Vortäuschung eines Arbeits-/Ausbildungsvertrags
Hallo,
Jetzt war ich ganz schön baff. Kommt eine Weitläufige Bekannte zu mir und fragt mich, ob mit ihrem Ausbildungsvertrag bei einem Mitbewerber auf dem Versicherungsmarkt alles in Ordnung ist, weil sie ihr Ausbildungsentgelt - das nennen sie dort "Fixum" - erst erhält, wenn sie sich zwei Stufen höher gearbeitet hat. Nebenbei hat sie herausgefunden, dass sie sozialversicherungsrechtlich komplett abgemeldet ist.
Das klingt doch nach Strukturvertrieb und nach alten AWD-Methoden, Arbeitsverträge vorzutäuschen und dann die Arbeitnehmer in einen Handelsvertretervertrag zu locken.
Frage: Ist sowas eigentlich strafbar?
Und: Ich dachte Eigentlich, dass solche Methoden seit der Gewerberlaubnispflicht aus der Mode sind. etwa nicht?
Was soll ich ihr jetzt - außer schnell beim Arbeitsamt melden - noch raten?
6 Antworten
wichtig ist zuerst einmal ob es sich um eine Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (also klassische Berufsausbildung) handelt. Hier wäre nach § 17 BBiG eine monatliche und angemessene Vergütung zu zahlen. Wenn es sich um eine "betriebsinterne Ausbildung" handeln sollte und dort auf das Handelsrecht verwiesen werden sollte, so sind nach § 64 HGB ebenfalls monatlich Gehaltszahlungen fällig. Ich würde daher einen Anwalt einschalten oder ggf. auch nach speziellen Beratungsterminen zum Arbeitsrecht bei den Verbraucherzentralen nachfragen.
nebenher würde ich Kammer und Verbraucherschutz einschalten. FIXUM heißt nicht festes Gehalt sondern klingt arg nach Arbeiten auf Prov-Basis. Davon abgesehen, das ist dann kein Ausbildungsvertrag. Es gibt ne feste Ausbildungsvergütung.
einen RA-für Arbeitsrecht aufsuchen und sich mal beraten lassen und ggf. gegen den Arbeitgeber wegen Betruges vorgehen..
Ich würde alle vorhandenen Unterlagen mit zu einem Anwalt nehmen und ihm diesen Sachverhalt schildern. Klingt für mich nicht legal
Ganz schnell zur IHK. Wenn das ein Ausbildungsvertag sein soll muss er da eingetragen sein.