Wäre es steuerfrei wenn ich dem Lieferfahrer 10.000€ Trinkgeld gebe?

3 Antworten

Stimmt ja alles, was hier steht: Trinkgeld steuerfrei, wenn freiwillig und zusätzlich zur bezahlten Leistung erbracht.

Und Schenkungssteuer erst ab 20.000 Euro.

Nur würde das FA dann wohl genau hinschauen wenn es davon was mitbekommt.

Vermutung: Schwarzarbeit oder "Gestaltungsmissbrauch" ...

also entweder: du hast den Transport bezahlt, und der Fahrer arbeit dann 2 Monate umsonst auf deinem Bauprojekt. Oder du hast für eine Leistung die 10.000 Euro kosten würde, nur eine Rechnung über 1000 Euro bekommen.

Eine Begrenzung beim Trinkgeld gibt es eig. nicht.
Sogenannte Bedienungszuschläge sind allerdings Steuerpflichtig, die gibt es oft in Hotels und Gaststätten.

Ja wäre es meiner Meinung nach.

§3Nr. 51EStG

Wenn freiwillig zusätzlich zur erbrachten Leistung gezahlt. Keine Obergrenze im Gesetz festgelegt.