Vortäuschung falscher Tatsachen beim Hausverkauf?
Wir haben ein Haus gekauft Anfang des Jahres. Uns wurden auch Mängel genannt, welche schon nicht zu übersehen waren, wie zum Beispiel der Zustand der Kelleretage. Uns wurde lediglich mitgeteilt das es in der Wohnung zu Schimmeln begonnen hat da der letzte Mieter nicht mehr gelüftet hätte und sich die Heizung nicht leisten konnte. Bei dem Hochwasserschaden 2002 war auch dieses Haus im Kellergeschoss, eine ausgebaute Wohnung, betroffen. Die Wohnung wurde dann jedoch seit dem Hochwasserschaden gar nicht mehr bewohnt, es hieß lediglich die letzten fünf Jahre hätte dort keiner mehr drinnen gewohnt..
Das Haus steht auf einer Anhöhe auf massivem Fels gebaut. Vom Heizungsmonteur und vom Nachbarn haben wir zwischenzeitlich erfahren das es das Schmelzwasser an der hinteren Wand in den Keller drückt, da dieser nicht von aussen entsprechend isoliert wurde. Das hat uns weder der Verkäufer noch der Makler gesagt. Der Verkäufer sagte bei der persönlichen Übergabe noch er hätte vor vielen JAhren den Auftrag gegeben das Haus an der Wand isolieren zu lassen. Hierüber hat er aber keinen Nachweis, da es wohl nicht offiziell geschehen ist. Ausserdem war er sich selber gar nicht sicher ob die Arbeitenes tatsächlich durchgeführt wurden. Entsprechende Person kann nicht mehr befragt werden, da zwischenzeitlich verstorben. Der Makler sagte uns das auf dem oberen Grund eine Pumpe vorhanden sei. Diese hieß es dann beim Notar, die wäre auf dem unteren Land welches zusätzlich erworben wurde. Jetzt stellt sich heraus das es gar keine Pumpe gibt, sondern ein Brunnen oben im Wald, ausserhalb unseres Grundstücks. Unserer Meinung nach sind es Angaben welche nicht verschwiegen werden hätten dürfen. Können wir gegen den Verkäufer etwas bewirken? Vielen dank Für Antworten und Ratschläge Micha & Yvonne
4 Antworten
Ich denke auch, dass das einen groben Mangel darstellt, denn das Haus ist ja nicht bestimmungsgemäß zu nutzen. Ich würde einen Anwalt einschalten und einen Gutachter beauftragen. Suchte alle Papiere und Unterlagen zusammen, die Ihr vom Verkäufer bekommen habt.
Das hört sich alles sehr nach einem arglistig verschwiegenen Mangel an, der sie berechtigt, den Kauf rückabwickeln zu lassen oder dem Verkäufer eine Summe ab zu verlangen, die gemäß einem Gutachten ausreichend erscheint, den vorhandenen Mangel durch geeignete Gebäudeabdichtung abzustellen. - Aufgrund Ihrer Schilderung sollten Sie von dem Kauf Abstand nehmen indem Sie auf einer Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen.
Stimmt der Verkäufer dem nicht zu, sollten Sie sich einen befähigten Anwalt suchen, der Ihnen hilft. Bleibt nur noch zu hoffen, dass noch was vom Kaufpreis übrig ist beim Verkäufer!?!
Habt ihr das ganze nur Mündlich oder auch Schriftlich?
Falls nur Mündlich kannst die Sache eigentlich knicken, falls schriftlich etwas vorliegt gäbe es da natürlich Möglichkeiten.
Fähigen Anwalt nehmen (der sich in dem Fachbereich auskennt) und rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen .. Ist zwar mit Investitionen verbunden aber alternative ist als Lehrgeld verbuchen was wohl nicht in eurem Interesse liegt.
ohne RA sehe ich wenig Chancen das es zu einer Einigung kommt. Der Makler bzw. Verkäufer wird nichts zugeben was nicht schriftlich fixiert ist.
Es kann ein sehr langer Prozess werden bis alles geklärt ist.
Wenn der Verküfer kein geld mehr hat wirds sehr eng für euch.
Natürlich schriftlich!!!