Mietminderung in Gewerberäume durch Fahrstuhlerneuerung?

3 Antworten

Wenn du Schadensersatz willst, musst du diesen Schaden belegen. Es reicht nicht, dass du jetzt "schlechter" erreicht werden kannst.

Der Fahrstuhl wird ja nicht zum Vergnügen des Eigentümers erneuert. Wenn das notwendig ist, muss es eben gemacht werden.

Da er ja erneuert wird, keine Mieteminderung.

Wäre was anderes wenn er kaputt ist und nichts gemacht wird.

So wird die Unzulässlichkeit ausgeräumt in übersehbarer Zeit, das ist hinzunehmen.

Der Richter wird sagen: Gute Frau, drei Tage sind ohne Schadenersatz zumutbar. Suchen Sie Streit? Sie quengeln gerne rum, nicht wahr? Sie wollen aus allen möglichen Sachen Kapital schlagen, oder? Ok Spaß beiseite. Also keine Chance.