Gefälschte Essensmarke eingelöst. Welche Straftat?

4 Antworten

§ 267 StGB

Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Für den Polizeidienst sollte er sich damit disqualifiziert haben.

Betrug mit Sicherheit, eventuell noch Urkundenfälschung, falls diese Marken die Bedingungen dafür erfüllen.

Vollkommen wursch, welchen Straftatbestand das erfüllt, der Anwärter war die längste Zeit Anwärter. Er darf packen gehen. Er verfügt nicht über die notwendige charakterliche Eignung für den Polizeiberuf.

Das nennt man Betrug und Urkundenfälsch, vermutlich ist die Polizei-Karriere dann auch sofort beendet...