Dürfen Makler Absage an Interessenten erteilen, OHNE Absprache mit Verkäufer?

9 Antworten

Sobald ein Makler dem Verkäufer einen Kunden präsentiert und dieser kauft, hat er Anspruch auf seine Provision.

Egal ob der Vertrag noch besteht oder nicht.

Da der Makler aber den Käufer garnicht an den Verkäufer weitergeleitet hat, erlischt dieser Anspruch.

Allerdings kann ein Makler durchaus eine Vorauswahl an Interessenten machen, wenn er mit dem Verkäufer einen Mindestpreis vereinbart hat.

mutige Aussage, hier gibt es lediglich eine Aussage eines Interessenten ohne den Maklervertrag wirklich zu kennen.

Der Verkäufer kann dem Makler den Auftrag entziehen.

ihr könnt direkt vom Verkäufer kaufen

Der Verkäufer kann den Maklervertrag unter Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist fristgerecht kündigen. Eine fristlose Kündigung halte ich in diesem Falle nicht für rechtens.

Ich denke, dem Makler stünde trotzdem eine Courtage zu, denn der Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer ist über den Makler zustandegekommen. Die meisten Maklerverträge haben entsprechende Klauseln.

Einfach so ganz sicher nicht. Dass sie sich "zufällig" anschließend im Supermarkt getroffen haben, kann auch nur ein Vorwand sein, um dem Makler seine Courtage vorzuenthalten.

@DerHans

Sie sind Makler, oder? Nichts für ungut. Aber Ihre Aussage ist wirklich frech! Ich will hier garnichts prellen, wie in meinem Text geschrieben. Die Frage ist hier, warum der Makler einfach so absagt, obwohl der Verkäufer Interesse an dem Geschäft gehabt hätte!? Oder vielmehr... hat ein Makler Narrenfreiheit?!
Der Verkäufer hatte Kenntnis über unser Angebot, hat dem Makler aber noch keine Antwort gegeben. Der Makler hat einfach über seinen Kopf hinweg entschieden!
Den Vertrag kenne ich nicht. Woher auch?

Wenn der Makler mit dem Verkäufer einen Alleinauftrag geschlossen hat, kann er selbst entscheiden ob er "Interessenten" an den Auftraggeber weiter leitet oder auch nicht.

Für ihn war "dein Angebot" eben einfach nicht ausreichend.

Vielleicht hatte er auch einfach den Eindruck, dass dein Interesse ohnehin nur vorgetäuscht war.

Ist eben immer noch SEINE Entscheidung, wem er das Objekt vorstellt.

Eine solch grobe Pflichtverletzung des Maklers wäre ein guter Gurnd, den Maklervertrag fristlos zu kündigen.

Das muß der Verkäufer mit dem Makler ausmachen, die beiden haben einen Vertrag miteinander.

Diesen kann er wegen Vertragsverletzung kündigen.

Diesen kann er wegen Vertragsverletzung kündigen.

Ob der Makler den Vertrag verletzt hat, wissen wir nicht, denn wir kennen den Vertrag und somit die dem Makler eingeräumten Vollmachten nicht.