Mündliche Zusage für früheren Auszug aus Wohnung bindend?
Hallo zusammen,
ich habe meine Wohnung in München fristgemäß zum 31.08. gekündigt. Da ich bereits zum 15.08. ausziehen wollte, hatte ich den 16.08. auch den potentiellen Nachmietern als Einzugsdatum genannt. Nach dem Besichtigungstermin erhielt ich prompt eine SMS des Maklers (der von meiner Vermieterin bevollmächtigt ist die Wohnung zu vermieten), mit folgendem Wortlaut: "die Wohnung ist vermietet, Mietbeginn ist der 16.08". Nun, 4 Tage vor dem geplanten Auszug wurde ich informiert, dass die neue Nachmieterin sich eine Verletzung zugezogen hat und deshalb mit meiner Vermieterin vereinbart hat, doch erst zum 01.09. einzuziehen und ich den August nun doch komplett bezahlen muss. Kann die SMS als Aufhebungsvertrag angesehen werden, oder muss ich den August voll bezahlen?
Vielen Dank vorab für eure Antworten!
4 Antworten
Du hast zum 31.08. gekündigt, also zahlst Du die komplette Miete. Wenn Du die Wohnung dem Nchmieter schon eher angeboten hast, hätte der Dir die Miete für den halben Monat geben müssen, falls vereinbart.
Es war ja auch mündlich vereinbart dass die Nachmieterin ab 16.08. zahlt und per SMS vom Makler bestätigt, nur durch die Verletzung hat es sich die Dame jetzt leider anders überlegt.
Der Beginn des Vertrags des Nachmieters geht den alten Mieter nichts an.
Aber sicher geht ihn das was an. Denn zu diesem Zeitpunkt ist der Nachmieter in der Zahlungspflicht, nicht mehr der FS, eben wenn der Mietvertrag schon zu einem früheren Zeitpunkt beginnt.
Du hattest also mit dem Vermieter - vertreten durch den Makler - vereinbart, dass das Mietverhaeltnis auch schon frueher enden kann (am 15.8.), wenn es gelingt, die Wohnung zum 16.8. anderweitig zu vermieten. Der Makler teilte dir dann mit, dass die Neuvermietung ab 16.8. glungen sei und auch schon ein entsprechender Mietvertrag geschlossen wurde.
Das ist ein waschechter Aufhebungsvertrag, an den nun beide Seiten auch gebunden sind. Wenn der Vermieter mit der neuen Mieterin vereinbart, dass das mit dieser eingegangene Mietverhaeltnis nun doch erst spaeter als urspruenglich vereinbart beginnen soll, ist das dessen Sache. Damit hast du nichts zu tun. Dein Mietverhaeltnis endet aufgrund des geschlossenen Aufhebungsvertrages am 15. August.
Im Sreitfall wirst du aber beweisen muessen, dass der Aufhebungsvertrag zum 15.8. tatsaechlich geschlossen wurde. Dabei koennte die Kurzmitteilung des Maklers, nach der die Wohnung bereits ab dem 16.8. neu vermietet sein, eine wichtige Rolle spielen. Letztendlich wird es darauf ankommen, ob bereits ein neuer Mietvertrag ab dem 16.8. geschlossen wurde oder nicht.
Ob der Nachmieter verletzt ist und wann er einzieht, ist nicht dein Problem. Maßgeblich ist der Mietvertrag des Nachmieters. Wenn der am 16.08.14 beginnt, musst du ab dem Datum natürlich keine Miete zahlen, sondern der Nachmieter. Für die Mietzahlung ist der Beginn des Mietvertrages bindend, nicht das Einzugsdatum.
Danke für deine Antwort. Das Problem ist, dass die Nachmieterin den Vertrag noch nicht unterschrieben hat und ihr meine Vermieterin aufgrund der Verletzung entgegenkommt mit dem Angebot, doch erst zum 01.09. einzuziehen. Wie gesagt, davor habe ich jedoch bereits die Zusage per sms erhalten, dass die Wohnung zum 16.08. vermietet ist.
Das ist natürlich dumm gelaufen. Ich gehe davon aus, dass du, bis auf eine Sms, keinen schriftlichen Nachweis über diese Vereinbarung hast. Ich fürchte, dass du die Restmiete zahlen musst. Eine sms ist nicht beweiskräftig zumal sie ja vom Makler stammt, nicht vom Vermieter. Dein Vertragspartner ist aber der Vermieter, nicht der Makler.
Eine sms ist nicht beweiskräftig zumal sie ja vom Makler stammt, nicht vom Vermieter.<<
Der Makler ist aber doch offensichtlich im Auftrag des Vermieters fuer die Vermietung zustaendig.
Die Kurzmitteilung ist sehr wohl geeignet, einen sog. Anscheinsbeweis darzustellen. Dann muessten Makler und Vermieter schon eine gute Erklaerung dafuer haben, dass dem Fragesteller eine Neuvermietung ab 16.8. gemeldet wurde, eine solche aber tatsaechlich gar nicht erfolgt war.
Häufig weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut. Ein Makler erzählt dir auch "Am Himmel ist Jahrmarkt" und der Vermieter weiß gar nichts davon..... Und der neue Mietvertrag ist nicht unterschrieben!
Wenn du bis zum 15.08. aus der Wohnung ausgezogen bist, brauchst du den Rest des Monats nicht bezahlen, da ja bereits eine einvernehmliche Lösung gefunden worden war. Wenn die Vermieterin sich im nachhinein mit der neuen Mieterin ohne Absprache mit dir auf einen neuen Termin einigt, ist das nicht dein Problem. Du hast die Bestätigung für den früheren Auszug vom Makler (dem Beauftragten der Vermieterin) erhalten und akzeptiert. Somit ist ein neuer Kündigungstermin angesetzt an den du dich hältst.
Die vorzeitige Übergabe wurde nicht zwischen Frager und Nachmieter, sondern korrekt mit dem Vermieter bzw,. dem für ihn tätigen Makler vereinbart. Der Beginn des Vertrags des Nachmieters geht den alten Mieter nichts an.