Während Krankschreibung zur Kirmes?

5 Antworten

Ja, das darfst du. Du darfst halt nur nichts machen, was die Heilung verzögern könnte. Im Gegenteil, ein kleiner Spaziergang, ob über die Kirmes oder im Wald wird dir sowieso gut tun.

Da du nicht bettlägrig bist, ist alles erlaubt, was eine Genesung nicht gefährdet. Spazieren gehen ist sogar gesund. LG und viel Spaß! Elfi96

Mach doch, wo kein Kläger da kein Richter. Wird schon nichts passieren.

Du musst ja nicht liegen ! Wenn es dir gut tut, dann geh los - du wirst ja nicht gerade 8ter Bahn fahren wollen, also viel Spaß