Darf der Vormieter dem Nachmieter trotz Vertragsabschluss mit Mieter noch absagen?

4 Antworten

die Freundin von mir hat den Vertrag beim Mieter unterschrieben.

Die entscheidenden Fragen:

Hat sie einen Mietvertrag unterschrieben? Wenn ja, hat sie ein Exemplar mit der Unterschrift des Vermieters?

Falls ja, dann hat der der Vermieter mehrere Probleme. Zum Einen hat der alte Mieter noch gar nicht gekündigt, er könnte also berechtigter Weise dort wohnen bleiben. Zum Anderen hätte der Vermieter gleichzeitig einen neuen Mietvertrag abgeschlossen und macht sich dann Schadersatzpflichtig gegenüber Deiner Freundin, wenn er ihr die Mietsache nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt.

Hat Deine Freundin keinen vom Vermieter unterschriebenen Mietvertrag, dann hat sie auch keinen Mietvertrag abgeschlossen und dann ist einfach noch alles offen und man müsste sich mit dem Mieter einigen,dass er kündigt und dass der Vermieter mit Deiner Freundin einen Mietvertrag abschließt.

Normalerweise kann der Vormieter keinen Bedingungen an den Nachmieter stellen; hier aber ist er in einer besseren Position, weil er ja offiziell nicht gekündigt hat.

Also wenn Deine Freundin sich mit dem Nochmieter nicht einigen kann, wird sie die Wohnung wahrscheinlich nicht bekommen.

Sie muss halt anwägen ob der Preis angemessen ist und wie dringend sie diese Wohnung braucht.

Jetzt noch ein Hinweis.

Möglicherweise hat der Nochmieter schon einen neuen Mietvertrag abgeschlossen und will sich die doppelte Miete sparen; dagegen spricht allerdings, dass er seinen jetzigen Vertrag noch gar nicht gekündigt hat.

Deine Freundin könnte also dem Vormieter Ihre Bedingungen stellen und sagen, dass sie nur unter den genannten Bedingungen bereit ist dort einzuziehen, falls der Vermieter einverstanden ist und er sich das überlegen kann. Er hat ja wohle die Kontaktdaten von Ihr.

Sie muss aber damit rechnen, dass der Vormieter sich eine andere Person holt.

Aber:

Selbst wenn man sich einig wird mit der Ablöse, heißt das ja noch nicht, dass der Vermieter Deine Freundin als Mieterin nimmt.

Sie hat aber dann vielleicht schon einen Kaufvertrag für die Sachen abgeschlossen.

Meine Empfehlung:

In dem Vertrag eine Klausel rein setzen, dass nur die Sachen nur übernommen werden  bzw. das ein Kaufvertrag zustande kommt, wenn ein Mietvertrag zustande kommt.

Okay, dann zerlegen wir mal die komplizierte Situation.

Erstens wäre noch interessant zu wissen, was genau die Freundin beim (Vor)Mieter unterschrieben hat. Ein Mietvertrag kann es nicht sein, der muss ja beim Vermieter gemacht werden. Zu was hat man sich da verpflichtet?

Davon hängt jetzt alles weitere ab. Denn wenn der Vormieter sich da verpflichtet hat, die Mietvertrag zu vermitteln beim Vermieter, dann muss er das auch tun.

Rechtlich gesehen muss der Vormieter in dem  Fall nicht kündigen. Denn es wird ja angestrebt, einen Auflösungsvertrag zu machen, dass der Vormieter vorzeitig aus dem Vertrag kommt. Das macht man also anstelle der Kündigung.

Jedenfalls sollte sich die Freundin nicht erpressen lassen mit der Ablöse. Man darf nicht übersehen, dass der Vormieter ja aus dem Vertrag ausscheiden möchte. Springt deine Freundin nun ab, hat er nichts gewonnen. Er wird es sich also schnell nochmal überlegen, wenn die Freundin sagt, sie sucht halt dann wo anders weiter.

Wenn die Freundin mit dem Vermieter einen Mietvertrag abgeschlossen hat, der von beiden Parteien unterschrieben wurde, so hat sie Anspruch auf die Wohnung ab dem im Mietvertrag vereinbarten Übergabetermin.

Hat der noch in der Wohnung befindliche Mieter keine schriftliche Kündigung gegenüber dem Vermieter eingereicht, hat der Vermieter ein Problem.

Bevor nicht zweifelsfrei geklärt ist, schriftlich, dass die Wohnung zum Tag XY frei ist, darf der Vermieter keinen neuen Mietvertrag abschliessen.

Die Freundin hat mit dem Vormieter überhaupt nichts zu tun. Vertragspartner ist der Vermieter und der muss sich um Klärung der Sache bemühen, nicht deine Freundin.

Deine Freundin muss sich da auf gar nichts einlassen und Möbel von dem Vormieter abkaufen. Sie hat den Mietvertrag und der Vormieter bleibt da völlig aussen vor.

Der Vermieter muss zusehen, dass der jetzige Mieter auszieht, damit die Freundin zum vereinbarten Termin einziehen kann.

Würde mir das passieren und ich bekäme die Wohnung nicht zum vereinbarten Termin, hätte der Vermieter mit mir ein größeres Problem. Da kämen auf ihn Schadenersatzforderungen zu. Notfalls würde ich in ein Hotel ziehen, auf Kosten des Vermieters, bis ich eine andere, passende Wohnung gefunden hätte, oder mir der Vermieter mir eine passende Wohnung sucht.

Dass da ein Vormieter der zukünftigen Mieterin die Daumenschrauben anlegt, um seine Möbel loszuwerden, das geht überhaupt nicht.

die Freundin von mir hat den Vertrag beim Mieter unterschrieben.

das ist schon mal falsch. Einen Vertrag kann man nur mit einem Vermieter schließen. Sie hat also derzeit keinen Mietvertrag.

Wenn Du ein Auto mieten willst, schließt Du dann einen Vertrag mit Europcar oder mit irgendjemandem, der aus einem Auto steigt?