Vorzeitiger Auszug mit Nachmietern?
Hallo,
da meine Freundin und ich gerne frühzeitig (vor Ablauf der Kündigungsfrist am letzten Juni) unsere Wohnung verlassen würden (und natürlich nicht mehr zahlen wollen) wurde uns gesagt, dass es genüge drei geeignete Nachmieter, die ernsthaftes Interesse beteuern, früher einzuziehen, als wir ausziehen, zu stellen und dem Vermieter mitzuteilen. Damit, so jene Auskunft, wäre unsere Zahlungspflicht vor Ablauf der Frist erledigt. Und wir könnten ohne weitere Zahlungen ausziehen. Stimmt das so? Oder gibt es da weiteres zu beachten?
Dank und Gruß
8 Antworten
Das ist ein fataler Irrtum. Der Vermieter muß keinen Nachmieter annehmen, schon gar nicht, wenn ihr die Miete nicht mehr zahlen wollt. Er kann, wenn er will, euch entgegen kommen....vllt. einen Monat oder so. Alles andere ist Humbug.
Grh mal auf die Seiten vom Mieterverein, da wird einiges erklärt.
Euch bleibt nichts anderes übrig, als den Vertrag einzuhalten und zur Kündigung auszuziehen....und selbstverständlich bis dahin die Miete zu zahlen.
Habe ich doch geschrieben.....er kann, muß es aber nicht.
Euch bleibt nichts anderes übrig, als den Vertrag einzuhalten und zur Kündigung auszuziehen....und selbstverständlich bis dahin die Miete zu zahlen.
Das klingt halt so, als gäbe es keine andere Chance.
Dann lies bitte richtig, was ich geschrieben habe.
Das musst du mit deinem Vermieter ausmachen. Meistens darfst du keinen Nachmieter bestimmen aber einen Vorschlagen. Wenn du einen Nachmieter findest der dem Vermieter passt und der nahtlos einzieht, ist die Chance hoch dass der Vermieter dem zustimmt.
Betrimmen darf man einen Nachmieter eigentlich nie.
Es gibt durchaus noch sehr alte Mietverträge, die einem dieses Recht einräumen.
Das halte ich für ein Gerücht. Dann könnte man einen Mieter bestimmen, der nicht mal die Miete zahlen kann, den nächstbesten von der Straße und wär aus dem Schneider und der Vermieter hätte eine Problem und einen finanziellen Nachteil. So einen Vertrag möchte ich mal sehen.
Musst es mir eh nicht glauben. Es gibt auch Mietverträge die einem ein Weitergaberecht innerhalb der Familie einräumen, zu dem selben Mietpreis ohne das der Vermieter etwas dagegen machen kann.
Aber wie schon gesagt das sind meist sehr alte Mietverträge.
Ich kenn solche Verträge, glaub mirs oder nicht.
In Österreich vielleicht oder auf dem Mond.
Nur wenn das so bereits im Mietvertrag geregelt ist (Nachmieterklausel).
Ansonsten ist das eine reine Kulanzangelegenheit und ihr müsst mit eurem Vermieter reden.
Und selbst wenn es die Klausel gibt:
Einfach das Interesse als Nachmieter bekunden, reicht natürlich nicht. Diese müssen auch den Anforderungen des Vermieters gerecht werden, z. B. Bonität und Schufa usw., ....
Das ist ein freiwilliges entgegen kommen des Vermieters. Kann er machen, muß er aber nicht. Wenn er auf Vertragserfüllung pocht, kannst du 1000 interessierte Ihm anschleppen.
Du mußt das mit dem Vermieter absprechen, ob er, wenn du einen geeigneten Nachmieter finden würdest, den Vertrag vorzeitig auflösen würde. Aber rechtlich hast du da keinen Anspruch.
Stimmt das so?
Nein, ob der VM einen Nachmieter akzeptiert, bleibt ihm überlassen, auch wenn du 10 oder mehr bringst
außer, der Vermieter akzeptiert einen Nachmieter.