Vortäuschung eines Arbeits-/Ausbildungsvertrags

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wichtig ist zuerst einmal ob es sich um eine Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (also klassische Berufsausbildung) handelt. Hier wäre nach § 17 BBiG eine monatliche und angemessene Vergütung zu zahlen. Wenn es sich um eine "betriebsinterne Ausbildung" handeln sollte und dort auf das Handelsrecht verwiesen werden sollte, so sind nach § 64 HGB ebenfalls monatlich Gehaltszahlungen fällig. Ich würde daher einen Anwalt einschalten oder ggf. auch nach speziellen Beratungsterminen zum Arbeitsrecht bei den Verbraucherzentralen nachfragen.

nebenher würde ich Kammer und Verbraucherschutz einschalten. FIXUM heißt nicht festes Gehalt sondern klingt arg nach Arbeiten auf Prov-Basis. Davon abgesehen, das ist dann kein Ausbildungsvertrag. Es gibt ne feste Ausbildungsvergütung.

einen RA-für Arbeitsrecht aufsuchen und sich mal beraten lassen und ggf. gegen den Arbeitgeber wegen Betruges vorgehen..

Ich würde alle vorhandenen Unterlagen mit zu einem Anwalt nehmen und ihm diesen Sachverhalt schildern. Klingt für mich nicht legal

Ganz schnell zur IHK. Wenn das ein Ausbildungsvertag sein soll muss er da eingetragen sein.