Ex verhindert Auszug aus gemeinsamen Haus und Zutritt?

6 Antworten

1. Selbstverständlich muss er dir Zutritt gewähren, du bist genau wie er; Mieter des Hauses.

2. Ebenso selbstverständlich muss er dir deinen Kram aushändigen.

Ihr habt das Haus gemeinsam gemietet. Habt ihr es auch gemeinsam gekündigt?

Johanna8511 
Fragesteller
 17.03.2017, 11:11

Ich habe es bewusst alleine gekündigt!

TrudiMeier  17.03.2017, 11:14
@Johanna8511

Deine Kündigung ist unwirksam. Ein gemeinsamer Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden.

Deine Sachen muß er Dir raus geben. Wenn es sein muß, unter polizeilicher Aufsicht.

Du kannst natürlich ausziehen. Aber Deine Kündigung gegenüber dem Vermieter ist wertlos, es sei denn Du hattest eine Vollmacht Deines Ex. Selbst wenn der Vermieter wollte, solange sich der Ex dagegen sträubt, kommst Du nicht aus dem Mietvertrag raus.

Aber natürlich darfst Du Deine Sachen raus räumen. Sofern sich der Ex aber weigert, die Sachen raus tragen zu lassen, musst Du ggf. gerichtlich gegen ihn vorgehen. Der Vermieter kann Dir dabei überhaupt nicht helfen. Das wird er von seinem Anwalt erfahren.

Bei einer Klage müßtest Du genau auflisten, was Dir gehört und was Du aus der Wohnung abtransportieren willst:

Einigermaßen klar ist das bei Damenkleidung und Kosmetika, die wohl eindeutig Dir zu zu ordnen sind. Anders sieht es bei Schmuck aus, den er Dir z. B. gekauft hat. Wenn er da den Daumen drauf hält, nach dem Motto, ich lass ihr doch nicht die Brillis, müßtest Du beweisen, dass er sie Dir geschenkt hat. Bei jedem einzelnen Möbelstück, dass Du raustragen willst, müßtest Du nachweisen, dass es Dir gehört, weil Du es gekauft hast oder aber weil er oder jemand anders Dir das geschenkt hat. Gleiches gilt für Geschirr, Elektrogeräte und anderem Haus- und Zierrat.

Das könnte ganz schön kompliziert werden, aber ich fürchte, das ist der einzige Weg.

Alternative: Du suchst Dir ein paar ganz besonders starke Umzugshelfer, die auch noch bedrohlich aussehen und vor denen Dein Ex Respekt bekommt. Die Leute müssen in ihrem Auftreten aber schön brav bleiben und ja nichts Illegales tun.

Geh zum Amtsgericht und schildere das. Erwirke eine einstweilige Verfügung! Man wird Dir die nötigen Schritte erklären!