Befristeter Arbeitsvertrag -- qualifiziertes Arbeitszeugnis oder nur Arbeitsbescheinigung?

2 Antworten

Das kommt darauf an, wie lange Du beschäftigt warst.

Man sagt, ein qualifiziertes Zeugnis kann dann verlangt werden, wenn der AG Zeit genug hatte, sich über den AN ein Bild zu machen um die Leistung und Führung beurteilen zu können.

Es gibt Arbeitsgerichte, die halten eine Beschäftigungsdauer von zwei Monaten schon für ausreichend um ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen (z.B. LAG Köln 30.3.01 - 4 Sa 1485/00).

Ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet war, spielt keine Rolle.

Auch für einen befr. Job hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Du mußt es aber beantragen. Manche Tarifverträge haben eine Ausschlußfrist. Wenn du nicht innerhalb dieser Frist beantragst, hast du keinen Anspruch auf ein Zeugnis.