VVS Ticket 19Euro ungültig?!?Ist das nicht Betrug?

3 Antworten

4er Tickets des VVS gelten nach einer Preisaenderung noch 1 Jahr zum alten Preis weiter. Danach werden sie ungueltig. Fahrgelderstattung und Umtausch sind ausgeschlossen.

Das sind die Bedingungen, zu denen du das Ticket damals gekauft hast. Wo wurdest du also betrogen?

Gwydion1953 
Fragesteller
 19.04.2018, 13:30

wer sagt das ich damit einverstanden bin?:-) Es geht um die einseitige ungültig erklärung. Denn 19 Euro gehören denen nicht,wenn sie dafür keine Leistung erbringen. Betrug ist die Leistungsverweigerung. Ich will ja keine Vorteile aus altem Preis ziehen, sondern draufzahlen! Und zwar mehr als die Preiserhöhung ausmacht!

DerCaveman  19.04.2018, 15:24
@Gwydion1953

Du hast dein Einverstaendnis erklaert, als du 2015 das Ticket gekauft hast. Damit hast du ganz klar erklaert: "Wenn ich das Ding nicht innerhalb eines Jahres nach der naechsten Preisaenderung nutze, sind die 19 Euro futsch. Damit bin ich einverstanden."

Das ist keine einseitige Erklaerung und schon gar keine ungueltige. Das ist eine vertragliche Vereinbarung. Ob du heute noch damit einverstanden bist, interessiert niemanden. Damals warst du es oder hast dies zumindest erklaert.

Nein, kein Betrug. Du hast die Fahrkarte gekauft, die entsprechende Leistung aber nicht in Anspruch genommen und die Frist ist mittlerweile abgelaufen. Ausserdem ist die Fahrkarte nicht mit Geld zu verwechseln.

Ich wette, es gab eine Übergangsfrist, in der man die alten Tickets umtauschen konnte. Wenn die verstrichen ist, bist du selbst Schuld. Von Betrug kann keine Rede sein.

Gwydion1953 
Fragesteller
 19.04.2018, 11:56

Nein,Umtausch geht nie, nur höchstens paar monate lang drüber abfahren. Wenn ich bezahle, will ich auch Leistung dafür. Geld verfällt nie,selbst alte Dmark münzen und scheine können noch eingelöst werden. Und das ist 18Jahre her!

DerCaveman  19.04.2018, 12:02
@Gwydion1953

Nicht nur ein paar Monate sondern 1 ganzes Jahr haettest du damit noch nach der letzten Preisaenderung fahren koennen. Wenn du die Leistung aber nicht in Anspruch genommen hast ist das ja nicht das Problem der Verkehrsbetriebe.