Während Führerscheinentzug - einen weiteren Führerschein machen?

10 Antworten

Einfach nur wegen eines A-Verstoßes in der Probezeit wird der Führerschein nicht entzogen. Möglicherweise hast du einen Monat Fahrverbot aufgrund des Verstoßes selbst, was dann aber mit der Probezeit nichtszu tun hat.

Wenn du einen Führerschein los bist, dann kannst du in dieser Zeit i.d.R. keinen anderen machen. Du solltest aber mal genauer schildern, was Sache ist, denn nur dann kann man das sicher beurteilten.

CezaGoesHam 
Fragesteller
 02.10.2015, 17:28

Richtgeschwindigkeit war 80 km/h.
Geblitzt wurde ich mit 109 km/h. 

Bei einem einmaligen A-Verstoß wird dir die Fahrerlaubnis nicht entzogen! Du musst nur ein Aufbauseminar absolvieren und deine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.

Da es sich offensichtlich nur um ein Fahrverbot handelt kannst Du auch ohne Weiteres die Fahrerlaubnis einer anderen Klasse machen, auch mit Prüfungen falls Du das in der kurzen Zeit schaffen solltest.

Erteilt bekommst Du diese Klasse aber frühestens dann wenn das angeordnete Fahrverbot beendet ist.

Der Führerschein wird dir nicht komplett entzogen. Rechne aber mit einem Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot und einem Aufbauseminar. Außerdem wird deine Probezeit um 2 Jahre verlängert. Wird sauteuer.

CezaGoesHam 
Fragesteller
 02.10.2015, 17:29

Das ist mir schon bekannt

Wie soll das den gehen ? Entzug und dann einen machen da kommt der Antrag zurück mit dem Vermerk für die Fahrschule und dich das deine Sperrfrist durch deine falschen Angaben sich verdoppelt und Du sofort keine Stunden mehr nehmen darfst egal ob Theorie oder Praxis  . 

Den du musst an der Schule deine Sperre angeben und so Welche nehmen die dann vorerst nicht an als Schüler .

Die Zeit soll als Strafe dienen nicht als Lehrzeit und Zeitvertreib den durch den Entzug hast Du bewiesen das Du nicht fahren kannst  oder noch nicht reif genug bist um ein Fahrzeug zu führen mal abwarten ob noch eine MPU folgt .  

Crack  01.10.2015, 19:18

In der Frage steht etwas von 4 Wochen [korrekterweise ist es 1 Monat]

Dann spricht man von einem Fahrverbot, die Fahrerlaubnis kann für einen solch kurzen Zeitraum nicht entzogen werden! Es gibt also auch keine Sperrfrist! Die kann sich auch durch falsche Angaben nicht verdoppeln! Außerdem kannst Du auch diesmal nicht mit Deinem Standardspruch MPU punkten.

Fazit: Deine Antwort ist wieder einmal für die Tonne...