Vortäuschung falscher Tatsachen beim Hausverkauf?

4 Antworten

Ich denke auch, dass das einen groben Mangel darstellt, denn das Haus ist ja nicht bestimmungsgemäß zu nutzen. Ich würde einen Anwalt einschalten und einen Gutachter beauftragen. Suchte alle Papiere und Unterlagen zusammen, die Ihr vom Verkäufer bekommen habt.

Das hört sich alles sehr nach einem arglistig verschwiegenen Mangel an, der sie berechtigt, den Kauf rückabwickeln zu lassen oder dem Verkäufer eine Summe ab zu verlangen, die gemäß einem Gutachten ausreichend erscheint, den vorhandenen Mangel durch geeignete Gebäudeabdichtung abzustellen. - Aufgrund Ihrer Schilderung sollten Sie von dem Kauf Abstand nehmen indem Sie auf einer Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen.

Stimmt der Verkäufer dem nicht zu, sollten Sie sich einen befähigten Anwalt suchen, der Ihnen hilft. Bleibt nur noch zu hoffen, dass noch was vom Kaufpreis übrig ist beim Verkäufer!?!

Habt ihr das ganze nur Mündlich oder auch Schriftlich?

Falls nur Mündlich kannst die Sache eigentlich knicken, falls schriftlich etwas vorliegt gäbe es da natürlich Möglichkeiten.

MichaundCo 
Fragesteller
 03.09.2015, 22:20

Natürlich schriftlich!!!

BekirC  03.09.2015, 22:22
@MichaundCo

Fähigen Anwalt nehmen (der sich in dem Fachbereich auskennt) und rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen .. Ist zwar mit Investitionen verbunden aber alternative ist als Lehrgeld verbuchen was wohl nicht in eurem Interesse liegt.

ohne RA sehe ich wenig Chancen das es zu einer Einigung kommt. Der Makler bzw. Verkäufer wird nichts zugeben was nicht schriftlich fixiert ist.

Es kann ein sehr langer Prozess werden bis alles geklärt ist.

Wenn der Verküfer kein geld mehr hat wirds sehr eng für euch.