Wann Arbeitszeugnis bei befristeten Vertrag verlangen?

3 Antworten

Ich würde ca. vier Monate vor Ablauf der Befristung ein Zwischenzeugnis verlangen.

Bei befristeten Arbeitsverträgen muss der AN sich drei Monate vor Ablauf der Befristung auf dem Amt melden, wenn er keine Verlängerung, unbefristete Übernahme oder nahtlos eine neue Beschäftigung hat.

Um rechtzeitig einen neuen Job zu finden, braucht es das Zeugnis. Außerdem äußert sich evtl. der momentane Arbeitgeber ob das Arbeitsverhältnis verlängert wird, bzw. ob es ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gibt.

Sollte das der Fall sein, brauchst Du das Zwischenzeugnis nicht, wenn Du diese Zusage schriftlich bekommst und auch im momentanen Betrieb bleiben möchtest.

Das Recht auf ein Zwischenzeugnis zur Stellensuche steht auch im § 109 Gewerbeordnung. Darauf kannst Du hinweisen, wenn Du Dich in anderen Betrieben bewerben möchtest/musst

Wenn Du Dir überhaupt ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen willst (das Du zu Bewerbungszwecken eigentlich nicht wirklich brauchst), dann jetzt sofort!

Kurz vor Ende eines auslaufenden Vertrages macht das keinen Sinn mehr.

Zu bedenken ist, dass jedes Zwischenzeugnis genauso gewissenhaft zu prüfen (und ggf. zu reklamieren (!) ist wie ein endgültiges Arbeitszeugnis.

Aus meiner (nicht unerheblichen) Erfahrung im Personalmanagement rate ich grundsätzlich von Zwischenzeugnissen ab!

lch würde mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Vllt kannst du es ja auch voher gebrauchen