Wäre es gerechtfertigt eine straftat zu begehen, um damit menschenleben zu retten?


16.12.2020, 11:03

Wie ist deine Meinung, z.B. wenn man eine Person tötet, um eine andere zu Retten.

9 Antworten

Es ist. Nennt sich Notwehr oder Nothilfe. Je nach dem ob es um dein eigenes leben geht oder das eines Dritten.

Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Das hängt von der Straftat ab

Die Frage ist ein Widerspruch in sich. Denn: Liegt ein Rechtfertigungsgrund für die Erfüllung eines Straftatbestandes vor, etwa der Schutz eines eminent hohen Rechtsgutes, so liegt keine Straftat vor, weil es an der Rechtswidrigkeit fehlt. Zwar wurde der gesetzliche Tatbestand erfüllt, sogar vorsätzlich, aber es gibt eine Rechtfertigung (in engen Grenzen).

Hast Du eine Person verblutend auf Deinem Beifahrersitz liegen, können Verkehrsdelikte (zu schnell, rote Ampel, Vorfahrt nehmen, Ordnungswidrigkeiten) evtl. gerechtfertigt sein, um das Leben zu retten und ein Krankenhaus zu erreichen. Auch darf man ein fremdes Grundstück betreten (Hausfriedensbruch), um zB ein ertrinkendes Kind zu retten oder auf einem Parkplatz eine Autoscheibe einschlagen (Sachbeschädigung), um einen erkennbar erstickenden Hund on der Sommerhitze zu retten.

Die Tat muss aber im Einzelfall notwendig und angemessen sein, um das drohende Übel abzuwenden.

LuisBerlin 
Fragesteller
 16.12.2020, 10:06

Danke:)

nicky32paris  16.12.2020, 12:13

Müsste es nicht heißen, dass eine Straftat vorliegt, nur ist diese gerechtfertigt?

GradivaBerlin  16.12.2020, 15:06
@nicky32paris

Eine Straftat liegt vor, wenn drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  1. Erfüllung eines im Gesetz beschriebenen Straftatbestandes
  2. Rechtswidrigkeit der Tat (keine Rechtfertigungsgrund)
  3. Schuldhaftigkeit (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
nicky32paris  16.12.2020, 17:16
@GradivaBerlin

Okay, Schuld bezieht sich auf die Schuldausschließungsgründe - soweit ich weiß.. und nicht auf den subjektiven Unrechtstatestand. Dieser wird ja gutachterlich im "Tatbestand (Obj. + Subj.) geprüft..

  • Hm, es gibt den rechtfertigenden Notstand, der durchaus Handlungen erlaubt, die eigentlich strafbewehrt wären, wenn dadurch höhere Rechtsgüter geschützt werden. Die Mittel müssen angemessen (Verhältnismäßigkeit) und geboten sein. Nach der Tat muss man den Schaden minimieren, z.B. "entliehene" Gegenstände zurückgeben. Die Messlatte für rechtfertigenden Notstand ist recht hoch.
  • Die Interpretation von "Leben retten" muss sich aber natürlich auf Menschen beziehen. Das Verhindern der Schlachtung eines Tieres oder eines erlaubten Schwangerschaftsabbruchs fallen definitiv nicht darunter.