Wie lange geht meine Probezeit noch? Führerschein?

6 Antworten

Da die Erteilung länger als 4 Jahre her ist, bist Du schon seit dem letzten Jahr aus der Probezeit raus. ^^ Auch wenn Du erst 2011 gemacht hättest, wärst Du schon raus .. und ein neues Gesetz ist mir nicht bekannt .. was soll das  sein?

Gemäß § 2a Abs. 1 StVG beginnt die Probezeit mit der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis. Ausgenommen hiervon sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T (§ 32 Satz 1 FeV). Die Fahrerlaubnis wird durch  die Aushändigung des Führerscheines erteilt (§ 22 Abs. 4, letzter Satz FeV)

Da du vermutlich die Fahrerlaubnis der Klasse B erhalten hast, wurde diese Fahrerlaubnis also mit Probezeit erteilt. Die Probezeit begann mit der Aushändigung des Führerscheines am 20.04.2010. Aufgrund der Verlängerung um 2 Jahre dauerte sie 4 Jahre, also bis zum 20.04.2014, 24.00 Uhr.
Seit dem 21.04.2014, 0.00 Uhr bist du somit nicht mehr in der Probezeit.

Das gilt allerdings nur, sofern du während der gesamten Zeit seit ihrer Erteilung im Besitz der Fahrerlaubnis gewesen bist, sie dir also nicht zwischenzeitlich entzogen worden ist und du auch nicht auf sie verzichtet hast. Sollte dies doch der Fall gewesen sein, dann verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum, in dem du keine Fahrerlaubnis hattest.

Ein Fahrverbot (ein bis drei Monate) hingegen hat keinen Einfluss auf die Dauer der Probezeit.  

Welches "neue Gesetz" meinst du?

Durch das dir die Probezeit bei dir auf 4 Jahre verlängert worden ist, ist auch diese schon vorbei weil diese dann vor 5 Jahren war.

Du bist seit dem 21.4.2014 aus der Probezeit draußen. Ein neues Gesetz bzgl. der Probezeit gab es eigentlich nicht.

Nein, aber das heißt nicht, dass du dich jetzt nicht mehr an Regeln halten mußt.