort bist.

Sofern du nicht verpflichtet bist hinzugehen, fällt diese Veranstaltung sicher in den Freizeitbereich.

Sofern du mit Aufgaben deiner Firma betraut bist, (vllt. Stände aufbauen, Garderobe, Einlasskontrolle, Catering...) bist du aus Berufsgründen dort und hast Anspruch auf Fahrtkosten, Arbeitszeitvergütung usw.

Könnte es sein, dass lediglich bis 15:00 Uhr gezählt wird, um ein offizielles Arbeitsende für alle zu finden?

Im Anschluss könnten dann ja individuelle Anträge gestellt werden für die unterschiedlich langen, anlassgebundenen Präsenzzeiten danach.

Grüße

Es kommt auf den Arbeitgeber an.

Wenn es dir freigestellt ist, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, ist es keine Arbeitszeit.

Arbeitszeit ist es dann, wenn Du anwesend sein musst. Das liegt dann im Interesse des Arbeitgebers, ist kein "Privatvergnügen und die Zeit ist entsprechend zu bezahlen.

In der Freizeit kannst Du selbstbestimmt entscheiden was Du tun willst. Im Falle einer angeordneten Anwesenheit nicht.

musst du da hingehen?

wenn nicht bis 15:00 Uhr arbeiten und nach Hause gehen ....

So einfach ist es - rechtlich gesehen - nicht (siehe meine eigene Antwort)!