Vorname wird immer etwas anders geschrieben?

2 Antworten

Das sagt Wikipedia:

Wird der Name, der vormals einer fremden Rechtsordnung unterstellt war, nun nach deutschem Recht beurteilt, weil der Namensträger z. B. eingebürgert wurde, als Flüchtling anerkannt wurde, oder bei Ehegatten, seinen ständigen Aufenthalt nach Deutschland verlegt hat, bleibt sein Name zunächst bestehen (identitätswahrender Statutenwechsel).[5]

Es kann aber eine Angleichung nach Art. 47 EGBGB[6][7] vorgenommen werden. Demnach kann aus den Eigennamen der Vor- und Nachname bestimmt werden (Sortiererklärung) oder bei Fehlen eines Vor- oder Familiennamens ein solcher gewählt werden. Es können Namensbestandteile abgelegt werden, die das deutsche Recht nicht vorsieht (z. B. Zwischennamen, Vatersnamen). Ist nach der fremden Rechtsordnung der Ursprungsname nach Geschlecht oder Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt, kann die ursprüngliche Form gewählt werden. Ein ausländischer Name kann eingedeutscht werden; die Rechtschreibung kann angepasst werden. Gibt es keine deutsche Entsprechung für einen Vornamen, kann dieser neu gewählt werden.

Wenn du sicher gehen willst, abklären im Bürgeramt oder Standesamt

Ausschlaggebend und verbindlich ist die Schreibweise in der Geburtsurkunde.