Vorzeitige Eigenbedarfskündigung im Gewerbe möglich?

4 Antworten

"Der aktuelle Mietvertrag wurde zuletzt um weitere 4 Jahre verlängert"

Vermutlich wurden im Gewerbemietvertrag Fristen vereinbart, zu denen der Vertrag endet. Da ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich, weder vom Vermieter noch vom Mieter. Auch Begründungen wie Eigenbedarf sind unerheblich und damit unwirksam.

Sollte der Vermieter das nicht so verstehen, so müsste er auf Räumung und Herausgabe der Mietsache klagen. Das Gericht würde allerdings die Klage abweisen und deine Eltern blieben Mieter bis zum Ablauf der Befristung des MV.

Also auf die Kündigung nicht reagieren und abwarten, was dann passiert. Ein Rechtsanwalt wird hier aktuell nicht gebraucht.

Von Experte peterobm bestätigt

Da hat der Vermieter aber Pech. Eigenbedarfskündigungen sind nur für Wohnräume zulässig. Das Gewerbemietrecht kennt so eine Kündigung nicht. Ein Vermieter kann also einen Gewerbemietvertrag nicht aufgrund von Eigenbedarf kündigen.

PS: Vielleicht weiß der Vermieter das gar nicht. Einfach mal darauf hinweisen und schauen, wie er reagiert. Vielleicht kann man sich das Geld für den Anwalt sparen. 

2001Jasmin  12.01.2022, 12:15

Ganz meine Meinung! Danke übrigens für die Bestätigung meiner Antwort.☀️💋☀️

Von Experte tinalisatina bestätigt
Kann Eigenbedarf auch für Gewerberäume angemeldet werden?

Nein, denn Paragraph 573 BGB trifft nur auch Wohnraummietverhältnisse zu und findet bei Gewerbemietverträgen, gemäss meines Wissens, keine Anwendung.

Es ist wichtig zu wissen was für eine Art Vertrag abgeschlossen wurde, denn dieser definiert, ob es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt oder um Wohnraum. Letztes würde eine Eigenbedarfskündigung ermöglichen. 

Das ist mein heutiger Wissensstand. Ich muss dir dennoch sagen, dass ihr um einen Gang zum Anwalt nicht herumkommen werdet. Der kann euch im Einzelfall auch beraten und nötigenfalls gerichtlich vertreten.

Liebe Grüsse und alles Gute ☀️💋☀️

peterobm  12.01.2022, 12:41

einen Anwalt kann er sich zunächst mal sparen, der Verpächter muss tätig werden, erst dann kann entsprechend gehandelt werden. unnötige Kosten vermeiden ;)

da es sich um KEINEN Wohnraum handelt, kann in dem Falle eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen werden.

Der aktuelle Mietvertrag wurde zuletzt um weitere 4 Jahre verlängert

das ist das aktuelle Ablaufdatum - dann müsst ihr ausziehen. Sonderkündigungsrecht wegen ausbleibender Mietzahlungen mal außen vorgelassen.

mehr wird euch ein Anwalt auch nicht sagen können.